Pressemitteilung

GPA kritisiert das neue GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Gesundheits- und Pflegepolitischer Arbeitskreis der CSU (GPA) kritisiert das Gesetz der Ampel-Koalition zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)


Das deutsche Gesundheitssystem ist leistungsstark und ermöglicht für die gesamte Bevölkerung im OECD-Vergleich einen sehr guten Zugang zur medizinischen Versorgung. Diesen hohen Standard gilt es auch in Zukunft zu sichern, medizinische Innovationen voranzubringen und notwendige Reformen generationengerecht umzusetzen. Das vorgelegte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampelregierung dient diesem Anliegen nicht.

Für das Jahr 2023 wird das Defizit der GKV ca. 17 Mrd. Euro betragen und in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels und einer möglichen Rezession weiter erheblich ansteigen. Um die Finanzierung der GKV nachhaltig stabil zu finanzieren, müssen heute notwendige Strukturreformen auf den Weg gebracht werden.

Der Gesundheits- und Pflegepolitische Arbeitskreis der CSU hat bereits eine Reihe von umfassenden Reformvorschlägen vorgelegt. Das 2022 beschlossene Reformpapier für die stationäre Versorgung und die Weiterentwicklung unserer Kliniklandschaft sieht eine zukunftsweisende Reform des Fallpauschalensystems, Anreize für mehr ambulante Behandlungen, die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum durch regionale, integrierte Versorgungszentren und ein klares Bekenntnis zum konsequenten Aufbau interoperabiler IT-Infrastruktur vor.

Das Papier finden Sie hier:

https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/partei/parteiarbeit/gpa/2022/CSU-GPA_Reformvorschlaege_fuer_die_stationaere_Versorgung_final.pdf

Die 2021 veröffentlichten Papiere zur Pflegestrukturreform „Die Pflege der Zukunft – zur Zukunft der Pflege“ fordert eine Revolution der Pflegeversicherung – demografiefest, generationengerecht und qualitätsorientiert. Dabei setzt der Entwurf auf eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ mit einer klaren Ausrichtung auf die kommunale Anbindung im Sozialraum, eine ortsnahe pflegerische Versorgung, eine Tagespflege in jeder Gemeinde, dem Ausbau der Kurzzeitpflege und auf die Verschlankung und Regionalisierung von Beratungsangeboten für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Um dem demografischen Wandel zu begegnen rückt das Thema Prävention und Vermeidung von Pflegebedürftigkeit in den Fokus. Dabei kommt nach Meinung des GPA insbesondere den hochqualifizierten Reha-Einrichtungen eine entscheidende Rolle als „Game Changer“ im Kampf gegen Pflegebedürftigkeit zu. Zur Finanzierung der Reform setzt der GPA auf die Verschlankung von Strukturen und Kontrollinstanzen, Entbürokratisierung und umfassende Digitalisierung zur Struktur- und Prozessoptimierung und damit das Heben von Effizienzreserven in der Pflege!

Das Papier finden Sie hier:

https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/partei/parteiarbeit/gpa/GPA_Resolution_Pflegestrukturreform_April_2021__BS_.pdf

Der im Ampel-Gesetzesentwurf vorgeschlagene Eingriff in die Systematik des AMNOG schadet der Arzneimittelentwicklung in Deutschland massiv und damit auch der Versorgung der Patienten mit innovativen Arzneimitteln. Durch die Veränderungen im AMNOG werden Schrittinnovationen systematisch abgewertet und damit der Therapiefortschritt gefährdet.

Insbesondere im Hinblick auf Volkskrankheiten wie Diabetes und Krebserkrankungen leisten innovative Kombinationspräparate zur onkologischen, immunonkologischen Behandlung sowie Kombipräparate der Diabetestherapie, die die Diabeteserkrankung als systemische Erkrankung behandeln, leicht anwendbar sind und der Versorgungsrealität der Patienten entsprechen, einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Pflegebedürftigkeit und Multimorbidität und führen damit langfristig zur Kostensenkung der GKV Ausgaben.

Die Pharmaindustrie ist eine der Schlüsselindustrien in Deutschland mit hoher Innovationskraft, hoher Wertschöpfung und ein wichtiger Arbeitgeber. Das von der Ampelkoalition vorgeschlagene Gesetz ist kontraproduktiv, die Ausgaben der GKV für Arzneimittel liegen 2021 bei 18 %, der Anteil der Pharmaindustrie daran lediglich bei 11 % und ist seit Jahren stabil.

Vielmehr sollten die Zulassungsverfahren von Präparaten um Kriterien wie Zusatznutzen, langfristiger Kostenersparnis durch Prävention, Versorgungsrealität, Langzeituntersuchungen und nachhaltiger Patientennutzen zukunftsfähig weiterentwickelt werden.