Ortsverband Uffenheim

Die CSU-Fraktion informiert

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 25.06.2020

  1. Geschäftsordnungsregularien
    Der Stadtrat stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

     
  2. Bericht des Bürgermeisters

    Der Bürgermeister berichtete, dass

    - die B13 z.Z. voll gesperrt ist, am 3. oder 4. Juli jedoch die Verkehrsfreigabe für beide Richtungen erfolgt
    - die Hygieneauflagen für das Freibad gelockert wurden. Ab jetzt dürfen Kinder über 12 Jahre wieder ohne Begleitung eines Erwachsenen ins Bad. Pro 10 qm ist jetzt eine Person zulässig.
    - die Hochwassermaßnahmen in Uttenhofen abgeschlossen sind
    - das Heimatmuseum sowie die Feuerwehr zur besseren Erkennung mit einem Schriftzug versehen wurden
    - die Schotterwegsanierung abgeschlossen ist
    - die Feuerwehr ihre neue Schutzkleidung erhalten hat
    - die S-Bar wieder geöffnet hat
    - eine Anmeldesoftware für Kindergärten als Service für die Bürger eingerichtet wird und die Stadt somit immer über tagesaktuelle Zahlen informiert ist

     
  3. Bestellung eines städtischen Vertreters und dessen Stellvertreter für den Vorstand des vereinfachten Verfahrens „ LKw A7 Franken West“

    Im „LKw A7 Franken West“ geht es um Angelegenheiten von landwirtschaftlichen Kernwegen.

    Der Vorstand setzt sich aus den fünf beteiligten Kommunen Burgbernheim, Uffenheim, Markt Nordheim, Marktbergel und Bad Windsheim zusammen. Es werden je 1 Vorstandsmitglied und 1 Stellvertreter bestellt. Uffenheim hat schon immer 2 Stellverstreter bestellt.

    Als Vorstand wurde Thomas Gröschel vorgeschlagen. Als Stellvertreter der Ortssprecher von Uttenhofen (Ortssprecherwahl wurde noch nicht durchgeführt) und Achim Endreß.
    Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.


     
  4. Vorlage der Jahresrechnung der Stadt Uffenheim, der Hospitalstiftung, der Hartungshof-Dr. Karl und Ilse Reinhard Stiftung, der J.A. Roth´schen Stiftung und der Krauß´schen Stiftung für das Jahr 2019

    Die Jahresrechnung sieht wie folgt aus:

    Stadt Uffenheim
    Stand der allgemeinen Rücklage   4.642.848,70 Euro
    Schuldenstand                                  5.766.021,17 Euro

    Hartungshof- Dr. Karl und Ilse Reinhard Stiftung
    Stand der allgemeinen Rücklage       343.364,68 Euro
    Schuldenstand                                      0,00 Euro

    Hospitalstiftung
    Stand der allgemeinen Rücklage       577.498,32 Euro
    Schuldenstand                                      233.766,98 Euro

    J.A. Roth´sche Stiftung
    Stand der allgemeinen Rücklage       53.497,19 Euro
    Schuldenstand                                       0,00 Euro

    Krauß´sche Stiftung
    Stand der allgemeinen Rücklage        1.105.733,08 Euro
    Schuldenstand                                       0,00 Euro

    Die Jahresrechnungen werden an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.


     
  5. Antrag der CSU- Stadtratsfraktion auf Änderung der Geschäftsordnung

    Im Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung beantragt die CSU-Fraktion die Bestellung von Referenten für bestimmte Themenbereiche, die noch genauer bestimmt werden müssten.
    CSU-Fraktionsvorsitzende Ulrike Streng plädierte dafür, den Antrag zu befürworten, denn es gehe darum, den Bürgermeister und die Verwaltung in ihren Aufgaben zu unterstützen.

    In der Verwaltung ,-und Bauausschusssitzung wurde dahingehend argumentiert, den Antrag abzulehnen, da eine Änderung Geschäftsordnung gar nicht nötig sei, um Referenten zu bestellen. Jedoch könnte man dies tun, wenn man den Paragraphen mit Leben füllen möchte, so Streng.

