Ortsverband Starnberg

Krankenhausstrukturreform

Diskussion mit LR Stefan Frey und Dr. Thomas Weiler

Die Referenten Landrat Stefan Frey (mitte) und Klinikum-Geschäftsführer Dr. Thomas Weiler mit der Diskussionsleiterin Dr. Charlotte Meyer-Bülow

Die Landkreis-Kliniken und die Krankenhausstrukturreform


Der CSU-Ortsverband Starnberg hatte Landrat Stefan Frey und den Geschäftsführer der
Starnberger Kliniken Dr. Thomas Weiler in den kleinen Saal der Schlossberghalle
eingeladen, Mitglieder und Interessenten über die von Bundesminister Lauterbach geplante
Krankenhausreform und ihrer Auswirkung auf die Starnberger Kliniklandschaft aufzuklären.
Die Ortvorsitzende Charlotte Meyer-Bülow konnte dazu etwa 8o Teilnehmer begrüßen unter
ihnen Ärzte und Vertreter der Klinikstandort-Gemeinden.
Der Landrat informierte über Eckpunkte von Lauterbach’s Reform, die eine Zentralisierung
auf Schwerpunkt-Kliniken mit mindestens 500 Betten mit allen für eine Notfallversorgung
notwendigen Fachrichtungen unter einem Dach vorsieht. Daneben soll es kleinere Häuser
mit Basisversorgung und Tagesbetten geben. Der Landkreis Starnberg betreibt 520 Betten in
Starnberg/Herrsching/Seefeld und 100 Betten in Penzberg. Dieser Verbundbetrieb entspricht
nicht der geplanten Zentralisierung. Die Planung einer neuen 200-Betten-Klinik in Herrsching
legt deshalb auf Eis. Der Landkreis will deshalb abwarten, aber Möglichkeiten einer
Generalsanierung und Erweiterung von Starnberg (incl. Baurechtserweiterung und
Aufstockungen) bzw. einer Errichtung einer Zentralklinik auf neuem Standort vorklären.
Thomas Weiler erläutert die von der Reform vorgesehene, problematische Krankenhaus-
Finanzierung, die von den Fallpauschalen Abstand nimmt und informiert über der Uneinigkeit
zwischen Bund und Ländern, die mit der zur Anwendung des Gesetzes notwendigen
Rechtsverordnung ausgetragen werden muss. Eine Maxime der Reform ist die Verkürzung
der Krankentransportzeit zur Schwerpunktklinik, wobei in ländlichen Gebieten zunehmend
Hubschrauber zum Einsatz kommen werden.
Aus den Fakten, dass die Reform von 2024 bis 2026 in Kraft tritt, dass eine Klinik in der
Regel nach 25-30 Jahren generalsaniert werden sollte und dass ein neues Konzept auf 50-
60 Jahre ausgelegt sein sollte, sind keine übereilten Beschlüsse sondern grundsätzliche und
weitgehende Überlegungen angebracht. (Text ABr, Bild StW)