KPV-Landesverband

KPV-Vorgespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2023

Die KPV hat ihre Forderungen zum Kommunalen Finanzausgleich 2023 in dem alljährlichen Vorgespräch mit Staatsminister Albert Füracker, MdL und dem Staatssekretär Sandro Kirchner mit Nachdruck in die Verhandlungen eingebracht.

Der Kommunale Finanzausgleich ist das zentrale Instrument der bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung der Kommunen, um die Herausforderungen und Aufgaben vor Ort zu stemmen.      

Das sind unsere zentralen KPV-Forderungen für den Kommunalen Finanzausgleich 2023:

1. Starke Schlüsselzuweisungen - sichere Kommunalhaushalte

So setzt sich die KPV dafür ein, dass das Volumen der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 erhöht wird.

Ergebnis der Verhandlungen:
Die Schlüsselzuweisungen steigen im Jahr 2023 um 267 Mio. € (+ 6,7 %) auf 4,27 Mrd. €.

2. Förderung des kommunalen Hochbaus - sichere Investitionsförderung

Die KPV setzt sich dafür ein, dass weiterhin Mittel in der Höhe von rund 1 Mrd. € für die Hochbauförderung über Art. 10 BayFAG für unserer Kommunen bereitgestellt werden.

Ergebnis der Verhandlungen:
Der Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus werden um 350,4 Mio. € (+53,9 %) auf rund 1 Mrd. € erhöht.

3. Keine staatlichen Entnahmen zu Lasten der bayerischen Kommunen

Die einmalige staatliche Entnahme aus dem allgemeinen Steuerverbund im Jahr 2022 in Höhe von rund 410,3 Mio. € hat zu einer Verkürzung des kommunalen Verbundanteils geführt. Die KPV spricht sich klar gegen solche dauerhaften staatlichen Entnahmen aus dem allgemeinen Steuerverbund zu Lasten der bayerischen Kommunen aus und setzt sich für die kommunalfreundliche Rückführung der entnommenen Verbundmittel ein.

Ergebnis der Verhandlungen:
Die KPV hat in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass solche Entnahmen wie im Jahr 2022 keine Zustimmung der KPV in Zukunft finden. Diese Forderung ist aus sicher der KPV noch nicht abschließend geklärt. Das Bayerische Finanzministerium hat für den Finanzausgleich 2023 Staatsmittel in Höhe von 94 Mio. für den Art. 10 BayFAG zur Verfügung gestellt. In diesem Punkt konnten wir nur einen Teilerfolg erzielen.

4. Unterstützung für die kommunale Abwasser- und Wasserversorgung

Die KPV setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen, insbesondere für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum ein. 

Ergebnis der Verhandlungen:
Die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen steigen um 59,75 Mio. € (+66,2 %) auf 150 Mio. €.