Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. März 2022

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Friedhofsgebühren
  • Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses
  • Bauantrag Aufstockung eines Wohnhauses
  • Verlängerungsantrag Nutzung eines Grundstücks für Fitnesskurse
  • Haushalt 2022 und Finanzplanung
  • Feuerwehr: Nutzung des Atemschutzgerätepools des Landkreises
  • Regionalplanung zur Windkraftnutzung
  • Flächennutzungsplan zur Windkraftnutzung

Gleich zu Beginn der Sitzung musste sich der Gemeinderat mit einem recht unerfreulichen, weil in der Öffentlichkeit vermutlich stark diskutierten und kritisierten Thema auseinandersetzen: mit der Erhöhung der Friedhofsgebühren.

Rechtlich gesehen sind die Kommunen gehalten, öffentliche Einrichtungen über entsprechende Entgelte zu finanzieren. Man kennt dies z.B. von den Wasser- und Abwassergebühren, die in mindestens vierjährigem Turnus auf Kostendeckung überprüft und entsprechend angepasst werden müssen. Grundsätzlich trifft die Verpflichtung, die entstehenden Kosten in einem gerechten Verteilungsschlüssel auf die Nutzer zu verteilen, auch für die Friedhöfe zu. Zuletzt waren die Friedhofsgebühren 2016 angepasst worden. Auch wenn bei Bestattungseinrichtungen nicht zwingend der vierjährige Kalkulationszeitraum wie beim Wasser- oder Abwasser zugrunde gelegt werden muss, so ist doch eine regelmäßige Überprüfung der Gebühren erforderlich und sinnvoll, um all zu unerwartete Preissprünge zu vermeiden. Ganz speziell war aktuell eine Neukalkulation der Gebühren aber deshalb notwendig, um Preise für die neu geschaffenen Bestattungsmöglichkeiten festzulegen und damit diese neuen Bestattungsformen auch tatsächlich anbieten zu können.

Die Berechnung von Gebühren ist hochkomplex, weshalb ein darauf spezialisiertes Büro mit der Berechnung betraut wurde. Ein Vertreter des Kalkulationsbüros erörterte in der Sitzung die Berechnung der unterschiedlichen Gebühren. Grundlage sind die durch die Gemeinde getragenen Aufwendungen für den Friedhof, die über die laufenden Kosten des Verwaltungshaushaltes sowie Abschreibungen und Verzinsungen des Vermögenshaushaltes ermittelt werden und dann auf den Kalkulationszeitraum hochgerechnet werden. Ganz grob setzen sich die Kosten für eine Grabnutzung zusammen aus grabspezifischen und grabartidentischen Kosten sowie Sondereinzelkosten für bestimmte Bestattungsformen.

Bei der Nutzung des Leichenhauses führt der Trend zur Urnenbestattung zu einer geringeren Inanspruchnahme der Kühlung, so dass die Kosten für die Bereitstellung des Leichenhauses auf weniger Nutzer verteilt werden müssen und schon aus diesem Grund die Gebühr steigen lassen.

Langer Rede kurzer Sinn: die bisher bekannten Bestattungsarten werden erneut teurer.

Die positive Nachricht: mit den neu geschaffenen Bestattungsarten können den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig direkt vor Ort kostengünstige Bestattungsalternativen angeboten werden, die außerdem keinen Aufwand in der Grabpflege bedingen.

Da bereits 2016 lange um die Gebühren gerungen wurde, hatte man sich damals zugunsten der Bürger auf einen Kostendeckungsgrad von 70 % geeinigt. Dies ist wohl die Grenze dessen, was die Rechtsaufsichtsbehörde noch nicht als zu niedrig beanstandet. Diesen Prozentsatz legte der Gemeinderat auch dieses Mal zugrunde, so dass sich damit folgende Gebühren ergeben:

Gebührenart

Ruhefrist

Gebühr bisher

Kalkulierte Kostendeckung 

Gebühr neu

Kindergrab

15 Jahre

553,20 €

1.226,30 €

858,41 €

Reihengrab

20 Jahre

996,88 €

1.635,06 €

1.144,54 €

Familiengrab

20 Jahre

1.856,76 €

3.145,78 €

2.202,05 €

Urnenerdgrab

15 Jahre

935,12 €

1.588,68 €

1.112,08 €

Urnengrab im anonymen Urnenfeld

15 Jahre

358,35 €

577,43 €

404,20 €

Geordnete Baumbestattung 2 Plätze

15 Jahre

NEU

766,64 €

536,65 €

Geordnete Baumbestattung 4 Plätze

15 Jahre

NEU

1.487,35 €

1.041,15 €

Offene Baumbestattung

15 Jahre

NEU

481,52 €

337,06 €

Urne in Urnengemeinschaftsanlage

15 Jahre

NEU

482,61 €

337,83 €

Aussegnungsgebühr Roßbrunn/Mädelhofen

 

251,11 €

443,41 €

310,39 €

Aussegnungsgebühr Waldbüttelbrunn

 

395,60 €

560,10 €

392,07 €

Kühlgebühr Leichenhaus Waldbüttelbrunn

 

79,62 €

149,97 €

104,98 €

Nach dem Grundsatzbeschluss, der mit 10 zu 3 Stimmen gefasst wurde, müssen nun noch die Gebührensatzung angepasst und beschlossen werden.

Im Eisinger Weg soll ein Einfamilienhaus mit Garage gebaut werden. Das Baugrundstück hat einen ungewöhnlichen Zuschnitt, was im Bebauungsplan ein ungünstiges dreieckiges Baufenster bedingt hat. Insofern war es gut nachzuvollziehen, dass die Bauherren sich schwergetan haben, das von ihnen vorgesehene Raumprogramm mit den bestehenden Vorgaben des Bebauungsplans umzusetzen. Im Rahmen des Bauantrags hatten sie deshalb einige Befreiungen beantragt.

