Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 26.02.2024

Themen u.a. Bhf Trogbauwerk & Rampe Ost, Vorentwurfspl. Tiefhof Mensa, etc.

• Bekanntgaben - Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Vergabe für die Estricharbeiten des Neubaus Mensa- und Betreuungsgebäude an die Firma Aytekin Fußbodentechnik GmbH für 48.570,93 €.
- Vergabe der Beratungsleistungen zur Umsetzung des Gigabit-Förderverfahrens 2.0 des Bundes an das Büros IK-T GmbH, Regensburg für 29.688,12 €.
- Auftrag für die Neubeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Elsenfeld mit einer Angebotssumme von 713.230,07 € an die Firma Walser GmbH.
- Die Bewilligungsbescheide „Straßenraumgestaltung südlicher Altorteingang“ und „Platz am Mühlbach mit Abbruch Mühlweg 10“ sind eingegangen. Die Regierung von Unterfranken bewilligt dem Markt  Elsenfeld für die „Straßenraumgestaltung südlicher Altorteineingang“ (= ehemaliger Shell-Kreisel mit Fahrbahnteilern, Gehsteigen und Platz am Märktezentrum) ein Zuschuss von 562.100 € bei einer Höhe der Gesamtkosten von 761.800 €. Bewilligungsbescheid „Platz am Mühlbach mit Abbruch Mühlweg 10“ vom 30.01.2024: Von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 168.200 € sind 156.300 € förderfähig. Die Gesamthöhe der Zuwendungen beträgt voraussichtlich 107.600 €.
- Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung zum Projekt „Verlagerung der Museumsscheune“, Bescheid vom 31.01.2024.
Der Markt Elsenfeld kann nunmehr mit allen drei Projekten durchstarten und befindet sich somit im jeweiligen Zeitplan. Das Anwesen „Mühlweg 10“ ist bereits abgebrochen. Die Ausschreibung der Garten-und Landschaftsbauarbeiten läuft. Mit der Umsetzung ist Mitte des Jahres 2024 zu rechnen (Dauer: ca. 2-3 Monate).

• Bebauungsplan „Gut Neuhof“ und 9. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden und der Bürger):
Frau Richter vom Büro Bauatelier Richter- Schäffner teilte mit, dass sowohl zum Bebauungsplan „Gut Neuhof“ als auch zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans 17 Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden beteiligt wurden. Zum Bebauungsplan haben 16 und zur FNP-Änderung haben 15 TÖB ihre Bedenken und Anregungen vorgebracht. Frau Richter trug diese vor. Von Bürgerseite kamen keine Bedenken und Anregungen.
-) Der Marktgemeinderat schloss, sich den Ausführungen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung an. Vor der öffentlichen Auslegung der Bauleitplanung sind die geforderten Gutachten einzuholen. Da noch nicht absehbar ist, wann diese eingehen, wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Bauleitplanung zurückgestellt.

• Vorstellung und Beschlussfassung über die Vorentwurfsplanung Tiefhof Mensa- und Betreuungsgebäude:

In der Bauausschusssitzung vom 20.02.2024 wurde von Herrn Warm, Büro arc.grün, die Vorentwurfsplanung der Freianlage im Tiefhof zwischen Neubau Mensa- und Betreuungsgebäude und Georg-Keimel-Mittelschule vorgestellt und erläutert. Für die bereits in dieser Sitzung angesprochene Notwendigkeit der Treppensanierung als zusätzliche Maßnahme wurden durch die Rohbaufirma bereits Vorleistungen in Form einer seitlichen Stützwand geleistet. Die Baukosten belaufen sich auf 229.500 € brutto inkl. Baunebenkosten Der Bauausschuss fasste den Empfehlungsbeschluss, die Vorentwurfsplanung zu genehmigen und somit die Bearbeitung der nächsten Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, freizugeben.
-) Der Marktgemeinderat fasst den Beschluss, dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses zu folgen.

• Beratung über die Durchführung der Baumaßnahme „Bahnhof Trogbauwerk, Rampe Ost“:

Das Bundesporgramm zur Förderung des Ausbaus wurde eingestellt. Der Markt Elsenfeld hat im Oktober 2023 die Förderantragsunterlagen für die Zugangsrampe Ost an die Regierung von Unterfranken geschickt. Im Dezember haben wir die Information erhalten, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr derzeit prüfe, ob das Vorhaben seiner Art nach den Fördertatbestand des neu geschaffenen Art. 13f Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BayFAG erfülle. Von dieser Entscheidung hänge ab, in welchen Förderbereich (RZÖPNV, RZStra) das Vorhaben falle. Aktuell ist nicht klar, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert wird. Die Gesamtkosten der Zugangsrampe Ost liegen bei ca. 650.000 €, die Förderung sollte ca. 55 % der anrechenbaren Kosten betragen. Da das Projekt der Westfrankenbahn in diesem Jahr umgesetzt wird, müsste für einen parallelen Bau die Vergabe unsererseits im September stattfinden, so dass Sweco die weitere Planung im März beginnen müsste. In diesem Zusammenhang sind auch die angrenzenden Projekte Radweg sowie Bahnhofsvorplatz zu betrachten.
-) Der MGR beschloss nur die Planungsleistung zu vergeben. Die Westfrankenbahn baut bis zum Übergabepunkt, so dass ein späterer Anschluss möglich wird. Die Baumaßnahmen auf der Ostseite werden verschoben bis eine Fördergenehmigung vorliegt.

• Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Ergebnisse der Verkehrsschau der Ortsverbindung Elsenfeld - Eichelsbach am 18.12.2023:

Am 18.12.2023 fand eine Verkehrsschau statt. Veranlassung des Termins waren zum Teil tödliche Unfälle auf dieser Strecke. Es besteht Handlungsbedarf bei den Themen Beschilderung, Leitplanken und Linierung sowie Lichtraumprofil. Seitens der Verwaltung wird angedacht, einen Antrag auf Umwidmung zur Kreisstraße zu stellen. Somit würde die Straße nicht mehr im Eigentum des Marktes Elsenfeld stehen. Diesbezüglich wollte man vorerst die Meinung des Gremiums abwarten. Bei einer positiven Rückmeldung steht jedoch schon fest, dass die Straße entsprechend vermessen werden muss und die Unterhaltspflicht entfällt. Das Thema wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.02.2024 vorbehandelt. Der Empfehlungsbeschluss lautet, die kurzfristigen Maßnahmen Beschilderung und leichter Rückschnitt vorzunehmen. Ebenfalls soll eine Umstufung zur Kreisstraße beantragt werden.
-) Der Marktgemeinderat fasst den Beschluss, dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses zu folgen.

• Beschlussfassung über die Anpassung der Wahlhelferentschädigung:

Das Thema Wahlen und die damit verbundenen Wahlhelferentschädigungen hatten uns bereits im letzten Jahr begleitet. Die letzte Erhöhung der Entschädigung war vor der Kommunalwahl im Jahr 2020. Die aktuelle finanzielle angespannte Lage des Marktes Elsenfeld lässt kaum einen Erhöhungsspielraum zu. Leider steht dem entgegen, dass das allgemeine ehrenamtliche Engagement immer weiter abnimmt. Um das ehrenamtliche Engagement zu stärken und zu würdigen, wird empfohlen die Entschädigung anzupassen.
-) Der Marktgemeinderat beschloss die Wahlhelferentschädigung für alle Wahlen mit einer Entschädigung von 65,00 € für Wahlvorstände und Schriftführer, 50,00 € für stellvertretende Wahlvorsteher, stellvertretende Schriftführer sowie Beisitzern und 25 € für Hilfskräfte festzulegen.