Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Zuschussantrag Bogenschützen

- Jahresabschluss 2017 der Gemeindewerke

- Örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018

- Privatisierungsprüfung

- Änderungen bei der stellvertretenden Leiterin des Standesamtes

- Verschiebung der Erschließung dreier Straßen

- Modularer Anbau Kindergarten St. Martin – Zeitplan

- Städtebauförderung

Die Bogenschützenabteilung des Schieß-Sport-Vereins 63 hatte bei der Gemeinde einen Zuschuss für die Beschaffung eines Zeltes und für Scheibenmaterial beantragt. Der Gemeinderat ist gerade dabei, sich über die zukünftige Ausgestaltung der Vereinsförderung Gedanken zu machen. Demnächst soll dazu ein Treffen der Fraktionssprecher stattfinden. Die CSU-Fraktion stellte deshalb den Antrag, den Beschluss über den Zuschuss zunächst zu vertagen und die Entscheidung bezüglich der Vereinsförderung abzuwarten. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Für die Gemeindewerke (Versorgung mit Frischwasser) wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband der Jahresabschluss 2017 erstellt. Dieser umfasste eine Bilanz in Höhe von 774.732,82 € und einen Gewinn von 44.215,65 €. Der Gewinn wird zur Tilgung von Verlustvorträgen verwendet. Die Versorgung mit Wasser muss kostendeckend betrieben werden. Zum 01.11.2019 beginnt der nächste Kalkulationszeitraum. Die Jahresrechnung wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt.

Die Jahresrechnung 2018 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Es kam bei sechs Haushaltsstellen zu sogenannten erheblichen Abweichungen (Überschreitungen) vom Haushaltsplan. Hierüber musste der Gemeinderat beschließen. Die Abweichungen waren plausibel und nachvollziehbar und die Jahresrechnung 2018 wurde einstimmig festgestellt. Ebenso einstimmig wurde die Entlastung der Jahresrechnung beschlossen.

Die Gemeinde hatte außerdem zu prüfen, ob weitere Aufgaben der Gemeinde von privaten Dritten (z.B. Firmen) mindestens ebenso gut erledigt werden könnten. Eine Aufgabenübertragung ist nur bei freiwilligen Aufgaben, nicht bei Pflichtaufgaben möglich. Die Gemeinde Waldbüttelbrunn hat bereits für bestimmte Aufgaben wie etwa Reinigungsarbeiten, einen Teil der Grünflächenpflege und die Verkehrsüberwachung private Unternehmen beauftragt. Weitere Aufgaben, die sich für eine Privatisierung eignen würden, konnten weder die Verwaltung noch der Gemeinderat feststellen. Es erging ein einstimmiger Beschluss, dass keine weiteren Aufgaben gefunden wurden, die sich für eine Privatisierung eignen würden.

Frau Bärmann war ursprünglich stellvertretende Leiterin des Standesamtes. Während ihres Mutterschutzes, ihrer Elternzeit und reduzierten Arbeitszeiten war es nötig, eine andere stellvertretende Leiterin zu ernennen, so dass Frau Ott ab 01.01.2013 mit diesem Amt betraut worden war. Inzwischen hat Frau Bärmann ihre Arbeitszeit so erhöht, dass sie das Amt wieder selbst ausüben kann. Gleichzeitig hat Frau Ott weitere Aufgaben übernommen. Im Einvernehmen mit den beiden Mitarbeiterinnen wurde deshalb die Ernennung von Frau Ott widerrufen und Frau Bärmann erneut zur stellvertretenden Standesamtsleiterin ernannt.

