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Erfolg für den Mittelstand: Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch

Nach fast einjähriger Beratung hat der Bundestag Anfang September das Gesetz zur Bekämpfung von Abmahnmissbrauch verabschiedet.  Es schützt kleine und mittelständische Unternehmen vor Konkurrenten-Abmahnungen und weiteren Härten. Weiterhin werden Nachteile für deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb abgebaut, die Vertragsstrafe bei Bagatell-Verstößen auf 1.000 Euro gedeckelt und die Klagebefugnis eingeschränkt.

Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union, Franz Josef Pschierer, MdL, bezeichnet die Verabschiedung des Gesetzes als „großen politischen Erfolg für den Mittelstand.“ Vor allem der Wegfall der Konkurrenz-Abmahnung sei ein wichtiger Schritt hin zu einem faireren Umgang zwischen allen Marktteilnehmern: „Hierdurch wird dem Abmahn-Geschäftsmodell, dass auf dem Rücken kleiner Gewerbetreibenden in den letzten Jahren florierte, endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben“, so Pschierer.

Die Mittelstands-Union hatte bereits im Jahr 2018 vor den Risiken der damals beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung gewarnt. Beim Bayerischen Mittelstandstag sprach sich eine klare Mehrheit der Delegierten für einen praxistauglichen Datenschutz aus, welcher Unternehmen sowie Ehrenamtliche nicht über Gebühr belastet.