Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08. April 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Erweiterung Kindergarten St. Martin

- Gemeindejugendpflege: Jugendbeirat und Graffiti-Projekt

- Jugendsozialarbeit an der Grundschule

- Bauantrag Einfamilienhaus und Praxis

- Bauantrag Bürogebäude und Betriebsleiterwohnung

- Bauantrag Damwildgehege

- Änderung der Zufahrt zu einem Grundstück

- Bebauungsplan Kiesäcker 4.2: Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen

- Beachvolleyball-/Beachhandballfeld – Standort

- Erfrischungsgeld für ehrenamtliche Wahlhelfer

- Klagen gegen die Erteilung von Erstaufforstungsgenehmigungen

- Kostenentwicklung Rathausneubau

- Festlegung des Innenputzes für Rathaus und Saalgebäude

 

Den Beginn der recht langen Tagesordnung machte die Vorstellung der Pläne des Architekten zur Erweiterung des Kindergarten St. Martin. Wie bereits berichtet, soll aufgrund steigender Bedarfszahlen dauerhaft eine zweite Kindergartengruppe angebaut werden. Diese wird in westlicher Richtung an das bestehende Gebäude angeschlossen und in gleicher Art und Weise errichtet wie das Bestandsgebäude. Im Anbau finden ein Kindergartengruppenraum samt Nebenraum, Toiletten und Garderobe/Spielflur Platz. Außerdem gibt es eine Schleuse in den Außenbereich. Einen weiteren Zugang wird es auf Wunsch der Kindergartenleitung vom Außenspielbereich direkt in die Toilette geben. Um den Betrieb des Kindergartens während der Bauphase möglichst wenig zu beeinträchtigen und den Außenspielbereich teilweise zu erhalten, soll die Baustelle von der Ballsporthalle her angefahren werden.

Neben dem festen Anbau wird außerdem eine kurzfristige Erweiterung mittels Container benötigt. Die Container können östlich des Bestandsgebäudes in die dortige Außenfläche gesetzt werden. Ein zimmermannsmäßiger Zwischenbau verbindet diese mit der bereits bestehenden Außentür. In den Modulbauten werden ein Gruppenraum, ein Ruheraum, eine Garderobe/Spielflur, ein WC und Wickelraum und ein Abstellraum untergebracht werden. Zwischen dem Anbau und dem Bestandsgebäude bleibt in südlicher Richtung ein Durchgang zur Außenspielfläche, so dass auch weiterhin genügend Licht in das Fenster des östlichen Krippenraums fällt.

Die Planungen sowohl für den festen Anbau als auch für die Containerlösung wurden vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Der Architekt wies darauf hin, dass der Markt für Modulbauten derzeit angespannt sei und es deshalb zeitliche Verzögerungen bei der Beschaffung der Container geben könnte. Ob diese deshalb pünktlich zum neuen Kindergartenjahr im September 2019 bezogen werden könnten, könne er nicht garantieren. Er bemühe sich allerdings um eine möglichst kurze Bauzeit.

Der Gemeindejugendpfleger Michael Langenhorst stellte die Arbeit des im letzten Jahr gegründeten Jugendbeirates vor. Drei der Jugendlichen hatten ihn in die Gemeinderatssitzung begleitet. TV Mainfranken hat vor kurzem einen Beitrag über den Jugendbeirat gesendet. Dieser wurde ebenfalls vorgeführt. Im Jugendbeirat können Jugendliche ihre Ideen einbringen, z.B. Anregungen zu konkreten Aktivitäten im Jugendzentrum. Gleichzeitig kann der Jugendbeirat auch zu grundsätzlichen Entwicklungen in der Gemeinde Stellung nehmen und so die Sicht der Jugendlichen in die Politik transportieren.

Eine konkrete Aktion für die Jugendlichen soll nach dem Wunsch des Gemeinderates ein Graffiti-Projekt an der Billinger-Scheune sein. Hierzu hatte der Gemeindejugendpfleger mehrere Varianten ausgearbeitet. 2019 könnten über eine Kooperation mit dem Verein Pro Jugend Fördergelder beim Kreisjugendring für das Projekt beantragt werden. Man ging von einer Förderung von maximal 1.500 € aus. Im Jahr 2020 könnte man über den Sponsor APG 2.500 € für ein Kunstprojekt erhalten. Hier wäre allerdings die Bedingung, dass das Graffiti einen grünen Bus beinhaltet. Gegen eine Stimme entschied sich der Gemeinderat für eine Durchführung im Jahr 2019. Damit erhält die Gemeindejugendpflege zwar einen geringeren Zuschuss, dafür sind aber die Jugendlichen in der Gestaltung des Graffitis an keine Vorgaben gebunden. Außerdem wolle man die Jugendlichen nicht ein weiteres Jahr warten lassen.

