Ortsverband Baunach

Bürgerversammlung

Antrag der CSU-Fraktion zum Abhalten einer Bürgerversammlung

Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Antrag über das Abhalten einer Bürgerversammlung nach Art. 18 GO

Baunach, 09.01.2018 - per Einwurf in den Hausbriefkasten der Stadt Baunach -

Nach Art.18 der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung durchzuführen. Ferner hat dies der Stadtrat in der Geschäftsordnung unter §15 aufgenommen und beschlossen. 

Die am 20.07.2017 als Bürgerversammlung für alle Bürger/-innen der Stadt Baunach und deren Ortsteilen ausgeschriebene Veranstaltung zum Thema Niederschlagswasserbeseitigungskonzept kann ebenso wie alle anderen in dieser Legislaturperiode seit 01.05.2014 von Bürgermeister Hojer einberufenen Bürgerversammlungen/Teilbürgerversammlungen nicht als Bürgerversammlung nach Art. 18 GO angesehen werden.

Es wurde lediglich die gleiche Betitelung gewählt.

Dieses Vorgehen stellt nicht nur eine Verweigerung einer Aufgabe dar, sondern steht eindeutig dem Willen, nämlich dem Recht der Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe, entgegen.

Das stetig vorgebrachte Argument des Bürgermeisters „seine Tür sei bei Gesprächsbedarf der Bürgerinnen und Bürger immer offen“ widerspricht sowohl dem angedachten Mitberatungsrecht als auch der sich daraus ergebenden zeitlichen Durchführung etwaiger Empfehlungen und kann nicht länger hingenommen werden.

Mehrmals wurde der Bürgermeister mündlich in diesem Gremium durch die CSU-Fraktion aufgefordert seiner Verpflichtung bzgl. Durchführung einer Bürgerversammlung nachzukommen.

Bei der erwähnten „Bürgerversammlung“ im Juli 2017 wurde durch Alt-Bürgermeister Wild ebenfalls übermittelt, dass aus der Bevölkerung der dringende und längst überfällige Wunsch bestünde, eine solche nach Art. 18 GO abzuhalten. 

Da bisher nichts fruchtete und der Bürgermeister auch in der heutigen Stadtratssitzung (Anmerkung der Redaktion: 09.01.2018) keine eindeutige und konkrete Willensbekundung abgab, stellen wir folgenden Antrag

Der Bürgermeister kommt seiner Verpflichtung zum Abhalten einer Bürgerversammlung nach Art. 18 GO bis Ende April 2018 nach.

Die Bekanntgabe über den Termin und die Tagesordnung hat dreimalig, wöchentlich aufeinanderfolgend, direkt vor dem Termin im Mitteilungsblatt stattzufinden.