Fachkräftezuwanderung positiv regeln - UN-Migrationspakt verbessern

Die MU-Landesversammlung hat beschlossen:

Der CSU-Parteitag möge beschließen:

Die Bayerische Staatsregierung und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich für:

  • die Nichtzustimmung des Globalen Migrationspakts (GCM), alternativ
  • dessen Nachbesserung oder klarstellende Zusatzerklärung einzusetzen
  • die Fachkräftezuwanderung für Deutschland positiv zu regeln

mit dem Ziel, die Hoheit über Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland zu erhalten, sicherzustellen, eine Obergrenze für Migration festzulegen und dies in geeigneter – rechtlich verbindlicher und politisch bindender – Form klarzustellen.

Begründung:

Sicherlich enthält der GCM auch positive Aspekte, wie Migration ganz grundsätzlich weltweit besser regeln oder Schleuserkriminalität bekämpfen zu wollen. Der GCM verspricht auch einen 360 Grad Rundum-Blick auf Migration. So weit so gut.

Doch gerade diesen 360 Grad Blick erfüllt der GCM nicht. Der GCM beleuchtet nur die positiven Seiten der Migration (z.B. Ziffer 8: Migration als „Quelle des Wohlstands in einer globalisierten Welt“). Es bleiben jedoch schwerste Pferdefüße, die sich insbesondere, aber nicht nur, in der kompromisslos positiven Sicht auf Einwanderung und den Versuchen der Knebelung einer freien öffentlichen Debatte äußern. Einige sprechen daher von einer naiven Sichtweise des GCM (Gabor Steingart 09.11.2018). Die NWZ Oldenburg (03.11.2018) hält diese Punkte für schlicht inakzeptabel und gefährlich, der Völkerrechtler Prof. Herdegen (WamS 25.11.2018) empfiehlt, dem Pakt in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Es braucht auch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten verbessert, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und so den Interessen des Mittelstandes Rechnung zu tragen.

Der GCM Pakt enthält eine Reihe von Punkten, die sehr kritisch zu sehen sind:

  1. Der Pakt unterscheidet nicht zwischen legaler und illegaler Migration, sondern stellt diese per se als positiv und unterstützenswert dar. Das widerspricht unserem deutschen Interesse und unserer Verfassung. Grundsätzlich unternimmt der Pakt nun den Versuch, illegale in legale Einwanderung zu verwandeln. Es geht darum, „die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren“. An anderer Stelle verpflichten sich die Staaten, gesetzliche Mechanismen zu entwickeln, die illegalen Einwanderer zu einem legalen Status verhelfen. Zudem sollen Einwanderungsländer überprüfen, „ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt … sind“. Im Klartext: Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt sollen straffrei gestellt werden.
  2. Im GCM kommt der Begriff „verpflichten“ über 90 neunzig Mal vor, aber gleichzeitig wird suggeriert, der Pakt sei nicht bindend. Dabei ist die Diskussion über die Verbindlichkeit absurd, wie folgende Stilblüten zeigen:
  • Die Bundeskanzlerin sagt, der GCM sei nicht verbindlich und deswegen können wir ihn unterzeichnen – Gegenfrage: wäre der Pakt verbindlich, dürften wir ihn dann nicht unterzeichnen?
  • In der Unionsfraktion kursiert die Meinung, für uns sei der Pakt nicht verbindlich, aber wir erwarteten, dass sich andere Staaten, aus denen die meisten Zuwanderer kommen bzw. kommen könnten, daran hielten und deswegen sei er für uns von Vorteil.

Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Entschliessungsentwurf) vom 26.11.2018 führt zwar aus, dass der GCM „…keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung [entfaltet]“. Der Entschliessungsentwurf reduziert jedoch nicht die politische Bindungswirkung. 

  1. Wie jede solcher Vereinbarungen schafft er daher Völkergewohnheitsrecht, welches dann irgendwann auch unsere innerstaatliche Exekutive und Judikative binden wird; daher ist die Behauptung der Unverbindlichkeit bestenfalls kurzsichtig, im schlimmsten Fall mittelfristig eine Bankrotterklärung.
  2. Der Pakt greift massiv die Meinungs- und Pressefreiheit (Punkt 17) an. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen „Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz“ verpflichten sich unterzeichnende Staaten nicht nur, den öffentlichen Diskurs über Einwanderung zu kontrollieren, sondern auch, ihn in eine bestimmte Richtung zu lenken: „Wir werden … eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und –begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung“, heißt es da. Die Staaten verpflichten sich hier zu nichts weniger als einer großangelegten Agitationskampagne pro Einwanderung.

Die Hauptursachen der Migration hingegen werden in dem GCM nicht angesprochen, nämlich:

  • die Bevölkerungsexplosion in Afrika und Teilen Asiens,
  • die Kriege u.a. in Irak, Libyen, Syrien;
  • die Miss- und Cliquenwirtschaft in vielen v.a. afrikanischen Ländern, die dazu führt, dass Entwicklungshilfe bei den Menschen selbst oft nicht ankommt und dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder massiv beeinträchtigt wird.

Und ebenso unbeantwortet sind die inhaltlichen Fragen, warum andere Einwanderungsländer (u.a. USA, Australien, Dänemark, Österreich, Schweiz) Bedenken anmelden und aussteigen. Auch wird nicht unterschieden zwischen Auswanderungsländern, Transitländern und Einwanderungsländern. 

Der Entschließungsentwurf trägt diesen tiefgreifenden Bedenken leider nur oberflächlich Rechnung, räumt diese nicht aus und geht auf die auch von der MU im Schreiben vom 29.10.2018 aufgeworfenen Fragen nicht ein, ja unterstützt im Gegenteil diesen Pakt in der bestehenden Form weiterhin. 

Wenn wir in der CSU nicht sachliche, gute Aufklärung leisten, die Interessen unseres Landes rational artikulieren, überlassen wir das Feld anderen. 

  • All das zeigt:
  1. Wir brauchen ein Innehalten.
  2. Wir brauchen eine die Basis mitnehmende Meinungsbildung innerhalb der CSU.
  3. Wir brauchen inhaltliche Nachbesserungen.