    Die Stadt könne dadurch profitieren. Wir wollen nicht bereits bestehende Beauftragte ( z.B. Jugend,- , Senioren,- und Behindertenbeauftragte) beschneiden und Kompetenzen wegnehmen, sondern unterstützend wirken. Als positive Beispiele könne man Burgbernheim nennen, die aktuell 13 Referentenposten haben und seit Jahrzehnten eine gute Erfahrung damit machen. Jeder Referent hätte so ein Spezialgebiet und dient als Ansprechpartner auf diesem Gebiet. So können Bürger ganz unbürokratisch Kontakt aufnehmen.

    Andreas Zander (BL) unterstützte den Antrag und bedachte, dass es durchaus das ein oder andere Thema geben würde, bei dem es sich inhaltlich lohnen würde einen Referenten zu bestellen, um in Zukunft besser aufgestellt zu sein und gute Entscheidungen treffen zu können. Man würde auch einen Mehrwert in der Kommunikation untereinander erreichen. Heiko Maar (ebenfalls BL) betonte, dass wir immer davon ausgehen, dass die Menschen auf uns zukommen, jedoch müssten wir mehr auf die Menschen zugehen und Gespräche initiieren.

    Trotz dieser Unterstützung wurde der Antrag leider abgelehnt, jedoch wurde die Anregung formuliert, das Thema in den Ausschüssen aufzugreifen und weiter zu bearbeiten.


     
  6. Vereinbarung zur Kostenregelung bei der Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen an der Bundesstraße 13 mit dem Bauamt Ansbach

    Im März 2019 wurde die Vereinbarung zum gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Uffenheim (B13) mit der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Die BRD wird vertreten durch das staatl. Bauamt Ansbach.

    Dieses bittet um Klarstellung der Kostentragung in §4 (Kosten der Fahrbahnen, Gehwege, Parkbuchten und Grünflächen). Die Stadt, die für die Versorgung mit Strom und Wasser zuständig ist, baut im Zuge der Erneuerung eine neue Wasser- und Stromleitung sowie eine Mischwasser- und Regenwasserkanalisation.

    Die Straßenbauverwaltung wird die Hälfte der Kosten für den Aufbruch und die Wiederherstellung des neuen Straßenoberbaus in dem Bereich tragen, der für die Leitungsverlegung erforderlich ist.

    Diese Regelung wurde bereits vor Beginn der Baumaßnahme abgesprochen.

    Der Stadtrat stimmte einstimmig zu.


     
  7. Baukindergeld der Stadt Uffenheim; Erwerb eines bezugsfertigen Neubaus bei einem Bauträger

    Seit 2007 kann bei der Stadt Baukindergeld beantragt werden, wenn das Grundstück von der Stadt abgekauft wurde und wenn:

    1.das Kind beim notariellen Grundstückskaufvertrages das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat       und seinen 1.Wohnsitz beim Grundstückserwerber hat (3.000 Euro pro Kind)
    2.das Kind nach innerhalb 10 Jahre nach dem notariellen Grundstückserwerb geboren wurde
    3. wenn es sich bei einer Eigentumswohnung um einen Erstbezug handelt (1.500Euro).

    Nun sollte entschieden werden, wie vorgegangen wird, wenn das Grundstück nicht direkt von der Stadt, sondern ein bezugsfertiger Neubau von einem Bauträger gekauft wird.

    Die Verwaltung schlug vor wie in Punkt 3 vorzugehen und ebendiese 1500 Euro auszuzahlen. Das heißt, wenn das Grundstück von einem Bauträger von der Stadt abgekauft wurde und anschließend als Erstbezug weiterveräußert wird, so kann der Eigentümer einen Antrag auf 1.500 Euro stellen.

    Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.


     
  8. Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken der Stadt Uffenheim und der mitverwaltenden Stiftungen im Jahr 2020

    Die Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Flächen der Stadt und der Stiftungen laufen am 31.10.2020 aus. Die Neuverpachtung soll auf 10 Jahre erfolgen. Es wurden „Pakete“ gebildet, damit auch kleinere Flächen mitverpachtet werden können.

    Die Ausschreibungen wurden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage sowie in den Schaukästen   veröffentlicht. Die Pachtflächen werden an den wirtschaftlichsten Anbieter verpachtet.Dem Stadtrat wurde empfohlen, die Flächen wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu verpachten.

    Der Stadtrat stimmte dem so zu.