Bereits seit einigen Jahren gibt es an der Mittelschule in Waldbüttelbrunn Jugendsozialarbeit. Rektor Glock, die betreffenden Lehrer und auch der Gemeindejugendpfleger befürworten, eine solche Jugendsozialarbeit auch für die Grundschule anzubieten und sehen dafür einen deutlichen Bedarf, der sich aus der sich ändernden Gesellschaft ergibt (weniger familiäre Ressourcen, größerer Erziehungsauftrag an die Schule, mehr Schüler aus instabilen persönlichen Verhältnissen etc.). Je früher sozialpädagogische Unterstützung angeboten werden könnte, desto erfolgversprechender sei die Hilfe. Bei entsprechender Befürwortung einer solchen Stelle auch durch das Landratsamt Würzburg (dort wäre die- bzw. derjenige Sozialpädagoge dann ggf. auch angestellt) wäre eine finanzielle Förderung durch den Landkreis möglich. Auch staatlicherseits sind unter Umständen Gelder zu erwarten. Hier wurden vor kurzem neue Förderrichtlinien erlassen. Die restlichen Personalkosten für die halbe Stelle müssten von der Gemeinde Waldbüttelbrunn getragen werden. Insgesamt fallen jährlich Kosten von etwa 32.000 € an. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, beim Landratsamt Würzburg einen Antrag auf Einrichtung einer halben Stelle Jugendsozialarbeit an der Grundschule zu stellen und die Restkosten zu tragen.

Ein Bauwerber würde gerne auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken statt zwei Doppelhaushälften (wie dies im Bebauungsplan an der Stelle vorgesehen ist) ein Einfamilienhaus bauen. Da die Lage der Doppelhaushälften gegeneinander versetzt geplant war, beantragte er außerdem die Überschreitung verschiedener Baugrenzen. Außerdem soll in das Einfamilienhaus noch eine Psychologische Bestellpraxis integriert werden. Dies erfordert laut Stellplatzsatzung weitere drei Parkplätze. Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einverständnis zum Bau eines einzigen Hauses statt des Doppelhauses und stimmte auch der Überschreitung zweier Baugrenzen zu. Eine dritte Überschreitung empfand das Gremium als nicht notwendig. Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze müssen nachgewiesen werden.

Im Gewerbegebiet Kiesäcker 4.1. ist eine Betriebsleiterwohnung pro Betrieb ausnahmsweise zulässig. Im Herbst 2018 hatte der Gemeinderat über einen Bauantrag zu entscheiden, bei welchem der Bauwerber vermutlich eine weitere Wohnung geplant hatte. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Landratsamt Würzburg hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und den Bauwerber aufgefordert, die Pläne zu überarbeiten. Nun wurde in den Plänen eine Kochnische gestrichen und stattdessen ein Lagerraum geplant. Dem Vorhaben wurde nun gegen eine Stimme zugestimmt.

Im Jahr 2017 befasste sich der Gemeinderat bereits zwei Mal mit einem Bauantrag zur Errichtung eines Damwildgeheges in Roßbrunn. Beide Male wurde das Vorhaben abgelehnt. Der beabsichtigte Zustand des Grundstückes ist längst hergestellt. Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich beim Landratsamt Würzburg so abgeändert, dass dieser Antrag jetzt genehmigungsfähig wäre. Das Landratsamt hat deshalb der Gemeinde Waldbüttelbrunn noch einmal Gelegenheit gegeben, dem Vorhaben zuzustimmen. Allerdings verweigerte der Gemeinderat, bezugnehmend auf die Vorgeschichte, mehrheitlich erneut sein Einvernehmen. Dieses wird nun vermutlich vom Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ersetzt werden.

Ein Bauwerber aus der Wertheimer Straße hat aufgrund des an der Straße vorhandenen Grünstreifens Probleme, die auf seinem Grundstück geplanten Parkmöglichkeiten tatsächlich anzufahren. Er beantragte deshalb, diesen Grünstreifen auf seine Kosten so weit zurückzubauen, dass er zur Garage fahren kann. Auch an anderen Stellen war eine Anpassung des Grünstreifens an die Einfahrten bereits notwendig geworden. Dem Antrag wurde deshalb einstimmig stattgegeben.

