Ortsverband Elsenfeld

Neuigkeiten aus dem Rat vom 11.09.2023

Themen u.a. zum Bahnhof OBB-Elsenfeld, Wasser- & Kanalgebühren etc.

• Bekanntgaben:
Der Haushalt 2023 wurde durch das Landratsamt genehmigt. Das Landratsamt teilte weiterhin mit, dass in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 die Mindestzuführung verfehlt werde. Eine Kompensation ist dennoch möglich, da der Markt Elsenfeld in seiner Einnahmen- und Ausgabengestaltung noch Handlungsmöglichkeiten besitzt.

• Plangenehmigungsverfahren für das Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau Bahnhof Obernburg-Elsenfeld“– Stellungnahme der Gemeinde sowie Festlegung der Wandoberflächengestaltung in der Bahnunterführung durch den Markt Elsenfeld:
Die Planung für den Umbau der Ostseite und der Westseite sowie die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Überquerungsbrücke während der Bauphase wurden ebenfalls erläutert. Baubeginn nach finaler Erteilung der Baugenehmigung ist für den Sommer 2024 angedacht. Die Bauzeit beträgt ca. 1 Jahr.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, der Planung für das Bauvorhaben „Barrierefreier Ausbau Bahnhof Obernburg-Elsenfeld“ zuzustimmen.
-) Des Weiteren fasste der Marktgemeinderat mit 17 zu 3 Stimmen den Beschluss, die Mehrkosten für die Wandfliesen in der Unterführung in Höhe von ca. 30.000 € zu tragen.

• Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Höhenstraße“, OT Eichelsbach:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Höhenstraße“ zur Schaffung von drei Bauplätzen beschlossen und in seiner Sitzung vom 20.09.2022 den Entwurf gebilligt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sowie der Bürger fand vom 31.07. bis 18.08.2023 statt. Von 13 Beteiligten haben neun Bedenken und Anregungen vorgebracht und Hinweise gegeben, WWA und AELF haben ohne Einwendungen zugestimmt. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. und der Landesbund für Vogelschutz der Regionalstelle Untermain haben keine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgerseite wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, den Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Bauverwaltung zuzustimmen. Art. 49 GO wurde beachtet.
-) Auch fasste der Marktgemeinderat einstimmig den Beschluss, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Westlich der Höhenstraße“ vom 2. Oktober bis 03.11.2023 öffentlich auszulegen und auf die Homepage des Marktes Elsenfeld zu stellen. Art. 49 GO wurde beachtet.

• Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (Baumbestattungen) und der dazugehörigen Gebührensatzung:
Aufgrund der Bauausschusssitzung vom 11.07.2023 zu TOP 2 im öffentlichen Teil, wird eine Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung vorgenommen.
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Friedhofs- und Bestattungssatzung zu ändern.

• Anpassung der Wasser- und Kanalgebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung bzw. Entwässerungssatzung:
1. Der zweijährige Kalkulationszeitraum (10/2021 – 09/2023) für die Benutzungsgebühren der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung im Markt Elsenfeld endet, sodass der neue Kalkulationszeitraum zum 01.10.2023 beginnt.
Für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 wurde eine kostendeckende Wassergebühr in Höhe von 1,81 €/m³ netto ermittelt (bisher: 1,38 €/m³ netto). Demnach ergibt sich eine Erhöhung von 0,43 €/m³ (netto). Zu beachten ist bei der Wasserversorgungseinrichtung, dass diese mehrwertsteuerpflichtig ist und somit noch 7% MwSt. hinzugerechnet werden müssen. Dadurch ergibt sich für den Verbraucher ein Bruttoendpreis für den Kubikmeter Wasser von 1,94 €/m³.

2. Entwässerungseinrichtung: Für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 ergaben sich folgende Gebührensätze:
→ Schmutzwasser: 1,49 €/m³
→  Niederschlagswasser: 0,31 €/m²
Aufgrund der fortgeschriebenen vorläufigen Kalkulation ergeben sich für 2023 – 2025 folgende Änderungen der Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser:
→ Schmutzwasser: 1,88 €/m³
→ Niederschlagswasser: 0,35 €/m²
-) Der Marktgemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, die Gebühren anzupassen.

• Bauvoranfrage: Errichtung einer PV- Anlage im Wohngebiet, Oberkreuzfeld 3, FlNr. 3200/9, Gemarkung Rück:
Der Bauherr beabsichtigt auf einem Baugrundstück Innerorts eine PV Anlage zu errichten. Die Anlage wäre gem. Landratsamt genehmigungsfähig, wenn der Markt Elsenfeld ebenso zustimmt. Das LRA gibt aber zu bedenken, dass diese Entscheidung Bezugsfallwirkung für weitere Anträge mit sich führen könnte.
Der MGR war der Ansicht, dass Baugrundstücke vorrangig bebaut werden sollten. Eine alleinstehende PV Anlage ohne Begleitende Bebauung wurde kritisch gesehen.
-) Der MGR entschied sich dazu, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen.

• Beschlussfassung über die Teilnahme am Nachfolgenetzwerk "Die Klima 10":
Der Markt Elsenfeld ist Mitglied des kommunalen Klimaschutznetzwerkes “Die Klima 10“. Die Netzwerkförderung mit einer Projektlaufzeit von 3 Jahren läuft Ende Februar 2024 aus. Ein neues Klimaschutznetzwerk ist in Planung. Das geplante Klimaschutznetzwerk besetzt damit eines der Schwerpunktthemen des gemeindlichen Klimaschutzmanagements der kommenden Jahre.
-) Der Marktgemeinderat beschließt einstimmig die Teilnahme des Marktes Elsenfeld am geplanten Energieeffizienznetzwerk als Nachfolger für „Die Klima 10“.