Ortsverband Straßkirchen

CSU Straßkirchen

Rechtslagen zu Erbrecht und Vorsorgevollmachten erläutert

von links: Der VdK-Vorsitzende Johannes Stegemann, die Frauenunionsvorsitzende Rita Pflieger, Rechtsanwältin Christine Scheck, der neue Seidel-Stiftungs-Regionalbeauftragte Johannes Thoene, und Bürgermeister Christian Hirtreiter freuten sich über die gute Resonanz des Vorsorgevollmachts-Abends und des Erbrechtsabends in Straßkirchen.

Rechtsanwältin Christine Scheck referierte - "Themenfelder betreffen jeden“

Straßkirchen: Die Hanns-Seidel-Stiftung veranstaltete am Mittwoch, 6.3.24 und Mittwoch, 20.3.24, im Straßkirchner Gasthof "Brunner", öffentliche Informationsabende. Der Regionalbeauftragte der Seidel-Stiftung, Johannes Thoene, stellte die Ziele der Stiftung und die Bildungsarbeit der Stiftung national und auch international vor. Der junge neue Regionalbeauftragte Thoene (Landkreise Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen und Stadt Straubing) konnte sich persönlich vorstellen und berichtete zu seinem Werdegang. Er stellte heraus, dass es sich bei der Straßkirchner Veranstaltung um seine erste Seminarreihe mit der Seidel-Stiftung handelte.

Die Referentin Rechtsanwältin Christine Scheck referierte mit Beispielen aus der aktuellen Rechtssprechung zum umfangreichen Themenfeld "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Organspende und Patientenverfügung" und am ersten Abend zum Thema "Erbrecht". Die versierte Anwältin ging zunächst auch auf die aktuelle Gesetzeslage und die politische Diskussion auf Bundesebene ein. „Das Thema "Vorsorgevollmacht" betrifft jeden: vom 18. Lebensjahr bis ins hohe Alter hinein", stelle Christine Scheck heraus. Frau Scheck empfahl sich mit dem Themenfeld frühzeitig zu beschäftigen, denn "unverhofft kommt oft", wie sie an einem persönlichen Beispiel eindringlich klar machte.

Vorsorge ist ein Thema für alle

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person, für eine andere Person im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben zu erledigen. Viele meinen der
Ehegatte oder die Kinder sind automatisch vertretungsberechtigt. Dies ist ein Irrtum, so Christine Scheck. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Diese sollte einer Person erteilt werden zu der man uneingeschränktes persönliches Vertrauen hat. Dieses Themenfeld, aber auch gerade die unterschiedlichen Vorgehenswege bei Organspenden in den europäischen Ländern können bei einem Unfall während Urlaubsaufenthalten zu einer Herausforderung werden. Die Juristin Christine Scheck aus Regensburg stand für Fragen und eine Diskussion während des Abends zur Verfügung, was rege genutzt wurde. Beim Themenfeld Organspende war das Erstaunen der etwa 60 Teilnehmer des Abends groß, dass gerade in den europäischen Nachbarländern sehr unterschiedliche Regelungen zur Entnahme der Organe bestehen. Diese Regelungen müssen gerade bei Personen, die sich häufig im Ausland befinden vor Auslandsreisen berücksichtigt werden. Scheck definiert die Organspende dem Begriff nach und gab detailgenaue Praxisbeispiel weiter. Am 1. März 2022 trat die Gesetzesänderung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft, die das Transplantationsgesetz änderte. Die Regelung der Entscheidungslösung blieb davon unberührt. Das heißt: Eine Organ- und Gewebeentnahme darf in Deutschland weiterhin nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen erfolgen. Mittels des Organspendeausweises oder über das Organspende-Register kann die Zustimmung oder Ablehnung der Organ- und Gewebeentnahme erklärt werden.

Organspendeausweis ist wichtig

Die Organentnahme wie bei Herz, Lunge, Darm und Bauchspeicheldrüse wird nach Eintritt des Todes vorgenommen. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist meist die eindeutige Feststellung des Hirntodes, wobei auch in einigen Ländern auch im europäischen Ausland der Herztod Berücksichtigung findet. Es gibt hierbei aus rechtlicher Perspektive die Zustimmungsregelung und die Widerspruchsregelung, die je nach Land unterschiedlich ist. Seit 2023 ist das sogenannte
„Notvertretungsrecht“ neu gültig, damit ein Ehegatte und Lebenspartner in Gesundheitsangelegenheiten für eine begrenzte Zeit (sechs Monate) agieren kann.

Das Themenfeld der Demenz und Vorsorge wurde ebenso behandelt. Die Problematik des Umsetzens einer wirklich beabsichtigten Regelung zur Vorsorge ist immer eine Herausforderung. Im Detail stellen viele Interessierte dann fest, dass nicht nur das Abfassen einer solchen Verfügung durchaus kompliziert ist.

"Wer heute nicht für Zeiten schwerer Krankheiten oder Alter vorsorgt, obwohl er Vertrauenspersonen in seiner Umgebung hat, handelt nachlässig.", so die
Fachanwältin für Sozialrecht Christine Scheck. Den beiden gut besuchten Informationsabenden schlossen sich noch detailliertere Nachfragen im Nachgang zu den Lichtbilderausführungen an. Die Frauenunionsvorsitzende Rita Pflieger konnte abschließend auf die kommenden Informationsveranstaltung am 8. Juni 2024 in Paitzkofen mit der bekannten Buchautorin und Klosterschwester Teresa Zukic hinweisen.