Der Gemeinderat wurde um eine Vorentscheidung gebeten, ob im Gewerbegebiet Kiesäcker 4.2 im Bebauungsplan Betriebsleiterwohnungen zulässig sein sollen oder ausgeschlossen werden. Dem entsprechend müsste das für den Bebauungsplan notwendige Lärmschutzgutachten beauftragt werden. Der Teil des Gewerbegebietes liegt zwischen der Staatsstraße nach Hettstadt, dem Wertstoffhof und der neu geplanten Anbindung an die Staatsstraße, so dass ein nicht unerheblicher Lärmpegel vorhanden sein wird. Dem entsprechend müssten bereits im Bebauungsplan zusätzliche Vorschriften für die Betriebsleiterwohnungen bedacht werden. Trotz der Bedenken bezüglich des Lärms wollte der Gemeinderat mehrheitlich potentiellen Bewerbern um die Baugrundstücke die Möglichkeit einer Betriebsleiterwohnung nicht verwehren. Das Lärmschutzgutachten wird diese Vorgabe nun entsprechend berücksichtigen.

Bezüglich der geplanten Lage des Beachvolleyball-/Beachhandballfeldes hinter der Ballsporthalle gab es einen Antrag des Ortsobmanns des Bayerischen Bauernverbandes. Er verwies auf eine mögliche Quelle in der Nähe des Standortes und die Versiegelung der Fläche sowie den Eingriff in eine Wiesenfläche und beantragte eine Änderung des Standortes. Unter Abwägung aller Gesichtspunkte (wenig Versiegelung, da Infrastruktur der Ballsporthalle mitgenutzt werden kann, nur geringe Abgrabungen, keine Quelle an genau dieser Stelle vermutet) entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Beibehaltung des Standortes.

Für ehrenamtliche Wahlhelfer zahlt die Gemeinde Waldbüttelbrunn ein Erfrischungsgeld. Zusätzlich erhalten die Wahlhelfer während des Tages Verpflegung. Das Erfrischungsgeld betrug seit 2007 20 € für den Tag. Die Verwaltung schlug eine Verdopplung des Erfrischungsgeldes auf 40 € vor, um auch weiterhin genügend ehrenamtliche Helfer gewinnen zu können. Die Verpflegung soll weiterhin von der Gemeinde gestellt werden. Der Vorschlag der Verwaltung wurde gegen zwei Stimmen angenommen.

Der Gemeinderat hatte in jüngster Vergangenheit in mehreren Fällen sein Einvernehmen zu geplanten Erstaufforstungen verweigert. Nun hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Genehmigungen trotzdem erteilt. Gegen eine Stimme entschied sich der Gemeinderat für Klagen gegen die drei betreffenden Bescheide.

Dem Gemeinderat wurde auf Nachfrage von CSU-Gemeinderat Winfried Körner der Kostenstand für den Rathausneubau mitgeteilt. Bisher wurde etwas über eine halbe Million € tatsächlich an die Firmen ausgezahlt. Bei den bisher vergebenen Gewerken haben sich die Rohbauarbeiten von gut 1 Million € auf 1,2 Millionen € verteuert. Ebenfalls teurer wurden die Abbrucharbeiten (ca. 23.500 € mehr), die Klempnerarbeiten (ca. +20.000 €) und die Gerüstbauarbeiten (ca. +9.000 €). Unter dem Kostenansatz blieben bisher die Zimmerer- und Holzbauarbeiten (ca. -14.000 €), die Dachdeckungsarbeiten (ca. -20.000 €) und die Aufzugsanlage (ca. -10.000 €). Die Verwaltung versprach, den Überblick regelmäßig neu vorzulegen.

Bezüglich des Innenputzes im neuen Rathaus war bei der Architektin wegen eines ökologischen Putzsystemes nachgefragt worden. Nun erhielt das Gremium den Vorschlag, die Aufenthalts- und Büroräume mit einem Kalkputz zu verputzen und mit Silikatfarbe zu streichen. Der Putz habe gute raumklimatische Eigenschaften. Die Mehrkosten für diese Variante belaufen sich auf insgesamt 10.000 €. Zu Gunsten der Mitarbeitergesundheit stimmte der Gemeinderat diesem Vorschlag einstimmig zu.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin