Ortsverband Uffenheim

Die CSU-Fraktion informiert

Aktuelles aus dem Stadtrat vom 24.09.2020

Bericht des Stadtrats vom 24.9.2020

 

Da die Ausschüsse aufgrund des Flohbefalls im Rathaus nicht stattfinden konnten, wurden sämtliche Punkte in der Stadtratssitzung behandelt. Deshalb fällt der Bericht länger als normal aus. Wir haben jedoch versucht, die einzelnen Punkte der 5 ½ stündigen Sitzung so knapp und dennoch so aufschlussreich wie möglich zusammenzufassen.

 

Top 1: Bericht des Bürgermeisters

Es wurde berichtet, dass

  • Der Flohbefall im Rathaus seit letztem Donnerstag bekämpft ist und das Rathaus wieder öffnen konnte
  • seitens des Landratsamtes eine Untersuchung bezüglich der Mobilfunkversorgung stattfand. Die Ergebnisse wurden in einer Veranstaltung präsentiert. Es ergaben sich für Uffenheim 2 weiße Flecken, in denen es keinerlei Netz gibt. Es handelt sich hierbei um Custenlohr und Kleinharbach. Es gäbe eine Förderung von 90% zur Errichtung von Sendermasten. Die jährlichen Kosten lägen bei der Stadt. Bis Ende 2022 soll die Errichtung abgeschlossen sein.
  • Der Sachstand zum Gesundheitszentrum wie folgt aussieht: es gibt weiterhin Gespräche mit einem Investor, allerdings wird das Gesundheitszentrum ein rein privates Projekt, sodass die Stadt selbst nur wenig bis keinen Einfluss hat
  • Die Dorferneuerung Custenlohr nun voran geht
  • Das Dorfgemeinschaftshaus Welbhausen im März/April gebaut werden soll (der Abriss soll um Neujahr herum erfolgen)
  • Die Bürgerfragestunde aktuell aufgrund der Corona-Lage entfällt, die Bürger jedoch schriftlich an die Stadt Eingaben machen könnten, die dann im Stadtrat vorgetragen werden

 

Top 2: Vollzug des Baugesetzbuches; 12. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Welbhausen“; Vorstellung und Billigung der Vorentwurfsplanungen

Dem Stadtrat wurde das Vorhaben vorgestellt. Es gibt keine Umweltbedenklichkeit. Beim Vorhaben soll Wert auf Begrünung gelegt werden. Die Module sollen 3,50 m hoch werden. Für die Errichtung der Anlage muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der nächste Schritt ist dann die Rückmeldung von Trägern öffentlicher Belange, nach Berücksichtigung aller Einwände erfolgt dann ein Beschluss des Stadtrates über die Errichtung.

Der Stadtrat stimmte der Flächennutzungsänderung sowie der Vorentwurfsplanung einstimmig zu.

 

Top 3: Übernahme und Weiterbetrieb des Jugendcafés S-Bar

Das Dekanat Uffenheim wird die S-Bar nicht mehr weiter betreiben. Der Dekanatsbezirk wird damit keinen Zuschuss mehr geben. Die Regionalanalyse zur Jugendarbeit ergab, dass die S-Bar gerade als Mittagspausenangebot von den Jugendlichen angenommen wird und eine wichtige Anlaufstelle für Jugendliche ist, auch wenn sie noch besser angenommen werden könnte, besonders auch außerhalb der Mittagszeiten. Das Mittagsangebot stellt die Haupteinnahmequelle der S-Bar dar, kann jedoch rechtlich nicht mehr weitergeführt werden, wenn die Stadt diese als Träger übernimmt.

Es stand also zur Debatte, ob eine generelle Übernahme der Trägerschaft der Stadt, zumindest zeitweise, gewünscht ist. Man könne dann nach privaten Betreibern suchen oder eventuell einen Verein gründen, der die S-Bar dann weiterführt.

Stadtrat Maar erklärte, dass eine Trägerschaft als Übergang bis das Jugendkonzept erstellt ist, wichtig wäre. Somit ließe sich ein gutes Fundament gründen, um dann weiterarbeiten zu können.

Stadtrat Endres sah die S-Bar ebenfalls als wichtigen Bestandteil von Uffenheim. Das Thema S-Bar beschäftige die Stadt seit 6 Jahren. Schon damals wurde ein Konzept gefordert. Der heutige Stand sei ein blanker Raum.

Ewald Geißendörfer stellte den Antrag, in der nächsten Sitzung erst ein mit den Jugendlichen gemeinsam erarbeitetes Konzept vorzulegen und das Thema noch einmal in den Ausschuss für Jugendarbeit zu geben.

Stadtjugendrätin Franziska Düll antwortete darauf, dass es sehr schwer sei Jugendliche zur Mithilfe zu begeistern, wenn noch nicht einmal geklärt ist, dass die S-Bar übernommen und weitergeführt wird.

Da andere Gemeinden ebenfalls einen Zuschuss zur Jugendarbeit vom Landkreis bekommen, wird seitens der Stadt ein Antrag gestellt, vom Landkreis unterstützt zu werden.

Letztendlich wurde mit 19:2 Stimmen für die Übernahme gestimmt. Das momentane Defizit von 10.788 Euro wird nicht mit übernommen.

 

Top 4.1: Bauangelegenheiten

Genehmigungsfreistellungen:

  • Neubau einer Leichtbaulagerhalle an Technikumbauhalle im Industriegebiet (IG) Langensteinach
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in der Konrad- Adenauer Straße 27
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Konrad- Adenauer Straße 18
  • Nutzungsänderung eines Friseursalons zu einer Wohnung und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Friedrich-Dümmler Straße 8
  • Erstellung eines Satteldaches mit zwei Gauben auf einem bestehenden Flachdach in der Kurt-Schumacher Straße 12

Weitere Geschäfte aus der laufenden Verwaltung:

  • Neubau einer Lagerhalle mit 2.914qm im IG Langensteinach
  • Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG: Fassadensanierung an der Straßenseite, Neue Gasse 7
  • Errichtung einer Werbeanlage im IG Langensteinach

 

Top 4.2- 4.11 Stellungnahme zu Bauanträgen

  • Teilabbruch einer Scheune mit Neuerrichtung eines Giebels und Überdachung des Gewölbekellers, Rudolzhofen 27: Der Orstbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt, die Nachbarn haben unterschrieben, das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Somit stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
  •  Abbruch einer bestehenden Scheune und Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle, Welbhausen Klosterhofstraße 50: Die Nachbarn haben unterschrieben, der Ortsbeirat stimmt zu, , die Nachbarn haben unterschrieben, das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Der Stadtrat begrüßt die Innenverdichtung und freut sich, dass junge Leute in ihrem Heimatort weiterhin ansässig sein möchten und stimmte einstimmig dem Vorhaben zu.
  • Nutzungsänderung und Umbau eines Dachbodens zu einer Wohnung, Fohlenhofweg 1. Es muss rechtlich ein neuer Stellplatz errichtet werden. das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Die Nachbarn haben unterschrieben. Somit stimmt der Stadtrat dem Vorhaben einstimmig zu.
  • Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und Errichtung eines Pferdebewegungsplatzes, Rothenburger Straße: Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Der Stadtrat stimmt einstimmig zu.
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und 6 Stellplätzen, Bei der Windmühle 5: Das Bauvorhaben weicht von einigen Festsetzungen ab, jedoch ist es begrüßenswert, wenn Baulücken geschlossen werden und auch Wohnungen in Uffenheim geschaffen werden. Auch die Nachbarn stimmen dem Bauvorhaben so zu. Deshalb stimmt der Stadtrat den erforderlichen Befreiungen zu und gibt das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.
  • Errichtung einer Unterstellhalle für Baumaschinen, Rudolzhofen 38: Auch hier weicht das Bauvorhaben in einem Punkt von den Festsetzungen ab. Der erforderliche Befreiungsantrag liegt mit Begründung vor, die Nachbarn haben die Bauvorlagen unterschrieben, der Ortsbeirat stimmt zu. Da es erfreulich ist, wenn ansässige Unternehmen florieren und expandieren wollen, stimmt der Stadtrat dem Vorhaben einstimmig zu.
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Rudolzhofen: Auch hier gab es einige Abweichungen von den Festsetzungen hinsichtlich Dachneigung und Geschossigkeit. Die erforderlichen Begründungen liegen vor. Die Nachbarn haben unterschrieben, der Ortsbeirat stimmt zu. Auch hier sieht es der Stadtrat als sehr erfreulich, wenn junge Familien den Ort besiedeln. Deshalb stimmt er auch hier einstimmig zu.
  • Stellungnahme zu Antrag auf Vorbescheid: Bau eines zweistöckigen Einfamilienhauses mit Garage in Rudolzhofen 13: Das betroffenen Grundstücksteil ist noch nicht erschlossen, die Sicherung der Erschließung kann nur im Rahmen einvernehmlichen Erschließungsvereinbarungen geregelt werden. Die Erschließungskosten gehen zu Lasten des Bauherren. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht. Der Ortsbeirat hat bereits zugestimmt. Der Stadtrat stimmt ebenfalls einstimmig zu.
  • Umbau eines denkmalgeschützen Gebäudes zu Wohnraum, Dammgasse 4: Es handelt sich um ein Nebengebäude, einem ehemaligen Stall mit Heuboden. Es ging um die konkrete Frage, ob die Errichtung von Gauben und Fenstern im Giebelbereich genehmigungsfähig ist. Die Bauherren stehen bereits im Kontakt mit der Denkmalbehörde. Der Stadtrat erteilte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.