Aufgrund der erwähnten Schwierigkeiten beim Zuschnitt stimmte der Gemeinderat bei insgesamt vier Befreiungen vom Bebauungsplan einstimmig zu. Diese bezogen sich auf die Errichtung mehrerer kleiner Stützwände (zwischen 50 und 60 cm Höhe) außerhalb des Baufensters und Abgrabungen von maximal 96 cm (erlaubt sind 80 cm), die aufgrund des abfallenden Geländes eingeplant wurden. Ebenso konnte der Gemeinderat der Errichtung eines Flachdachs zwischen Wohnhaus und Garage zustimmen. Im Obergeschoss sind zudem zwei eingeschossige Vorbauten geplant, die das Baufenster in einer Tiefe von 1 Meter bzw. 1,50 Metern überschreiten. Auch diesen wurde zugestimmt.

Ein Befreiungsantrag wurde jedoch abgelehnt, weil die Genehmigung aus Sicht der Verwaltung einen Präzedenzfall schaffen würde. Hierbei handelte es sich um die Errichtung einer Dachterrasse im Dachgeschoss. Im Übrigen wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt.

In der Alten Poststraße soll ein bestehendes Wohnhaus aufgestockt werden. Problematisch ist, dass durch die Aufstockung des Hauses größere Abstandsflächen benötigt würden. Da das Haus sowie die Nachbargebäude bereits errichtet sind, kann der Abstand der Häuser zueinander nicht mehr beeinflusst werden. Prinzipiell jedoch entspricht die Aufstockung einer begrüßenswerten Nachverdichtung. Eine Abweichung von den Abstandsflächen kann nicht von der Gemeinde erteilt werden. Dies ist Sache des Landratsamtes. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung zu erteilen und einer vom Landratsamt Würzburg zu entscheidenden Abweichung von den Abstandsflächen zuzustimmen.

Coronabedingt werden durch das örtliche Fitnessstudio auf dessen Außengelände Fitnesskurse im Freien mit musikalischer Begleitung angeboten. Die dazu erforderliche Genehmigung läuft zum 30.06.2022 aus. Nun wurde eine Verlängerung um drei Monate beantragt. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Nachdem der Haushalt in einer separaten Sitzung vorbesprochen worden war (wir berichteten), war der Beschluss der erforderlichen Haushaltssatzung nur noch eine Formsache. Der Verwaltungshaushalt schließt mit 13.828.952 € Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt und 8.449.271 € im Vermögenshaushalt. Verpflichtungsermächtigungen werden auf 3.540.000 € festgesetzt. Kreditaufnahmen sind 2022 nicht geplant. Der Satzung wurde einstimmig zugestimmt. Ein Dank geht an die Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplans. Neben dem Haushalt wurde auch die fünfjährige Finanzplanung einstimmig verabschiedet.

Der Landkreis Würzburg bietet den Feuerwehren die Möglichkeit, einem Atemschutzgerätepool beizutreten. Dabei werden zentral Atemschutzgeräte beschafft sowie gewartet und gepflegt. Damit können Gemeinden wartungsbedürftige Atemschutzgeräte beim Pool direkt durch gewartete Geräte austauschen und sind somit umgehend wieder einsatzbereit. Der Vorteil für die örtlichen Wehren liegt bei einem weitaus geringeren Anschaffungspreis pro Atemschutzgerät und weniger Aufwand beim Betrieb der Atemschutzgeräte. Der Gemeinderat stimmte der Unterzeichnung einer entsprechend Zweckvereinbarung einstimmig zu. Bei insgesamt 16 Atemschutzgeräten für die drei Feuerwehren werden für die Errichtung, Unterhaltung, Wartung und Pflege jährlich Kosten in Höhe von 3.200 € fällig.

Im Regionalplan soll auf Uettinger Gemarkung ein neues Vorranggebiet für Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn kann sich dazu gegenüber dem Regionalen Planungsverband im Rahmen des Änderungsverfahrens äußern. Der Ortsteil Mädelhofen ist von möglichen Windrädern dergestalt betroffen, als man die Rotorblätter sehen würde. Laut Auskunft des Bürgermeister Schmidt, der eine entsprechende Infoveranstaltung besucht hatte, ist weder von einer merklichen Lärmbelastung auszugehen, noch würden die Windräder der neuen Generation Schattenwurf erzeugen oder nachts durchgehend blinken.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin mehrheitlich, auch im Hinblick auf die derzeitigen Befürchtungen zur Versorgungssicherheit in Deutschland, eine Stellungnahme dahingehend abzugeben, dass keine Belange der Gemeinde Waldbüttelbrunn betroffen sind.

Für die Windkraftnutzung hat sich die Gemeinde Waldbüttelbrunn gemeinsam mit den Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt und Waldbrunn einen gemeinsamen Flächennutzungsplan gegeben. Die Gemeinde Greußenheim hat nun Interesse an der Aufnahme einer Fläche nordwestlich von Greußenheim als „Sondergebiet Windkraft“. Dafür soll eine andere Fläche für Windkraftanlagen auf Greußenheimer Gemarkung („Ameisenberg“) entfallen, da sie im Regionalplan nicht mehr vorgesehen ist. Außerdem soll eine Fläche auf der Gemarkung Hettstadt in Richtung Leinach gemäß den Vorgaben des Regionalplans reduziert werden. Da es sich um einen gemeinsamen Flächennutzungsplan handelt, waren auch durch den Gemeinderat in Waldbüttelbrunn der Änderungs- und Aufstellungsbeschluss sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Beide Beschlüsse ergingen einstimmig.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin