Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2021

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Pandemieausschuss
  • Bauangelegenheiten
  • Neuerlass Straßenreinigungsverordnung
  • Ersatz der Kindergartenbeiträge für Januar und Februar 2021
  • Sonstiges: Wassereinträge Rathausneubau

Im Nachgang zur letzten Sitzung stellte sich heraus, dass die Gemeindeverwaltung von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes eine falsche Auskunft zur Einrichtung eines Pandemieausschusses erhalten hatte. Dieser kann, wie ein Ferienausschuss, nur für maximal sechs Wochen im Jahr eingesetzt werden. Weil das dem Gemeinderat bei der Beratung nicht bewusst war, sondern dieser gerade auf eine gegenteilige Meinung der Rechtsaufsicht vertraute, kam ein Beschluss zustande, der sicherlich anders ausgefallen wäre, wenn die Grundlagen richtig bekannt gewesen wären. Denn bis zur ersten Sitzung des Pandemieausschusses wären nach dem Beschluss bereits drei der sechs Wochen verstrichen und ausgerechnet in Zeiten niedriger Inzidenzen hätte sich zweimal der Ausschuss getroffen, jedoch wären bei einer nächsten Pandemiewelle keine Ausschusszeiten mehr „übrig“. Nachdem sich dies im Anschluss geklärt hatte, wurde der Beschluss, im Pandemieausschuss zu tagen, nicht vollzogen. Stattdessen kam der gesamte Rat zur Beratung zusammen.

Angesichts dieser Vorgaben für den Pandemieausschuss schlug die SPD-Fraktion vor, dass die Fraktionen durch eine freiwillige Aktion in einem verkleinerten Gremium entsprechend eines Pandemieausschusses tagen könnten. Möglich wäre das, wenn jede Fraktion nur so viele Gemeinderatsmitglieder zur Sitzung entsendet, wie sie Sitze in einen Pandemieausschuss hätte. Alle anderen Mitglieder sollten sich wegen Ansteckungsgefahr entschuldigen. Das Ganze sollte für die Dauer des Katastrophenfalls oder ab einer Inzidenz von 100 gelten.

Problematisch an der Sache ist, dass sich kein Gemeinderat an eine solche Absprache halten muss. Das heißt, es könnte passieren, dass sich Personen nicht an die Absprache halten und mehr Mandatsträger zur Sitzung erscheinen als vereinbart. Die Beschlüsse wären gültig, obwohl das Stimmenverhältnis dann ein anderes wäre. Deshalb wäre eine solche Absprache nur bei Einstimmigkeit sinnvoll. Nachdem sich aber in der Debatte kontroverse Meinungen zeigten, zog die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.

In den Debatten der vorherigen und dieser Sitzung zeigte sich, dass es ein schwieriges Ringen zwischen mehreren Rechtsgütern war. Zum einen könnte durch einen Ausschuss die Ansteckungsgefahr bei den Sitzungen verringert werden, weil weniger Personen aufeinandertreffen. Dies dient letztendlich dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Außerdem wäre der Gemeinde auch dann noch handlungsfähig, wenn es zu Infektionen im Ausschuss gekommen wäre, da weiterhin die andere Hälfte der Gemeinderäte nachrücken und entsprechend beschließen könnte.

Dagegen stehen der demokratische Willensbildungsprozess und das Recht eines jeden Mandatsträgers auf Teilnahme an der Sitzung sowie die geltenden Regelungen wie etwa die Bayerische Gemeindeordnung, die eine Pandemiesituation bisher nicht berücksichtigen.

Im Frühjahr soll es eine Entscheidung des Bayerischen Landtages geben, wie die Kommunalparlamente zukünftig in der Pandemie tagen können. Es ist im Gespräch, dass sich dann Regelungen ergeben, die sowohl den Gesundheitsschutz berücksichtigen als auch der demokratischen Willensbildung gerecht werden (z.B. über die Zuschaltung von Ratsmitgliedern per Videokonferenz). So lange wird sich nun der Waldbüttelbrunner Gemeinderat gedulden.

Dem Gemeinderat wurden zwei Bauvorhaben im Freistellungsverfahren zur Kenntnis gegeben, nämlich der Bau eines Einfamilienhauses im Linsengarten und der Bau einer Produktionshalle mit Verwaltungstrakt im Gewerbegebiet Kiesäcker 4.2.

Für einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil in der Zeller Straße erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen, wenn der Bauherr statt eines zweiten Carports nur einen Stellplatz errichtet. Grund war, dass der zweite Carport sehr schlecht anzufahren war.

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in Wohnräume in Roßbrunn wurde mehrheitlich nicht erteilt. Zum einen konnten die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden. Zum anderen gab es Zweifel an der Korrektheit der Pläne.

Für die Überbauung einer Terrasse zur Gewinnung zusätzlichen Wohnraums in der Reichenstraße wurde das Einvernehmen erteilt.

Auch die Anzeige eines Abbruchs eines Teilbereiches eines Hauses in der August-Bebel-Straße wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Eine Bauvoranfrage wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt. Ein Bauherr wollte eine Befreiung vom Bebauungsplan West-Südwest Teil 1, um auf einem Baugrundstück ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten zu bauen. Dafür sollte das Haus 80cm höher werden als im Bebauungsplan vorgesehen. Dem Gemeinderat erschien das Bauvorhaben an der Stelle, umgeben von einigen Einfamilienhäusern, zu groß.

Die Gemeinde Waldbrunn beabsichtigt eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Ausweisung eines Sondergebietes „Waldbrunn Ost“, um dort ein Ärzte- und Dienstleistungszentrum, eine Seniorenwohnanlage mit Pflegeheim und Einzelhandel zu verwirklichen. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn wurde als Trägerin öffentlicher Belange beteiligt. Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen das Vorhaben.

Aufgrund eines Gerichtsurteils und einer Gesetzesänderung hat der Bayerische Gemeindetag empfohlen, die bisherigen Verordnungen zur Straßenreinigung neu zu erlassen, damit diese rechtssicher seien. Dieser Empfehlung ist die Gemeinde Waldbüttelbrunn gefolgt und hat die bisherige Verordnung neu erlassen, wobei der Text an den Mustertext angepasst wurde, was geringfügige textliche Änderungen zur Folge hatte. Der Beschluss erging einstimmig.

Für die Monate Januar und Februar erhalten die Eltern der Kindergartenkinder, die die Notbetreuung in weniger als fünf Tagen pro Monat besucht haben, 70% der Beiträge vom Freistaat Bayern ersetzt. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn wird die übrigen 30 % der Kosten tragen.

Unter dem Punkt Sonstige kam außerdem zur Sprache, dass es im neuen Rathaus Wassereinträge gibt, deren Ursache noch nicht ermittelt werden konnte. Vermutlich wird es zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren kommen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin