Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2022

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Vorstellung eines Stadtplanungsbüros
  • Nahwärmenetz für gemeindliche Liegenschaften am Sumpfler
  • Bauantrag Einfamilienhaus in der August-Bebel-Straße
  • Städtebauförderung
  • Zuschussantrag Schiess-Sport-Verein 63 e.V.
  • Name, Benutzungsordnung und Preisblatt für den neuen Versammlungsraum im Saalgebäude

Die Sitzung des Gemeinderats fand dieses Mal wieder im Bürgerhaus in Roßbrunn statt.

Zur Sitzung war zunächst das Stadtplanungsbüro Schlicht Lamprecht Kern geladen, um das Büro in einer Power-Point-Präsentation vorzustellen. Der Vertrag mit dem bisherigen Städteplaner ist zum Jahresende ausgelaufen. Das Büro war dem Bauamtsleiter Herrn Ostwald bereits bekannt und die bisherige Zusammenarbeit wurde von beiden Seiten sehr positiv herausgestellt. Nach einem etwas holprigen Start des Vortrages merkte man den beiden Vortragenden zunehmend ihre Leidenschaft für ihren Beruf an, so dass die Vorstellung insgesamt einen guten Eindruck hinterließ. Eine Beschlussfassung erfolgte in der öffentlichen Sitzung nicht.

Auch im nächsten Tagesordnungspunkt galt es, aufmerksam zuzuhören. Im November 2021 war dem Gemeinderat bereits als Maßnahme eines „Energiecoachings“ vorgeschlagen worden, über ein Nahwärmenetz auf Basis nachwachsender Rohstoffe für die Versorgung der gemeindlichen Liegenschaften am Sumpfler (Waldgaststätte und Sporthalle Sumpfler 1, Ballsporthalle, Kindergarten und Jugendzentrum) nachzudenken und so die CO2-Immissionen zu reduzieren. Nun erläuterte die Firma gasuf, wie ein solches Nahwärmenetz von ihr errichtet und betrieben werden könnte. Dass eine Entscheidung relativ schnell getroffen werden musste, ist der Tatsache geschuldet, dass in der Sumpfler 1-Halle ein Heizungsaustausch bevorsteht und dann natürlich wieder Fakten geschaffen würden, die ein Nahwärmenetz entsprechend weniger attraktiv machen würden. Tatsächlich steckt in der Errichtung eines Blockheizkraftwerkes mit Pellets durch die Firma gasuf und die Abnahme der Wärme durch die Gemeinde kein Sparpotential. Das heißt, der Umstieg wäre zunächst aufgrund der Investitionskosten der Firma gasuf, die über den Wärmepreis umgelegt würden, teurer als der derzeitige Betrieb der einzelnen dezentralen Gasheizungen. Wie sich allerdings die Preise in den nächsten Jahren entwickeln und wie die Versorgungssicherheit bei einem Bezug fossiler Brennstoffe zukünftig gewährleistet ist, vermag derzeit kein Experte seriös zu sagen. Ein Vorteil ist aber jedenfalls, dass mehrere Rückfallebenen geschaffen würden, die die Wärmeversorgung der Gebäude auch bei einer Störung der Pelletanlage sicherstellen könnten: für den Fall (und für Spitzenlastzeiten) könnte die vorhandene Gasheizung in der Ballsporthalle einspringen. Außerdem würde das Blockheizkraftwerk, das seinen Standort auf dem Parkplatz am Sumpfler bekommen könnte, so konzipiert werden, dass im Notfall als weitere Möglichkeit eine externe mobile Wärmeversorgung (dann mit Heizöl betrieben) angeschlossen werden könnte. Ebenfalls wäre es möglich, bei einem Stromausfall ein Notstromaggregat anzuschließen und so den Weiterbetrieb der Heizung zu sichern. Die Firma gasuf betreibt bereits mehrere vergleichbare Blockheizkraftwerke in der Region und wäre für den Betrieb und die Wartung der Anlage verantwortlich. Ein Vertrag über die Abnahme der Wärme hätte eine Laufzeit von 15-20 Jahren. Im Anschluss würde das Nahwärmenetz in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine andere Heizart Stand der Technik sein, könnte man den Wärmeerzeuger entsprechend austauschen und das Wärmenetz weiternutzen. Solarthermie und Photovoltaik können entsprechend integriert werden.

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung bat die CSU-Fraktion um eine kurze Sitzungsunterbrechung, um noch einmal alle Vor- und Nachteile gemeinsam abzuwägen. Schließlich wurde der Verwaltung einstimmig der Auftrag erteilt, einen entsprechenden Vertrag über den Betrieb eines Nahwärmenetzes mit der Firma gasuf zu verhandeln und diesen Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ein kleines, schwer bebaubares gemeindliches Grundstück in der August-Bebel-Straße hat Liebhaber gefunden, die dort gerne ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen würden. In Verhandlungen zwischen Bauamt, den Bauwerbern und deren Architekturbüro konnte nun ein Bauantrag gefertigt werden, der eine Bebauung des Grundstückes zulässt und sich zugleich städtebaulich gut einfügt. Dem Bauvorhaben wurde deshalb einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Routine war die Beschlussfassung über die Weiterführung der Städtebaulichen Beratung und des Kommunalen Förderprogramms für private Bauvorhaben, beides im Rahmen der Städtebauförderung. Hier sind entsprechende Zuschussanträge bei der Regierung von Unterfranken zu stellen, wozu die Verwaltung einstimmig beauftragt wurde.

Der Schieß-Sport-Verein 63 e.V. will die in die Jahre gekommene Holzhütte, in welcher auf dem gemeindlichen Sportplatz Zubehör für die Bogenschützen gelagert wird, durch einen Metallcontainer ersetzen und hat dafür einen Zuschussantrag gestellt. Dem Verein wurde antragsgemäß, gemäß der geltenden Vereinsförderung und einstimmig ein Zuschuss in Höhe von

50 % der Anschaffungskosten, maximal 4.700 € in Aussicht gestellt. Positiv wurde aufgenommen, dass der Verein angeboten hat, dass die Auszahlung des Zuschusses erst 2023 erfolgen könnte, damit die Gelder in den Haushalt 2023 eingeplant werden können.

Bald kann das neue Saalgebäude in Betrieb gehen. Im Untergeschoss des Saalgebäudes, also vom Rathausplatz ebenerdig zugänglich und gleichzeitig unter dem Sitzungssaal gelegen, befindet sich der neue Raum, der als Ersatz für den Vortragsraum geschaffen wurde und zukünftig von Bürgern und Vereinen genutzt werden kann. Deshalb standen mehrere Entscheidungen an. Zunächst war es nötig, den Raum so zu benennen, dass er zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Nachdem es bereits in Mädelhofen den Bürgersaal und in Roßbrunn das Bürgerhaus gibt, sollten diese beiden Namen nicht verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Gemeinderat entschied sich für den Namen Festsaal. Es wurde außerdem eine Benutzungsordnung beschlossen, die den übrigen Benutzungsordnungen der gemeindlichen Räume entspricht. Die Anmietung des Raumes für einen Tag kostet nach dem ebenfalls beschlossenen Preisblatt für Einwohner 180 € und eine Verbrauchspauschale von 40 €. Vereine erhalten für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld den Festsaal bereits für 30 € plus Verbrauchspauschale. Der Saal kann für bis zu 170 Personen genutzt werden.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin