Bezahlbarer Wohnraum – eine politische Aufgabe mit höchster Priorität

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den Ballungsräumen, hat sich verfestigt. Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts nicht mehr ausreichend verfüg­bar. Um dem entgegenzuwirken sind deutlich mehr Investitionen im Wohnungsbau erforderlich. Hierzu kann die Politik einen entscheidenden Beitrag leisten, durch die Einführung attraktiver Investitions- und Abschreibungsbedingungen. 

Die Mittelstands-Union schlägt folgende Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsbau vor:

•   Lineare Abschreibung von jährlich 4 % bei Wohngebäuden im Privatvermögen.

•   Einführung einer zusätzlichen befristeten Sonderabschreibung für Neubauten im Privatvermögen.

•   Einführung einer Bagatellgrenze für anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen an Gebäuden von 100.000 Euro innerhalb von 3 Jahren. Darüber hinaus gehende anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen sind auf maximal 15 Jahre abzuschreiben.

Begründung:

Die geltenden Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Werteverzehr. Durch den inzwischen hohen und weiter wachsenden Anteil technischer Anlagen an der Gesamtinvestition ist die Abschreibungsdauer von 50 Jahren nicht mehr sachgerecht. Hinzu kommt, dass anstelle der technischen, die wirtschaftliche Lebensdauer von Immobilien im Vordergrund steht. Diese orientiert sich an der Schnelllebigkeit unserer Zeit. Die Abschreibungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes müssen dringend an diese Entwickelungen angepasst werden.