Kampf gegen Terror

Bayern verschärft Sicherheitsmaßnahmen

Bayern verschärft den Kampf gegen den Terror. Der Bayerische Landtag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet mit dem die polizeilichen Befugnisse zur Abwehr eklatanter Sicherheitsgefahren deutlich ausgeweitet werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen. Die Bayerische Polizei ist damit nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug."

Mit insgesamt vier Änderungen im Polizeiaufgabengesetz sollen Sicherheit und Ordnung in Bayern weiter gestärkt und das Sicherheitsgefühl der Menschen nochmals erhöht werden.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Gefährder können bei konkreten Gefahren künftig im Einzelfall länger als bislang maximal zwei Wochen in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. "Wie lange eine Gefahr konkret gegeben ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab", so Herrmann. "Damit können wir den Betreffenden solange präventiv festhalten, bis keine konkrete erhebliche Gefahr mehr von ihm ausgeht."
  • Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte „elektronische Fußfessel“, für gefährliche Personen wird eingeführt. "Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gewinnen wir neben der personalaufwändigen Observation und dem eingriffsintensiven Gewahrsam eine weitere effektive Polizeimaßnahme", erläuterte Herrmann.
  • Es wird eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, um in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr an die verschlüsselte Kommunikation im Internet wie über „WhatsApp“ oder „Skype“ heranzukommen. "Bislang kann die Polizei zwar ein Telefongespräch oder den SMS-Verkehr überwachen, aber nicht, wenn jemand mit dem gleichen Telefon und dem gleichen Telefonnetz mittels einer App telefoniert oder Kurznachrichten schreibt", betonte der Minister. Der Einsatz der neuen Polizeibefugnis ist laut Herrmann an hohe Voraussetzungen gebunden.
  • "Viertens geht uns darum, dass die Bayerische Polizei bereits bei drohenden Gefahren für bedeutende Rechtsgüter eingreifen kann", erläuterte Herrmann. Mit dieser neuen Gefahrenkategorie werde für die Polizei der rechtliche Rahmen geschaffen, um in bestimmten Fällen bereits im Vorfeld wirksam reagieren und schon Vorbereitungshandlungen effektiver abwenden zu können. Gerade bei Gefährdern, die zum Beispiel in ihren Wohnungen Straftaten vorbereiten, war bislang der für ein polizeiliches Handeln erforderliche Nachweis einer konkreten Gefahr schwierig.