Kreisverband Garmisch-Partenkirchen

Frauen-Union Kreisverband

Wie steht es um den Versicherungsschutz für Flüchtlinge im Landkreis? – Frauen-Union hakt nach

Bild: Thomas Max Müller/pixelio.de

Viele Flüchtlinge, die im Landkreis leben, haben dank privater Spenden ein Fahrrad erhalten. So sind sie mobiler, können mit dem Fahrrad größere Strecken fahren, Einkäufe erledigen, aber auch die neue Umgebung erkunden. Ein großer Haken daran: Wer kommt für Schäden auf, die Flüchtlinge versehentlich verursachen? Dieser Frage ging die Kreis Frauen-Union nach und brachte das Thema 2016 im CSU Kreisvorstand vor. 

Dass es leider zum allgemeinen Lebensrisiko gehört von einer nicht versicherten Person geschädigt zu werden war klar , denn insgesamt ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung freiwillig, auch rund 15 Prozent der Deutschen besitzen laut Statistischem Bundesamt keine. Vor allem viele Arbeitslose und Geringverdiener haben keine Versicherung abgeschlossen. Somit übernehmen die Kommunen die Kosten der Haftpflicht für Flüchtlinge nicht, denn dies könnte dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. 

Die FU Kreisvorsitzende Claudia Krüger-Werner differenziert aber in der Altersfrage: „Die jeweiligen Träger von stationären Einrichtungen und Pflegefamilien in denen deutsche Kinder und Jugendliche untergebracht sind schließen nämlich Betriebshaftpflichtversicherungen ab. Auch hier müsste doch der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten, sodass zumindest die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit abgesichert wären.“ 

Der CSU Fraktionsvorsitzende und stellv. Landrat Dr. Michael Rapp sorgte auf Nachfrage im Landratsamt für Aufklärung und erläuterte im Kreisausschuss die Sachlage: „Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge genießen nach dem Jugendhilferecht lt. SGB VIII Gleichstellung zu den deutschen und ausländischen Kindern und Jugendlichen. Dieser Personenkreis ist seit Nov. 2015 in die Haftpflichtversicherung aufgenommen.“