Statement vom CSU-Arbeitskreis Energiewende

Marktanreize für eine zukunftsfähige und intelligente Energieversorgung

Die Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger ermöglicht die von der Bundesregierung beschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen, stärkt die regionale Wertschöpfung, schafft nationale Beschäftigungsimpulse, beschleunigt Innovationen in zukunftsfähige Technologien und reduziert die Wahrscheinlichkeit der Involvierung in internationale Rohstoffkonflikte. Insgesamt würde die deutsche Volkswirtschaft vom Umstieg in ein erneuerbares Zeitalter profitieren.

Entsprechend der Zielvorgabe eines Energiedreiklangs muss die Energieversorgung durch erneuerbare Energien nachhaltig, sicher und bezahlbar sein. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 fordert nun erstmals eine sogenannte faire und dynamische Erhebung staatlicher Bestandteile im Strompreis, damit eine bezahlbare Energieversorgung mit regionalen sowie erneuerbar produzierten Energien möglich wird. Demnach werden die EU-Mitgliedsstaaten bis Juni 2021 verpflichtet, entsprechend bestehende Markthemmnisse abzuschaffen.

Der Arbeitskreis Energiewende (AKE) der CSU fordert aus diesen Gründen die rasche Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL) (EU) 2018/2001 und damit verbunden die Schaffung von Marktanreizen für eine intelligente, regionale und erneuerbare Energieversorgung.

Derzeit betragen die staatlichen Abgaben im Strompreis etwa 75% der Stromkosten für Privat- und Gewerbekunden. Entsprechend der EERL (EU) 2018/2001 sollen sie steuernde Effekte für Erzeuger und Verbraucher einer Region bewirken und insofern Marktanreize darstellen, die im Rahmen einer zeit- und mengengleichen Abstimmung reduziert werden können. Digitale Technologien könnten diese Marktanreize als Datengrundlage nutzen und Handlungsempfehlungen an die Akteure einer Region senden oder sie in Sekundenschnelle automatisiert ausführen und so zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen.

Einen entsprechenden Marktanreiz stellten bis vor kurzem die Stromsteuerbefreiung für sogenannte „grüne Netze“ dar, die Nutzung vermiedener Netzentgelte und die EEG-Umlagebefreiung für Eigenstromverbrauch bzw. aus Post-EEG-Anlagen, die in den vergangenen Jahren in Deutschland abgeschafft wurden. Die Wiedereinführung entsprechender Marktanreize (Reduktions- und Befreiungstatbestände) würde einen Preisvorteil für Erzeuger und Verbraucher einer Region schaffen, wenn diese sich intelligent aufeinander abstimmen. Verbraucher könnten ihre Stromkosten reduzieren und die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen Mehreinnahmen erzielen. Es entstünde eine marktreife und förderunabhängige Energiewende, mit der Nutzung aller regionalen Potentiale im Bereich der regenerativen Energieerzeugung.

Deutschland könnte das Konzept einer marktreifen Energiewende als weltweit erstes Land realisieren und damit die Basis für eine zukunftsfähige Industrie mit neuen Exporttechnologien und einem weltweiten Absatzmarkt schaffen. Eine aktive Blockade, beispielsweise durch das Nicht-Umsetzen der EERL (EU) 2018/2001 oder gar die Einführung weiterer Hindernisse, wie durch das derzeit vorgeschlagene Marktintegrationsmodell der BNetzA für ausgeförderte und neue Prosumer-Anlagen, die den Eigenstromverbrauch stärker belasten sollen, wären fatal.

Erneuerbare-Energien-, Post-EEG- und Power-to-X-Anlagen (Stromspeicher) benötigen eine faire und dynamische Besteuerung, um einen wirtschaftlichen Betrieb sowie Innovationen im Bereich digitaler Technologien und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Eine darauf aufbauende Energiewende schafft eine umweltfreundliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung in Deutschland, auch für nachfolgende Generationen.

Die CSU soll auf Bundes- und Landesebene sowie direkt über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Energiepolitik auf ein schnelles Handeln drängen und einen Fahrplan zur raschen Umsetzung der EERL (EU) 2018/2001 in nationale Gesetzgebung entwickeln.

Das gesamte Statement zum download finden Sie hier.