 

Im Zuge der vielen Bauanfragen wurde auch angemerkt, dass mittlerweile auch auf allen Dörfern die Bauplätze knapp werden und man auch hier an eine zeitnahe Erschließung neuer Bauplätze denken muss, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ort weiter heimisch zu sein!

 

Top 5: Vollzug des Baugesetzbuches; Erschließung des Baugebietes „Am Schlössleinsbuck“; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, sowie Durchführungsbeschluss zur Ausschreibung

Da in Uffenheim die letzten beiden freien Grundstücke bald vergriffen sein werden muss die Stadt, um weiterhin attraktiv als Wohnort zu bleiben, neue Bauplätze anbieten.

Im „Schlössleinsbuck“ sollen 13 Bauplätze erschlossen werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rund 900.000 Euro. Die Bebauung kann ab ca. Mitte 2021 erfolgen.

Die „Grünen“ stellten den Antrag bei allen künftigen Bauvorhaben zur Wassereinsparung einen Zisternenbau verbindlich zu machen. Einen solchen Zwang lehnte der Stadtrat mit 2:19 Stimmen ab.

Dem Vorentwurf der Erschließung stimmte der Stadtrat einstimmig zu.

 

Top 6: Sanierung Sirenenturm des Rathauses

Auch am Sirenenturm befinden sich wie am Würzburger Torturm lose Schieferplatten. Die Kosten der Erneuerung belaufen sich auf 50.000 Euro. Geißendörfer schlug vor abzuklären, ob nicht eine Eindeckung mit Kupferblech denkmalrechtlich möglich wäre, um die Kosten niedriger zu halten. Zuschüsse werden von der Denkmalbehörde eingeholt.

Der Stadtrat stimmte einstimmig zu.

 

Top 7 Vollzug des Straßen- und Wegenetzes: Sanierung der Radwege in Uffenheim und OT

Einige Radwege sind sehr sanierungsbedürftig. Die Unterhaltspflicht und die damit verbundene Haftung liegt bei der Stadt. Im Bereich der Oberen Mühle fallen Kosten in Höhe von 18.500 Euro an, der Radweg zwischen Krankenhausstraße und Custenlohr kostet 30.000 Euro, beim Radweg Wallmersbach kommen Kosten in Höhe von 35.500 Euro auf die Stadt zu.

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Wege zu sanieren.

 

Top 8: Sanierung eines Teilstückes des Pflasterweges von Langensteinach nach Equarhofen; Durchführungsbeschluss

Auf einer Länge von 600m ist die bestehende Frostschutzschicht so verfestigt bzw. hat sich aufgelöst, sodass das anfallende Regenwasser nicht mehr abfließen kann. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf 127.000 Euro.

