Unterstützen

Liebe Gautingerinnen und Gautinger,
seit Jahrzehnten dürfen wir mit unseren Familien in Frieden und Freiheit leben. Doch gerade in dieser Zeit wird offenkundig: das ist nicht selbstverständlich. Mehr denn je braucht es Menschen, die gegen Extremismus klare Kante zeigen und Farbe bekennen.
Sich politisch zu engagieren, ist nicht nur wichtig, sondern kann auch viel Freude machen. Ich selbst bringe mich seit 15 Jahren aktiv ein, derzeit als CSU-Ortsvorsitzender und Gemeinderatsmitglied. Deshalb möchte ich Sie für eine Mitarbeit begeistern: Schließen Sie sich an, packen auch Sie mit an. Denn besonders vor der eigenen Haustüre, hier in Gauting, können Sie Ihre eigenen Ideen einbringen und Ihr Umfeldselbst gestalten. Lassen Sie uns unsere Heimatgemeinde gemeinsam voranbringen – damit sie liebens- und lebenswert bleibt.
Ich lade Sie herzlich ein, die Gautinger CSU kennenzulernen. Wir freuen uns auf Sie!
Herzliche Grüße
Maximilian Platzer
Sie möchten den CSU Ortsverband Gauting unterstützen, mit einer Spende zur Kommunalwahl 2026 oder ganz allgemein?
Ihre Spende kommt direkt im Ortsverband Gauting an und dort der politischen Arbeit zu Gute. Gerne beachten wir auch einen bestimmten Verwendungszweck - bitte geben Sie diesen in Ihrer Überweisung an.
Die Ortsverbandkonten:
DE02 7025 0150 0620 0030 61
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
DE18 7009 3200 0002 2515 82
VR Bank Starnberg-Herrsching-Lansberg
Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Betrag von 300€ senden wir Ihnen (soweit uns Ihre Adresse vorliegt) automatisch eine Spendenbescheinigung. Auf Wunsch gerne auch bei geringeren Beträgen. Für die Steuererklärung ist Ihr Kontoauszug ausreichend.
Weitere Fragen oder Anmerkungen gerne per E-Mail an : maximilian.platzer@web.de
Alle unsere Einnahmen werden von unseren Mitgliedern und Freunden in Form von Beiträgen und auch Spenden aufgebracht. Spenden an politische Parteien sind ein Ausdruck lebendiger Demokratie und werden daher vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert.
Wer sind unsere Spender?
Es gibt zwar auch Firmen oder Privatpersonen, die große Beträge spenden. Ein großer Teil unserer Einnahmen stammt aber von Freunden und Förderern, die deutlich kleinere Beträge spenden, oft sind es 10, 15 oder 20 Euro. Jede einzelne Spende bewirkt also viel, denn in der Summe ergibt sich ein großer Betrag und damit ist auch die Wirkung erheblich.
Wofür spenden?
In der heutigen Gesellschaft ist eine erfolgreiche politische Kommunikation ohne Spenden nicht möglich. Jede Spende hilft uns dabei, noch offensiver für unsere Ziele zu werben. Dafür nutzen wir z.B.:
- Kommunikation im Internet,
- zielgruppenspezifische Anschreiben per Post und E-Mail,
- Newsletter, Informationsbroschüren, Plakate und Flyer,
- Veranstaltungen mit Landes- und Bundespolitikern,
- Anzeigenschaltung
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie oben beschriebenen Umfang ihre Berücksichtigung.
Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.
Alle Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. oder eine oder mehrere Verbände bzw. Vereinigungen der CSU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 Parteiengesetz unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind gemäß § 25 Abs. 3 S. 1 Parteiengesetz verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 35.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Quelle: CSU Bayern, Stand 03/2025
Die aktuelle Version finden Sie immer hier: www.csu.de/service/spenden/
CSU Ortsverband Gauting
Herr Maximilian Platzer
Frühlingsstraße 136
82131 Gauting
Tel.: 0179 2332296
E-Mail: maximilian.platzer@web.de