Gesetzespaket zu Asyl und Migration

Stärkung für deutsches Asylsystem

Eine noch konsequentere Rückführung vor allem von Straftätern und eine klare Trennung zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl: Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat das im Bundesrat beschlossene Gesetzpaket zu Asyl und Migration begrüßt.

Herrmann bezeichnet das Gesetzpaket als einen „wichtigen Kompromiss, der das deutsche Asylsystem eindeutig stärkt.“ Er lobte insbesondere, dass künftig noch deutlicher unterschieden wird zwischen Ausreisepflichtigen, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind und solchen, die ihren Verbleib in Deutschland selbst verschulden. „Ausreisepflichtige, die keine Reisedokumente vorlegen oder nicht in zumutbarer Weise bei deren Beschaffung mitwirken, können nicht erwarten, hierfür mit einem sicheren Status belohnt zu werden.“

Konsequente Abschiebungen

Ein klarer Fortschritt sei auch, dass Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nun praktikabler ausgestaltet werden. „Das wird es den bayerischen Ausländerbehörden erleichtern, die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen“, so Herrmann. Mit Blick auf Gefährder und Intensivstraftäter sieht der Bayerische Innenminister einen Sicherheitsgewinn: „Personen, die ein Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen, können wir künftig in mehr Fällen das Aufenthaltsrecht entziehen und sie mit einer lebenslangen Wiedereinreisesperre belegen. Das ist ein deutliches Signal, dass sich der Rechtstaat nicht auf der Nase herum tanzen lässt.“

Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz würden dagegen Fehlanreize zur illegalen Einreise sowie zum unerlaubten Verbleib im Bundesgebiet beseitigt, so Herrmann weiter. „Nur wenn abgelehnte Asylbewerber ohne Bleiberecht konsequent zurückgeführt werden, kann die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Gesellschaft dauerhaft erhalten werden.“

Zuwanderung von Fachkräften

Als „Teil des Gesamtpakets und Kompromisses“ sieht Bayerns Innenminister die Regelungen zur Zuwanderung von Fachkräften durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Mit diesem werden die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung zur Erwerbsmigration künftig ausgeweitet. „Dabei ist es gelungen, klar zwischen Fachkräftezuwanderung und Asyl zu trennen. Das war uns gerade in Bayern ein besonderes Anliegen.“