Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 01. Juli 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Gewerbegebiet Kiesäcker
  • Bemusterung der Fensterfarbe für das neue Rathaus
  • Bauantrag Wohnhaus am Neuberg
  • Bauantrag Spielhalle
  • Zuschussantrag Schieß-Sport-Verein 63
  • Kostenstand Rathaus

Gegenstand der Sitzung waren dieses Mal fast ausschließlich Bauangelegenheiten. Zunächst befasste sich der Gemeinderat mit der weiteren Entwicklung des Gewerbegebietes Kiesäcker. Die Gemeinde hatte vor einiger Zeit die Gelegenheit, einige Grundstücke im Westen des bisherigen Gewerbegebietes Kiesäcker in der Verlängerung der parallel zur Staatsstraße nach Hettstadt verlaufenden Industriestraße zu erwerben. Bisher werden diese Grundstücke landwirtschaftlich genutzt. Für eine mögliche spätere Nutzung als Gewerbegebiet soll nun in einem ersten Schritt der Flächennutzungsplan geändert werden. Wann an dieser Stelle tatsächlich eine Erweiterung des Gewerbegebietes erfolgt, ist derzeit noch offen. Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder zu einer behutsamen und langsamen Entwicklung des Gewerbegebietes bekannt. Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes soll derzeit lediglich die Möglichkeit für eine spätere Erweiterung geschaffen werden. Am östlichen Rand des neuen Flächennutzungsplanes, also am westlichen Rand des derzeitigen Gewerbegebietes soll auch eine zweite Verkehrsanbindung für das Gewerbegebiet geschaffen werden, und zwar von der Industriestraße zur Staatsstraße nach Hettstadt. Bürgermeister Klaus Schmitt benannte diese mit dem Arbeitstitel „Flughafenstraße“, da diese in Richtung des Hettstadter Flugplatzes führt. Die zweite Anbindung soll den Verkehr am Kreisel entlasten. Sie bietet außerdem die Möglichkeit, dass zukünftig eine Bushaltestelle im Gewerbegebiet (in der Industriestraße) eingerichtet werden könnte, die in Richtung Hettstadt (anstatt oder ergänzend zur Haltestelle Hettstadter Hof) und zurück angefahren werden könnte. Damit wären große Teile des Gewerbegebiets fußläufig an den ÖPNV angebunden. Die Anbindung soll in beide Richtungen mit einer Linksabbiegerspur und einer Ampel versehen werden. Teile des Gemeinderates sprachen sich zwar für die Verkehrsanbindung, aber gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplanes aus. Ein entsprechender Antrag, nur die Straße zu planen, wurde aber mit 6:14 Stimmen abgelehnt und schließlich die Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit dem gleichen (bzw. umgekehrten) Ergebnis (14:6) beschlossen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt war dann für die weitere Planung der „Flughafenstraße“ ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan notwendig. Konkret ging es zunächst um die Ausgestaltung der Straße und des Straßenbegleitgrüns. Außerdem umfasst der Bebauungsplan die Gestaltung der östlich der neuen Straße liegenden Gewerbegrundstücke zwischen Industriestraße und der Staatsstraße nach Hettstadt (gegenüber des Wertstoffhofes). Bezüglich des Zuschnittes der einzelnen Gewerbegrundstücke will der Gemeinderat möglichst flexibel bleiben. Entgegen eines früheren Beschlusses soll aber noch eine Stichstraße mit Wendehammer eingeplant werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde gegen drei Stimmen gefasst.

Sowohl für den Flächennutzungsplan als auch den Bebauungsplan erfolgt nun die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie diese im Baugesetzbuch vorgeschrieben ist.

Die Farbe der Holz-Alu-Fenster für das neue Rathaus war Thema des nächsten Tagesordnungspunktes. Der Architekt Herr Breunig sowie seine Mitarbeiterin Frau Dilamar erläuterten nochmals das Konzept, in der Farbe der Fenster das in Waldbüttelbrunn typische Sandsteinrot in den Fenstereinfassungen der bestehenden Gebäude (z.B. Altes Rathaus, Alte Kirche) aufzugreifen und schlugen deshalb für die Aluverkleidung der Holzfenster verschiedene Rottöne vor. Der Gemeinderat entschloss sich schließlich mehrheitlich für ein mattes Weinrot und einen farblich ähnlichen Sonnenschutz. Als Holz soll, farblich passend zum Fußboden aus Eiche-Hochkantlamellenparkett, für die Fenster ebenfalls Eichenholz benutzt werden.

