Bundeswahlkreis Fürth

Krankenhausreform

„Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten!“

Tobias Winkler MdB

"Die Krankenhausplanung im Freistaat muss bayerisch bleiben!"

„Es ist politisch unstrittig, dass wir eine Krankenhausreform brauchen, wenn wie im Jahr 2022 über 60 Prozent der Kliniken rote Zahlen schrieben. Die Pläne der Ampelregierung gehen aber wieder einmal zu Lasten des ländlichen Raums“, erklärt Bundestagsabgeordneter Tobias Winkler. „Die Vorschläge der von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzten Reformkommission würden erhebliche Einschnitte für unsere regionalen Kliniken mit sich bringen. Die Krankenhäuser in den Städten würden weiter gestärkt, während die Häuser auf dem Land immer weiter ausbluten würden.“ Deshalb werde sich die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag in enger Zusammenarbeit mit dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit allen Kräften für eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und bezahlbare stationäre Versorgung, auch in den ländlichen Regionen Bayerns und Deutschlands, einsetzen.

Stein des Anstoßes sind die sog. “Mindeststrukturvoraussetzungen“, die der Reform zugrunde liegen sollen. Krankenhäuser würden deutschlandweit in vier Stufen eingegliedert, von Basis- bis hin zur Maximalversorgung. Eine erste Grobeinschätzung des fachpolitischen Sprechers der Union Stephan Pilsinger MdB, und ein am 8. Februar 2023 vorgestelltes Gutachten der Bayerischen Staatsregierung zeigen, dass ein Großteil der bayerischen Krankenhäuser künftig nur noch Leistungen der internistischen und chirurgischen Basisversorgung anbieten dürfte. „In der Konsequenz hieße das, dass viele unserer Kliniken auf dem Land, eine ganze Reihe von Stationen bzw. Fachabteilungen schließen müssten. Auch unsere Kliniken in Neustadt a.d. Aisch und Bad Windsheim wären stark betroffen! Problematisch wäre das nicht nur für die Patienten, sondern auch für das Personal. Hier brauchen wir eine bedarfsgerechtere Lösung. Dazu werden wir in den nächsten Wochen gemeinsam Vorschläge erarbeiten“, erläutert Winkler.

Die Folge der Lauterbach-Reform wäre, dass Patienten zum Beispiel mit Magen-Darm-Blutung in weit entfernte Klinikzentren, z.B. nach München, Regensburg, Augsburg, Nürnberg oder Würzburg transportiert werden müssten, weil die für die Behandlung notwendigen Abteilungen in der Heimatregion geschlossen wären. „Die Reform muss mit Maß und Ziel erfolgen. Zentralisierung kann nicht die Antwort auf alle Probleme sein, weder bei den Standorten, noch in der Zuständigkeit“, so Winkler. „Die Krankenhausplanung im Freistaat muss bayerisch bleiben! Für die Krankenhausförderung im Freistaat sind z.B. auch für 2023 mehr als 643 Millionen Euro vorgesehen. Die Zuständigkeit der Länder hat sich bewährt und berücksichtigt die regionalen Besonderheiten weit besser, als es eine zentralisierte Planung je könnte.“