Die Rechtslage bezüglich der Erschließung von sogenannten „Altanlagen“ ist erneut unklar. Bereits 2016 gab es eine Änderung im Kommunalabgabengesetz. Das sah vor, dass alle Straßen, die bisher noch nicht vollständig erschlossen worden sind, trotzdem ab 01.04.2021 als erschlossen gelten und damit für einen endgültigen Ausbau der Straßen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können. Der Gemeinderat hatte sich mit dieser Thematik bereits 2017 beschäftigt. In Waldbüttelbrunn gibt es derzeit 9 Straßen, die noch nicht endgültig hergestellt worden sind, die also z.B. seit Jahrzehnten nur aus Schotter bestehen oder keine Entwässerung oder Beleuchtung haben. Davon befinden sich 8 in den Ortsteilen. Problematisch an den entsprechenden Straßen ist zudem, dass die sehr hohen Kosten für einen Ausbau (anders z.B. als bei einem Neubaugebiet) auf nur wenige Anwohner verteilt werden müssten. Gleichzeitig war die Gemeinde nach der damaligen Rechtsauffassung gehalten, rechtzeitig vor April 2021 die Erschließungsmaßnahmen abzuwickeln. Es wurde damals vorgesehen, drei dieser Straßen endgültig auszubauen. Für diese Straßen sollten dann Erschließungsbeiträge von den Anwohnern erhoben worden, allerdings nur in der Höhe, die auch die Anwohner der verbleibenden Straßen später als Straßenausbaubeiträge hätten zahlen müssen. Damit war es zum Zeitpunkt der Entscheidung 2017 relativ gleich, welche Straßen zuerst und welche Straßen später ausgebaut worden wären. Als Resultat des damaligen Beschlusses wurden Ingenieurverträge abgeschlossen, um den Ausbau der drei Straßen zu planen. Erste Leistungen wurden hierfür bereits erbracht. Allerdings sind inzwischen rückwirkend zum 01.01.2018 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden. Insofern besteht jetzt eine deutlicher Unterschied zwischen den Straßen, die noch erschlossen werden sollen und den Straßen, die anschließend ausgebaut werden. Gleichzeitig steht auch eine Lockerung der Verpflichtung der Gemeinden im Raum, die Erschließungsbeiträge überhaupt erheben zu müssen. Alle Redner waren sich darüber einig, dass es in dieser Situation kaum möglich ist, eine Lösung zu finden, die alle Eventualitäten berücksichtigt und allen gerecht wird. Viele plädierten dafür, zunächst etwas abzuwarten, ob durch die bayerische Staatsregierung in der nächsten Zeit eine neue Regelung getroffen wird. Zeitnah sollen zudem die Anwohner der betroffenen Straßen zu einer Anliegerversammlung geladen werden. Dabei sollte auch erhoben werden, wie die Anlieger zu einer Erschließung der jeweiligen Straße stehen. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Antrag von zweitem Bürgermeister Alois Bärmann, den Ausbau der Straßen zunächst zurückzustellen und nach einer erwarteten Gesetzesänderung erneut über den Ausbau zu beraten.

Schlechte Nachrichten gab es bezüglich des Zeitplans für die Erweiterung des Kindergartens St. Martin durch Modulbauten. Der Gemeinderat hatte gehofft, dass diese Container bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2019 stehen werden. Bereits in der letzten Sitzung hatte der planende Architekt diese Erwartungen gedämpft und auf mögliche Lieferschwierigkeiten aufgrund einer derzeit hohen Nachfrage an Modulbauten hingewiesen. Dies hat sich inzwischen bei einem Gespräch mit einem Hersteller von Modulbauten bestätigt. Eine bevorzugte Lieferung bis Ende November hätte einen preislichen Aufschlag von etwa 15 % nach sich gezogen. Dafür hätte eine Ausschreibung kurzfristig über Ostern erfolgen sollen. Gleichzeitig scheint sich auch der Zeitrahmen für die Erteilung der Baugenehmigung durch das Landratsamt zu verzögern. Damit wäre möglicherweise bei einer teureren kurzfristigen Lieferung noch immer keine Baugenehmigung vorhanden gewesen. Der zweite Bürgermeister Alois Bärmann hat deshalb im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, die normalen Lieferzeiten zu einem regulären Preis in Kauf zu nehmen. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin