Ortsverband Baunach

Neue Corona-Impfverordnung verkündet

„Einzelfall-Priorisierung wichtiger Schritt bei der Impfreihenfolge"

In dieser Woche wurde die neue Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verkündet. Kernstück der Änderungen war eine Erweiterung derjenigen Gruppen, die prioritär geimpft werden können. In der davor geltenden Fassung der Impfverordnung wurde vor allem das Alter als ausschlaggebender Faktor herangezogen. Wissenschaftliche Grundlage für diese Entscheidung war die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und des Deutschen Ethikrates Kriterien für eine Priorisierung von COVID-19-Impfstoffen vorgeschlagen hatte. Die STIKO hatte ihre Empfehlungen sowohl am 8. Januar 2021 und auch nochmal am 29. Januar 2021 im Lichte der weiteren Entwicklungen und Impfstoff-Zulassungen aktualisiert. Daran orientiert sich die jetzige Verordnung.

Diesen Schritt begrüßt die heimische Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (Kulmbach-Lichtenfels-Bamberg Land) sehr. „Wir lernen auch bei den Impfungen jeden Tag dazu und deswegen ist es so wichtig, dass wir auch bereit sind Verordnungen anzupassen, wenn wir merken, dass etwas nicht passt.“ Als Gesundheitspolitikerin hatte sie sich auch gegenüber dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn immer wieder dahingehend geäußert, dass man noch spezieller auf Patientengruppen eingehen müsse die aufgrund des jüngeren Alters durch das „Raster“ der Impfreihenfolge fallen, aber dennoch durch ihre Krankheit besonders gefährdet sind. „Eine 47-jährige Patientin mit Muskeldystrophie, deren Atemmuskulatur aufgrund dieser Krankheit stark eingeschränkt ist und die unter chronischen Atemstörungen leidet, konnte vorher - trotz ärztlichem Attest - nicht vorrangig geimpft werden. Das wurde jetzt angepasst und zeigt, wie wichtig diese Änderung ist“, erklärt Emmi Zeulner. „Die Anpassung der Prioritätengruppen ermöglicht es, dass Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, prioritär geimpft werden können. Diese Einzelfallentscheidung ist gerade auch für viele jüngere Schwerkranke eine große Chance.“

Doch die Abgeordnete betont auch, dass auch sie selbstverständlich noch deutlichen Verbesserungsbedarf bei den Impfungen an sich sieht: „Ja, wir müssen beim Thema Impfen noch nachsteuern und es bleibt eine große Herausforderung. Aber gerade deswegen dürfen wir nicht nachlassen und müssen das System weiter im Sinne derer verbessern, die sich impfen lassen möchten bzw. auf die Impfung angewiesen sind. Wir brauchen daher zeitnahe Lösungen, um die Impfstrategie wirkungsvoll umzusetzen und anzupassen. Die neue Impfverordnung ist ein guter Schritt in diesem Sinne.“

Abschließende Zusatzinformation:

Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus besteht somit nach der neuen Impfverordnung prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Als weitere prioritär zu impfende Personengruppe haben insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.

Bild: (c) Emmi Zeulner