Neues aus dem Kabinett

Gerlach: Bayern wird keine Kiffer-Hochburg

Mit einer zentralen Kontrolleinheit beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) will die bayerische Staatsregierung den Cannabis-Anbau im Freistaat strikt und engmaschig kontrollieren. Polizei und Kreisverwaltungsbehörden sollen zudem den Konsum in der Öffentlichkeit, insbesondere die sogenannten Konsumverbotszonen, streng überwachen. Das kündigte Gesundheitsministerin Judith Gerlach an. Die zentrale Kontrolleinheit soll nach Worten Gerlachs Anträge für sogenannte „Anbauvereinigungen“ prüfen, Lizenzen vergeben und die Vereinigungen engmaschig kontrollieren. Vorgesehen sind demnach regelmäßige Kontrollen einmal pro Quartal sowie anlassbezogene Kontrollen. Für die neue Kontrolleinheit sind 20 neue Stellen an den beiden Standorten Erlangen und Oberschleißheim eingeplant. Gerlach betonte, die Staatsregierung werde dafür sorgen, dass Bayern keine Kiffer-Hochburg werde. Der Freistaat werde „mit Sicherheit kein lauschiges Plätzchen zum Kiffen“ sein.

Gerlach kündigte an, Bayern werde sich im Bundesrat für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses einsetzen „mit dem Ziel, das Gesetz vollständig zu stoppen“. Wenn der Freistaat das Gesetz wohl auch nicht in Gänze verhindern kann, so soll es wenigstens maximal verzögert oder entschärft werden.  Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, die Landesinnenminister der Union wollen eine Klage gegen die teilweise Cannabis-Legalisierung prüfen. „Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und ein immenser Aufwand zukommen. Das wollen wir auf keinen Fall akzeptieren“, sagte Herrmann. „Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist deshalb das Mindeste, was wir zur Entschärfung der größten Defizite in diesem Gesetzentwurf leisten können. Wir prüfen auch eine Klage dagegen.“ Der Gesetzentwurf sei an vielen Stellen unscharf, enthalte eine unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen, und die Vielzahl von Detailregelungen verursache erhebliche Rechtsunsicherheiten.