Neues aus dem Bundesrat

Verbot von Kinderehen

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Kinderehen gebilligt. In Zukunft soll das Mindestalter für Trauungen bei 18 Jahren liegen, Ehen von Personen unter 16 Jahren werden grundsätzlich ungültig sein. Durch den Bundesratsbeschluss wird eine Forderung der CSU nun umgesetzt. Mit der Zuwanderung von Migranten und Flüchtlingen ist das Thema vermehrt in den Fokus gerückt, der Gesetzentwurf soll auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten. Experten warnen vor großen Risiken für jung verheiratete Mädchen, wie erzwungene Schulabbrüche oder Gewalt. Die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen nahm in der Vergangenheit auf 1475 (Stand Ende Juli 2016).    

Härtere Strafen für Wohnungseinbrecher 

Bei Wohnungseinbrüchen gibt es in Zukunft härtere Strafen: Für den Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Außerdem sollen Wohnungseinbrüche zu jenen Delikte zählen, bei denen Ermittler die Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen.   

Neuregelung der Parteienfinanzierung 

Der Bundesrat hat außerdem einstimmig einer Grundgesetzänderung zur Parteienfinanzierung zugestimmt. Hintergrund ist das vom Bundesverfassungsgericht abgelehnte Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Das Gericht hatte angeregt, dass die Verfassung geändert werden könne, um derartige Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Bayerns Bundesratsminister Marcel Huber: „Jetzt kann endlich Schluss damit gemacht werden, dass Parteien, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, mit Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung ihre verfassungsfeindliche Propaganda betreiben. Angriffe auf unsere Verfassung dürfen nicht von der Allgemeinheit bezahlt werden“.     

Bisher hatte die NPD Anspruch auf Zuschüsse aus derParteienfinanzierung. Im Jahr 2016 bekam die Partei etwa 1,14 Millionen Euro. Ein Verbotsverfahren scheiterte zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht. „Das Gesetz ist ein klares Zeichen gegen Verfassungsfeinde. Nun gilt es, sobald wie möglich beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen,“ so Huber.