Ortsverband Schmidmühlen

Inklusion

Gefahren rechtzeitig erkennen

Bürgermeister Peter Braun (Mitte) sowie die beiden Inklusionsbeauftragten Karl Bauer (links) und Michaela Meyer (rechts) informierten über das taktile Leitsystem für Sehbehinderte.

 

In der Harschhofer Straße in Schmidmühlen gibt es ein Leitsystem für Sehbehinderte. Rillen und Punkte auf dem Boden warnen.

 

Es geht um ein hohes Gut in unserer mobilen und flexiblen Gesellschaft: Es geht um Chancengleichheit und an der Teilhabe am und im öffentlichen Raum. Dieses hohe Ziel versucht der Markt Schmidmühlen mit seinen politischen Vertretern und mit seinen beiden Inklusionsbeauftragten zu verwirklichen.

Sich im öffentlichen Raum von Städten und Gemeinden, im freien Natur- und Landschaftsraum unabhängig und frei bewegen zu können, ist für Menschen ohne Behinderungen oder Einschränkungen eine Selbstverständlichkeit. Um diese Bewegungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger - egal ob Alt oder Jung - sicherstellen zu können, müssen Barrieren und Hindernisse beseitigt werden.

Straßen sicher überqueren

Dabei, so zumindest sieht es Diplom-Ingenieurin Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, bedarf es keiner Vielzahl von individuellen Einzellösungen, quasi eines “Fleckerlteppichs individueller Anschauungen”, sondern eines Gesamtkonzeptes. Dies beginnt bei entsprechenden Regelungen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. bei barrierefreien Wohnungen, aber “es bedarf auch klarer Vorgaben im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum”.

Die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Kerstin Schreyer formuliert dabei treffend für einen Leitfaden für Planungsgrundlagen den Willen der Bayerischen Landespolitik. So gilt als Prämisse bei derartigen Vorhaben: “Mittendrin statt nur dabei” - keine Benachteiligungen für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen.

Erstmals in der Geschichte beziehungsweise der Straßenbaugeschichte des Marktes wurde nun dieses inklusive Gesamtkonzept umgesetzt, nämlich entlang der Harschhofer Straße. Vielen, die in der neu instandgesetzten Harschhofer Straße derzeit die Gehwege benutzen, sind sicher die weißen Felder aufgefallen, die sich in regelmäßigen Abständen auf dem Boden befinden. Bürgermeister Peter Braun und Inklusionsbeauftragter Karl Bauer nutzten ein Treffen, um die Bevölkerung über diese Felder mit Rillen und Punkten zu informieren.

Dabei handelt es sich um sogenannte Überquerungsstellen von Fußgängern über die Fahrbahnen in Form eines “taktilen Leitsystems” für sehbehinderte Menschen, also eines Systems, das man quasi spüren kann. Es gibt dafür auch eine entsprechende DIN-Norm, die diese Stellen so beschreibt: “Überquerungsstellen müssen für Rollstuhl- und Rollatornutzer ohne besondere Erschwernis nutzbar und für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar und sicher nutzbar sein.”

Genau dazu tragen die Flächen mit Rillen und Punkten bei, die sich vom üblichen Belag abheben. Ähnlich wie in der Harschhofer Straße wurden bereits bei der Bushaltestelle beim Siedlungsgebiet Lauterachtalblick Sicherungsfelder für blinde oder sehbehinderte Menschen angebracht. Wichtig ist dabei, dass blinde und sehbehinderte Menschen gesicherte und ungesicherte Überquerungsstellungen anhand der jeweiligen “Hinweise” auf dem Boden unterscheiden können.

Sichtlich zufrieden zeigten sich Bürgermeister Braun sowie die Inklusionsbeauftragten Michaela Meyer und Karl Bauer mit der Bauausführung entlang der Harschhofer Straße. Erst 2018 waren die entsprechenden Bestimmungen veröffentlicht worden. Bürgermeister Peter Braun war sich sicher, dass der Markt Schmidmühlen wohl eine der ersten Gemeinden im südlichen Landkreis sei, die die Vorgaben mustergültig umgesetzt habe.

Für den Kommunalpolitiker ist Barrierefreiheit für Jede und Jeden ein Gewinn. Dabei kämen barrierefreie Wege oder Flächen im öffentlichen Raum nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen zugute, sondern beispielsweise auch Müttern mit Kinderwägen. Er wisse aber, so Peter Braun, dass es auch im Markt Schmidmühlen noch viel Handlungsbedarf gebe. In vielen Straßen oder öffentlichen Bereichen werde es aber sehr schwierig, die Barrierefreiheit konsequent umzusetzen.

Behindertengerechte Toilette

Dem schloss sich Inklusionsbeauftragter Karl Bauer an. Er zeigte sich durchaus zufrieden, was der Markt Schmidmühlen auch mit den Bauhofmitarbeitern bewegt habe. Die Harschhofer Straße bezeichnete er als ein überaus gelungenes Beispiel für die Arbeit in der Lauterachtalgemeinde.

Ein nächstes Projekt haben der Bürgermeister und die beiden Inklusionsbeauftragten bereits im Frühjahr ins Auge gefasst: den Umbau des ehemaligen Brotzeithäuschens im Bereich des oberen Schlosses (Rathaus) in eine öffentliche, behindertengerechte Sanitär- und Toilettenanlage. Der Markt Schmidmühlen hat übrigens schon vor zwei Jahren eine sechsstellige Summe für ein Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit in den Haushalt eingestellt.


Gemeinsam verschieden sein:
 

  • Forderung: Die UN-Konvention, die im Jahr 2008 in Kraft getreten ist, fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist ein Menschenrecht, so steht es geschrieben. Kernpunkt der UN-Konvention ist es, Barrieren abzuschaffen und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Und zwar für alle Menschen, unabhängig vom Behinderungsgrad.
  • Folgen: Das bedeutet: keine Entmündigung oder Ausgrenzung von der Gemeinschaft, freie Wahl von Wohnart und -ort, Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben. Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Zum Beispiel: Kinder mit Behinderung gehen auf eine allgemeine Schule. Jugendliche mit Behinderung machen eine Lehre oder studieren.