Ortsverband Zwiesel

Besteuerung gemeinnütziger Vereine

Hanns Seidel Stiftung informierte

Praxisnahe Tipps zum Steuerrecht gab die Hanns-Seidl-Stiftung mit Seminarleiter Rudolf Mahlmeister (links) und Referent Thomas Queck (rechts) den Vereinsvorständen, darunter waren auch 2. Bürgermeisterin Elisabeth Pfeffer (2.v.r) und Stadtrat Andreas Ranzinger (4.v.l.)

Verantwortliche einiger Zwieseler Vereine zeigten großes Interesse an der Informationsveranstaltung zum Thema "Besteuerung gemeinnütziger Vereine". "Jeder Verein ist steuerpflichtig! Ob der Verein Steuer zahlen muss oder nicht, ergibt sich aus dem Gemeinnützigkeitsrecht!" Mit diesen Worten begann der Referent Thomas Queck, Diplom-Betriebswirt (FH) aus Regensburg den Informationsabend der Hanns-Seidel-Stiftung im Dorfgemeinschaftshaus des Dorfvereins Rabenstein. Der Vortrag kam auf Initiative von Alexander Hannes zustande. Zuvor stellte der Regionalbeauftrage Rudolf Mahlmeister die Hanns-Seidel-Stiftung vor. 2. Bürgermeisterin Elisabeth Pfeffer bedankte sich bei allen Verantwortlichen der Vereine für ihren selbstlosen Einsatz und Engagement bedankte. Sie stellte auch die große Bedeutung der Vereine für die Gemeinschaft in der Glasstadt heraus.

Für die Besteuerung eines Vereins ist die Satzung die allesentscheidende Grundlage, in der die Gemeinnützigkeit festgeschrieben ist. Der Verein muss gemeinnützig sein, wenn er steuerbegünstigt sein will. Dazu sind folgende Schwerpunkte zu betrachten: Der Verein ist selbstlos tätig und hat die Mittel zeitnah für vereinsmäßige Zwecke gem. Satzung zu verwenden. Dazu zählen auch die Mittel aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Zuwendungen an Mitglieder oder Schenkungen sind nicht möglich.

Die Gemeinnützigkeit und Freistellung beim Finanzamt erlaubt dem Verein das Ausstellen von Spendenbescheinigungen für drei Jahre. Grundsätzlich gibt es den steuerbegünstigten und den steuerpflichtigen Bereich. Steuerbegünstigt sind alle Einnahmen aus dem ideellen Bereich, aus der Vermögensverwaltung und aus dem Zweckbetrieb, wo keine Körperschaft- und Gewerbesteuer anfällt und die Umsatzsteuer ermäßigt ist. Wird die Zweckbetriebsgrenze von 35.000 € überschritten, dann ist alles Wirtschaftsbetrieb und voll zu versteuern. Für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist Körperschafts-, Gewerbe- und die Regelsteuer in Höhe von 19% zu entrichten. Verkauf von Speisen und Getränken ist immer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Besteuerungsgrenze liegt bei 35.000 €. Liegt das Brutto unter dieser Grenze, dann bleibt es steuerfrei, liegt man nur einen Cent drüber dann erfolgt die volle Besteuerung.

Auch bei Spenden seien einige Dinge zu beachten. Die Spendenhaftung bedeute, dass derjenige, der die Spendenquittung ausgestellt hat, bei Fahrlässigkeit mit 30% der Gesamtsumme haftet. Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Leistung, ohne dass eine Gegenleistung erfolgen darf. Weiter gilt es die Arten von Spenden zu beachten. Sachspenden sein kein Geld, aber hier ist ein Wert der Sachspende zu dokumentieren. Sachspenden im Wirtschaftsbetrieb z.B. spenden von 1.000 Bratwürsten für ein Fest sind nicht zulässig. Leistungsspenden, z.B. ein Busfahrer erhält für seine Fahrten kein Geld, aber eine Spendenquittung, sind ebenfalls nicht zulässig. Für Fahrtkosten können auch Spendenquittungen ausgestellt werden. Aber nur dann, wenn der Verein wirtschaftlich auch in der Lage ist, die Erstattungen der Höhe nach in Geld leisten zu können.

Beim Sponsoring ist eine vertragliche Bindung unerlässlich. Für den Sponsor sind es Betriebsausgaben für sein Produkt oder Spenden. Für den Empfänger sind es Einnahmen im ideellen Bereich und steuerfrei. Aber es darf keine Gegenleistung erfolgen. In der Vermögensverwaltung sind es ebenfalls steuerfreie Einnahmen, aber Umsatzsteuer sind ggf. zu entrichten. Aufwandsentschädigungen wie die Übungsleiterpauschale sind bis 2.100 € steuerfrei. Ehrenamtspauschalen können bis 500 € steuerfrei ausgezahlt werden.

Mit zahlreichen Beispielen aus der Erfahrung des Referenten wurden die Sachverhalte verdeutlicht und den Teilnehmern klar die Vor- und Nachteile aufgezeigt. Die praxisnahe und aufmunternde InfoVeranstaltung machte den Verantwortlichen der Vereine wieder Mut ihre Ehrenämter fort zu führen, aber auch neue Personen für die wichtigen Funktionen in den Vereinen zu motivieren.