Artikel vom 15.10.2020
Echinger Forum 10-2020
Was ist im Baugebiet Böhmerwaldstraße los?


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
warum geht denn im Baugebiet Böhmerwaldstraße nichts voran, fragen uns viele Bürgerinnen und Bürger. Der Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wurde bereits im Mai 2017 vom Gemeinderat gefasst. Das bedeutet, die Genehmigung der Baureife ist hergestellt. Vor allem leiden die betroffenen Bauwerber, die endlich im August 2019 von der Verwaltung im Vergabeverfahren ermittelt und vom Gemeinderat danach die Bauparzellen erteilt bekamen. Vorgesehen war, dass dann im Herbst 2019 noch die Kauf- und Erbpachtverträge abgeschlossen werden. Vereinzelte Anfragen der Bauwerber nach möglichen Änderungen der Gebäudestruktur und der Vermietung wurden in der Verwaltung angefragt. Vor allem die Anfragen zum Thema Vermietung mit Einliegerwohnungen wurden dort nicht rechtmäßig beurteilt und behandelt, den Bauwerbern aber in Aussicht gestellt. Leider wurden dadurch falsche Hoffnungen geweckt. Mehrere Bauwerber planten nun Ihre Häuser mit Einliegerwohnungen, die auch zusätzliche Einnahmen aus Vermietung generieren und steuerrechtliche Abschreibung ermöglichen. Von der CSU Fraktion wurde das bereits früh beanstandet und auf die rechtsaufsichtliche Genehmigung verwiesen. Verwaltung und Bürgermeister versuchten nun mit einer einfachen Befreiung die geringfügige, baurechtliche Abweichung (Gebäude und Stellplätze) vom Bebauungsplan zu genehmigen, was vom Landratsamt baurechtlich untersagt wurde. Eine Änderung des Bebauungsplanes war nun erforderlich. Trotz aller planerischen Klimmzüge (der Planer) war kein vernünftiges Unterbringen der zusätzlich erforderlichen Stellplätze möglich. Bürgermeister und Verwaltung entschieden nun die Einliegerwohnungen ohne die lt. Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze zu genehmigen, dem auch dann die Mehrheit des Gemeinderats ohne CSU Fraktion zustimmte. Mehrmals wurde von der CSU Fraktion in den Sitzungen, dieses aus unserer Sicht von Anfang an unzulässige Vorhaben beanstandet und um Klärung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes verwiesen.
Dies wurde leider durch Herrn BGM Thaler verhindert. Grundsätzlich sehen die neuen Vergaberichtlinien nach EU-Recht vom 01.08.2018 des Echinger Baulandmodells (früher „Einheimischen Modell“) keine Vermietung vor, bzw. heißt es dort ausdrücklich unter Punkt 7.1.3, dass eine, auch nur teilwiese Vermietung oder Überlassung in den ersten 15 Jahren ab Bezugsfertikeit nicht zulässig ist. Begründet wird dies mit der vergünstigten Vergabe von Bauland der Gemeinde Eching (als Sozialmodell, mit 30% Abschlag auf den Bodenrichtwert), bei sogenannter Unterwert-Veräußerung. Aufgrund der CSU Anfrage bei der Kommunalen Rechtsaufsicht wurde klar unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Gemeinde muss die bereits getroffenen Beschlüsse wieder zurück nehmen! Riesige Enttäuschung bei den Bauwerbern, die bereits viel in diese Planung investiert haben. Da sie ein Jahr Zeit verloren haben und wieder Preissteigerungen hinnehmen müssen, bleiben sie auch noch auf den zusätzlichen Planungskosten sitzen. Wir hoffen sehr, dass alle Bewerber das zum Jahresende auslaufende Baukindergeld noch in Anspruch nehmen können, da erst jetzt die Kauf- und Erbpachtverträge abgeschlossen werden. Die „Bayerische Eigenheimzulage“ 10.000.- € (Einzug bis 31.12.20) wird kein Bauwerber mehr in Anspruch nehmen können. eigenheimzulage.bayern.de
Herzliche Grüße G. Bartl CSU Fraktionssprecher