Gute-KiTa-Vertrag unterzeichnet

„Wir sorgen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“

Die Bayerische Staatsregierung schafft bestmögliche Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Bund beteiligt sich mit rund 861 Millionen Euro bis 2022 an Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Kitas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren im Freistaat. Die entsprechende Vereinbarung wurde jetzt vom Bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Markus Söder, Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey unterzeichnet.

Söder: „Bayern ist Familienland Nummer 1. Wir bieten jungen Familien einen bestmöglichen Start: Krippengeld und Kindergartenzuschuss entlasten bei der Kinderbetreuung, dazu bauen wir die Betreuungsplätze weiter aus. Das Bayerische Familiengeld ist einzigartig und schafft echte Wahlfreiheit für unsere Eltern. Das sind starke Signale der Wertschätzung. Wir sorgen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern.“

Schreyer: „Mit der Ausweitung der Beitragsfreiheit sind wir in Bayern bereits in Vorleistung gegangen. Seit dem 1. April 2019 gibt es den Beitragszuschuss von 100 Euro für die gesamte Kindergartenzeit. Damit wird der Kita-Besuch für viele Familien beitragsfrei oder er reduziert sich spürbar. Wir entlasten die Leitungen mit unserem Leitungs- und Verwaltungsbonus und wir fördern die Festanstellung von bis zu 2.000 Tagespflegepersonen, die beispielsweise in Kindertageseinrichtungen zur Randzeitenbetreuung eingesetzt werden können. So unterstützen wir das pädagogische Personal vor Ort und schaffen einen großen Schritt zu noch mehr Qualität in den bayerischen Kitas.“

Mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 861 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Bayern folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Stärkung der Kita-Leitung

Flexibler Personaleinsatz: Durch den geplanten Leitungs- und Verwaltungsbonus erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit, die Leitungsperson durch zusätzlichen Personaleinsatz zugunsten von sonstigen Tätigkeiten (bspw. vom Gruppendienst oder von Verwaltungstätigkeiten) freizustellen.

2.  Stärkung der Kindertagespflege

Durch einen zusätzlichen Fördertatbestand für Träger von Kindertageseinrichtungen und für Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Tagespflegepersonen im Rahmen einer Festanstellung beschäftigen, sollen zusätzliche Personenkreise für die Tätigkeit als Tagespflegeperson gewonnen werden. Die Tagespflegepersonen können einerseits in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden und dort beispielsweise Randzeitenbetreuung übernehmen, darüber hinaus aber auch ganztägig das pädagogische Personal entlasten.

3.  Ausweitung der Beitragsfreiheit

Mit der Ausweitung des Beitragszuschusses auf die gesamte Kindergartenzeit werden Familien entlastet und mögliche Hürden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kindergartenalter abgebaut. Bis zum 31. März 2019 wurde ein Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung gewährt. Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 wurde der Beitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet. Die Ergänzung des Leistungszeitraums um die dem letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung vorausgehenden Kindergartenjahre wird zum Teil mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz finanziert.