Bundeswahlkreis Fürth

Wahlrechtsreform

„Nicht Parteien sollen darüber entscheiden, sondern der Wähler"

Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Imo/photothek

Zur Diskussion über den von der Ampel vorgeschlagenen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform erklärt Bundestagsabgeordneter Tobias Winkler MdB:

„Es ist kaum zu vermitteln, dass der Bundestag deutlich größer ist, als im Wahlrecht angestrebt. Anstelle von 598 Abgeordneten sind es derzeit aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 736 Parlamentarier.

Ein überparteilicher Konsens ist in der Vergangenheit auch daran gescheitert, dass jede Partei fürchtete, mehr Mandate zu verlieren, als andere. Doch das darf für eine Entscheidung nicht ausschlaggebend sein. So fand der CSU-Vorschlag eines echten Zwei-Stimmen-Wahlrechts bei SPD, Grünen und FDPkeine Mehrheit, obwohl er nah am bestehenden Wahlrecht läge. 

Der vorliegende Ampel-Vorschlag hingegen wäre ein Bruch mit dem erfolgreichen Wahlprinzip, das seit 70 Jahren die Vertretung aller Regionen bei stabilen Mehrheiten der Parteien garantiert. Wir halten das als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und lehnen ihn deshalb ab.

Künftig würden Wahlkreisgewinner nur noch dann in den Bundestag einziehen, wenn es das Parteiergebnis zuließe. Alle anderen Abgeordneten würden über Parteilisten gewählt.

Die Folge wäre:
Viele Wahlkreise hätten keine Vertreter mehr in Berlin und die Parteien hätten über die Listennominierungen viel größeren Einfluss darauf, wer Abgeordneter wird. Als CSU unterstützen wir die Verkleinerung. Das neue Wahlrecht muss aber gewährleisten, dass alle Regionen im Bundestag vertreten sind.

Klar muss sein: Wer einen Wahlkreis gewinnt, vertritt diesen als Abgeordneter im Deutschen Bundestag! Nicht Parteien sollen darüber entscheiden, wer Abgeordneter wird, sondern die Bürger!

Abgeordnete sollen auch künftig in ihren Wahlkreisen überzeugen, um gewählt zu werden und nicht ihre Parteivorsitzenden, um einen guten Listenplatz zu bekommen.

Natürlich kennt nicht jeder Bürger in einem Wahlkreis „seinen“ Abgeordneten, aber indirekt profitiert jeder vom „kurzen Draht“ nach Berlin. Denn neben individuellen Bürgeranfragen erreichen einen Abgeordneten auch die Anliegen der Städte und Gemeinden. Die Bürgermeister haben in ihren Wahlkreisabgeordneten über Parteigrenzen hinweg einen direkten Ansprechpartner auf Bundesebene, was angesichts der Komplexität der kommunalen Aufgaben viel genutzt und immer wichtiger wird.

Ein weiteres Problem sehen wir in der Wahlbeteiligung – ein Rückgang wäre absehbar. Unzweifelhaft hat die Personalisierung der Wahl einen positiven Einfluss auf die Mobilisierung der Wähler. Wer dagegen einmal feststellen musste, dass der von ihm gewählte Kandidat trotz Stimmenmehrheit am Ende die Wahl nicht gewonnen hat, wird sich beim nächsten Mal überlegen, ob er nochmal seine Stimme abgibt. Ein weiterer Dämpfer für die Motivation zur Wahl zu gehen, liegt in der intransparenten Berechnung, denn es wäre für den Einzelnen kaum mehr nachzuvollziehen, welchen Einfluss die eigene Stimme hätte.

Wir sehen die Schwächen und warnen vor einem Experiment mit unabsehbaren Folgen. Wir stehen aber weiterhin bereit, mit den Ampel-Parteien über eine Wahlrechtsreform zu verhandeln, die das Ziel hat, den Bundestag deutlich zu verkleinern. Dabei darf das erfolgreiche Prinzip der personifizierten Verhältniswahl, die in diesem Land seit 70 Jahren stabile Mehrheiten und die Vertretung aller Regionen garantiert, nicht aufgegeben werden.“