Europaparlament

Statement zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Am 16. September 2020 hat das Bundeskabinett den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die nationalen Rechtsvorschriften an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes anzupassen, damit im Anschluss daran die Regelungen der HOAI geändert werden können.  Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um, welches die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hatte.
 
Markus Ferber, Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe), der bereits im Juli 2019 das Urteil gegen den Mittelstand kritisierte, erklärte: „Die neue Verordnung muss sich nunmehr, nach Verabschiedung im Herbst, in der Praxis beweisen. Sie muss beobachtet und kontrolliert werden. Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen. Sie tragen damit hohe Verantwortung im öffentlichen Interesse. Ich möchte keinen Wettbewerb, der über Dumping-Preise entschieden wird. Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher in diesem sensiblen Bereich müssen verhindert werden. Wir dürfen keine Verhältnisse wie in Großbritannien oder den USA erhalten, wo vielerorts bereits Großunternehmen die mittelständische Qualitätsarbeit bedrohen.“
 
Mittelständische Interessenvertreter im Endspurt einbinden
 
Hierbei setzt sich Markus Ferber insbesondere für eine mittelstandsfreundliche Novellierung der HOAI ein, sei es bei der Definition des Basishonorarsatzes oder der Angemessenheitsregelung, und hofft auf eine vernünftige Lösung mit Augenmaß. Deshalb ruft Markus Ferber seine Kollegen im Bundestag und Bundesrat auf, die Meinungen der Fachexperten bei der Diskussion des Entwurfs ernst zu nehmen: „Die Ansichten der mittelständischen Unternehmer und ihrer Vertreter müssen nunmehr im Endspurt berücksichtigt werden. Die Sicherung der Qualität, des Verbraucherschutzes und der Preisleistungstransparenz müssen Bestand haben, um insbesondere kleine und mittelständische Betriebe im ländlichen Raum nicht zusätzlich zu belasten. Ziel muss es sein die Angemessenheitsregelung im Sinne des Mittelstands zu definieren.“