Einem Bauantrag für ein Wohnhaus am Neuberg mit zwei Wohnungen wurde einstimmig zugestimmt und damit das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Erneut nicht erteilt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag für eine Spielhalle in der Raiffeisenstraße. Da die Antragstellerin die Fläche ihrer Spielhalle auf 99,27 m² verkleinert hatte (nach der aktuellen Rechtsprechung könnten Spielhallen von über 100 m² in diesem Gewerbegebiet abgelehnt werden), geht das Landratsamt Würzburg nun von der Genehmigungsfähigkeit dieser Spielhalle aus und hat deshalb die Gemeinde Waldbüttelbrunn gebeten, die Versagung ihres Einvernehmens noch einmal zu überdenken. Der Gemeinderat blieb jedoch einstimmig bei seiner bisherigen Meinung und erteilte kein Einvernehmen. Dieses wird nun voraussichtlich vom Landratsamt Würzburg ersetzt.

Der Schieß-Sport-Verein 63 hatte im Frühjahr einen Zuschussantrag für die Anschaffung eines Zeltes und von Scheibenmaterial gestellt. Zuvor war jedoch aus der SPD-Fraktion bereits angeregt worden, die bisherige Vereinsförderung schriftlich zu fixieren und klarere Regeln für eine Förderung aufzustellen. Herr Bürgermeister Schmidt hatte die Fraktionen aufgefordert, hierzu Vorschläge zu unterbreiten und zur näheren Abstimmung dazu bereits eine Arbeitsgruppe aus den Fraktionssprechern geladen. Der Gemeinderat hatte sich deshalb mehrheitlich dazu entschieden, den Zuschussantrag zu vertagen, bis die neue Vereinsförderung beschlossen ist. In der letzten Sitzung nun war die Vereinsförderung einstimmig verabschiedet worden. Auf Anregung der SPD-Fraktion war die Förderung dahingehend eingeschränkt worden, dass es eine Förderung für Investitionen, die keine Baumaßnahmen sind, als sogenannte Sonderförderung nur in Ausnahmefällen geben soll, wenn die Beschaffung über die Deckung des laufenden Bedarfs hinausgeht und sie dem Verein aus eigenen Mitteln nicht möglich oder unzumutbar ist. Genau diese Regelung traf jedoch jetzt auf den Antrag der Schützen zu, die in Erwartung weiterer Investitionen für die neue Schießanlage Geld angespart hatten und deshalb derzeit über ausreichende Gelder für diese Anschaffung verfügen. Nach dem Wortlaut der Vereinsförderung war deshalb eine Bezuschussung dieses Antrages nicht möglich, auch wenn der Gemeinderat eine Förderung früher vermutlich mehrheitlich befürwortet hätte. Die CSU-Fraktion hatte bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine strikte Festlegung der Förderbedingungen den Gemeinderat in seiner Flexibilität einschränken würde. Auch hatte der Vorschlag der CSU-Fraktion zur Vereinsförderung keine Unterscheidung zwischen Baumaßnahmen und sonstigen Anschaffungen vorgesehen, sondern eine Förderung von 50 % für alle Investitionen. Im Rahmen des interfraktionellen Kompromisses wurde dann der strengere Vorschlag der SPD-Fraktion in die Endfassung aufgenommen und beschlossen. Nach hitziger Diskussion sprach sich der Gemeinderat mit 16:4 Stimmen dafür aus, der gerade erst verabschiedeten Vereinsförderung zu folgen und den Zuschussantrag abzulehnen. Herr Bürgermeister Schmidt wurde beauftragt, dem Schützenverein den Grund für die Ablehnung darzulegen.

 

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin