Herrmann zu EuGH Urteil

„Geltendes EU-Recht konsequent anwenden“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Asylrecht-Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt und eine Einhaltung des bestehenden EU-Rechts gefordert. „Ich halte das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, dass die Dublin-Regeln auch während der Flüchtlingskrise 2015/Anfang 2016 gelten müssen, für äußerst begrüßenswert. Das Urteil ist ein klares Signal, dass einzelne Staaten nicht einfach aus dem System ausscheren und sich davon abgrenzen können, sondern dass sie sich dem solidarischen Verfahren stellen müssen und dass die Unionsgesetzgebung hierfür Mechanismen vorsieht."

Prüfung an den Außengrenzen

Herrmann fordert, dass an den Außengrenzen der EU geprüft werden muss, ob Flüchtlinge Recht auf Asyl haben. „Es macht keinen Sinn die Leute erst quer durch Europa reisen zu lassen um dann zwei Jahre später festzustellen, ob jemand überhaupt berechtigt ist, hier zu sein.“ Dafür müssten in Italien und Griechenland entsprechende Zentren eingerichtet werden, so der Innenminister.

„Kein neues Recht notwendig“

Italien dürfe bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden, so Herrmann, klar sei aber auch, dass vor allem Fluchtursachen bekämpft werden müssen. „Wir brauchen gar kein neues Recht schaffen: Das geltende EU-Recht konsequent anwenden und insgesamt den Menschen in Afrika helfen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie dort Zukunftsperspektive haben. Wir werden die Probleme Afrikas nicht dadurch lösen können, dass ein erheblicher Teil der dortigen Bevölkerung nach Europa kommt“.

Hintergrund

Hintergrund der Aussage Herrmanns ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Dieser hat bestätigt, dass die sogenannte Dublin-III-Verordnung auch während des erhöhten Flüchtlingsstroms 2016 gültig war. Demnach müssen Asylsuchende in dem Land der EU Asyl beantragen, in dem sie als erstes angekommen sind. Ein Syrer sowie die Mitglieder zweier afghanischer Familien hatten dagegen geklagt. Sie hatten 2016 ohne Visum die Grenze zwischen dem EU-Land Kroatien und Serbien überschritten, um dort Asyl zu beantragen.