Ortsverband Zeitlarn / Laub

Gemeinderatssitzung vom 03.03.2022

Aus dem Gemeinderat vom 03.03.2022

Jugendförderung für Zeitlarner Vereine

Auf Antrag der CSU wird ab 2023 die Jugendförderung für Zeitlarner Vereine von 15 auf 18 Euro je Jugendlichen unter 18 Jahre und je Vereinsmitgliedschaft erhöht. Die Förderung soll die Jugendarbeit in den Vereinen gezielt stärken. Die Erhöhung war inflationsbedingt ein richtiger Schritt, da die letzte Anpassung 2014 erfolgte. Daher beschloss der Gemeinderat zukünftig für Platzpauschale und Jugendförderung alle fünf Jahre eine Anpassung zu prüfen - unter Berücksichtigung der Gemeindefinanzen und der Inflationszahlen.

Geschwindigkeitsüberprüfung im Gemeindegebiet

Die PWG hat drei feste Anlagen zur Geschwindigkeitsüberprüfung gefordert. Derzeit existieren zwei gemeindeeigene Anlagen, die an Verkehrsschwerpunkten wie unseren Kindergärten zum Einsatz kommen und nicht fest installiert sind, sondern an ständig wechselnden, alternierenden Orten aufgehängt werden. Aufgrund des zu erwartenden Gewöhnungseffekts an dauerhaft installierte Anlagen und aufgrund der guten Abdeckung von Gefahrenstellen durch die zwei gemeindeeigenen Geräte wurde der Antrag gegen die Stimmen der PWG abgelehnt.

Einheimischenmodell im Baugebiet Mitterfeld III

Zudem fanden die Vorberatungen zum Einheimischenmodell statt. Neben sozialen Faktoren wie Einkommen, Kinderanzahl oder den Grad einer Behinderung, werden auch Punkte für Einheimische vergeben über die Dauer des Hauptwohnsitzes in Zeitlarn.

Die Punkte zwischen einheimischen und sozialen Faktoren dürfen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs maximal 50 zu 50 zu Gunsten der einheimischen Faktoren aufgeteilt werden. Welche Faktoren letztlich in welcher Höhe zum Tragen kommen, werden die weiteren Verhandlungen im Gemeinderat zeigen. Neben den Punkten soll es auch drei Ausschlusskriterien für die Bewerbung geben, neben der Höhe des Einkommens (für Paare derzeit 108.000 € zu versteuernde Einkünfte + 7.000 € je Kind), soll auch ein Vermögen höher als der Bodenwert des Grundstücks sowie Wohn- und bebaubarer Grundbesitz in der Gemeinde ein Ausschlussgrund sein. Wie diese Ausschlusskriterien genau zum Tragen kommen und ob diese bestehen bleiben, wird sich erst in den nächsten Sitzungen zeigen.