Bericht aus der Kabinettssitzung

Volksfeste, Clubs und Diskotheken können wieder öffnen

Nach der Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Feiern wieder erlaubt. Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Zudem dürfen schon ab diesem Freitag Clubs und Diskotheken wieder öffnen. An den bayerischen Schulen entfällt ab kommendem Montag die Maskenpflicht im Unterricht.

Volksfeste im eigentlichen Sinne durfte es in Corona-Zeiten nicht geben, erlaubt waren lediglich kleinere Ersatzveranstaltungen. Nun gelten für Volksfeste neben der 3G-Regel laut Staatskanzlei die „sonstigen allgemein geltenden Regelungen“, etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt.

Von 1. Oktober an darf in den bayerischen Clubs und Diskotheken Bayerns wieder getanzt werden, und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen also nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.

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