Der Stadtrat stimmte der Sanierung zu.

 

Top 9: Antrag der Stadtratsfraktion Bürgerliste und Bündnis90/Die Grünen auf Angleichung der Förderung von Sanierung und Neubauten

Die Bürgerliste beantragt:

  • Erhöhung der Förderung bei „Jung kauft Alt“ bei Gebäudeabbrüchen mit Ersatzneubau
  • Erweiterung des Förderprogramms für Erben
  • Einstellung entsprechender Mittel in den Haushalt
  • Einführung eines strukturierten Flächen- und Leerstandsmanagements

 

Die „Grünen“  beantragen:

  • Im Förderprogramm „Jung kauft Alt“ ab einer Investitionssumme von mind. 150000 Euro die Förderung für jedes Kind auf 2000 Euro zu erhöhen
  • Erweiterung des Förderprogramms für Erben
  • Zum Haushaltsausgleich die Grundstückspreise in Neubaugebieten deutlich zu erhöhen
  • Das Baukindergeld in Neubaugebieten auf 2000 Euro pro Kind zu senken.

 

Die CSU-Stadtratsfraktion begrüßt die Förderung der Sanierung von Altbauten, möchte aber weiterhin alle Familien unterstützen und lehnt es deshalb entschieden ab, Bauplatzpreise zur Finanzierung zu erhöhen. Wir dürfen nicht zwischen „guten Sanierern“ und „bösen Neubauern“ unterscheiden und die bestrafen, die für sich selbst eine andere Wohnvorstellung haben und lieber neu bauen.

Zudem müsse man das ganze Konstrukt “Baukindergeld“ überdenken, da dies ursprünglich Anreize für junge Familien zum Bau in Uffenheim darstellen sollte. Diese Anreize müsse man die letzten Jahre nicht mehr schaffen. Es wäre sinnvoller ein völlig neues Konzept für ein Familienförderprogramm aufstellen, das zeitgemäßer ist. 

Letztendlich wurde der Antrag gestellt, den Punkt noch einmal in die Ausschüsse zu überweisen und dort ausführlicher zu behandeln. Dies wurde so einstimmig angenommen.

 

Top 10: Antrag der Kindertagesstätte „ Der gute Hirte“ Illesheim auf Zustimmung der Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften für das Jahr 20/21

Da aus Uffenheim 1 Kind diesen integrativen Kindergarten besucht, beteiligt sich die Stadt an den jährlichen Personalkosten. Diese betragen 2.782,42 Euro.

Der Stadtrat stimmt dem so einstimmig zu.

 

Top 12: ISU- Industrieanlagenvermietung der Stadt Uffenheim GmbH; Beteiligungsbericht 2019

Seit dem Jahr 2004 werden positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. Schulden gegenüber Kreditinstituten bestehen noch in Höhe von 294.714 Euro. Diese werden kontinuierlich zurückgezahlt. Vom Aufsichtsrat wurde für das Jahr 2020 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 750.000 Euro beschlossen.

 

Top 13.Stadtwind Uffenheim GmbH Co KG und Stadtwind Uffenheim Verwaltungs GmbH- Beteiligungsbericht 2019

Der Gewinn beläuft sich auf 153.105,52 Euro, die langfristigen Bankverbindlichkeiten liegen bei 2.098.035.93 Euro.

Im Jahr 2019 wurde eine Ausschüttung von 350.000 Euro vorgenommen. Weiterhin wird Gewerbesteuer an die Stadt Uffenheim gezahlt.

 

Top 14: Erdgas Uffenheim GmbH Co KG und Erdgas Uffenheim Verwaltungs GmbH – Beteiligungsbericht 2019

Der steuerliche Gewinn liegt bei 95.398,75 Euro, die an die Stadt abgeführte Konzessionsabgabe beträgt 11.354,66 Euro, die liquiden Mittel liegen bei 123.393.76 Euro.

Im Jahr 2019 wurde eine Gewinnausschüttung von 60.000 Euro vorgenommen.