Pressemitteilung

MU lehnt Rechtsanspruch auf Homeoffice-Arbeitsplatz ab

In seiner Videokonferenz am 7. Mai 2020 hat der Landesvorstand der Mittelstands-Union die Ablehnung eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf Tätigkeit im Homeoffice beschlossen.

Der von Bundesarbeitsminister Heil eingebrachte Vorschlag eines Rechtsanspruches auf Homeoffice, stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dar.

Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union, Franz Josef Pschierer MdL, sagte dazu: „Wir müssen den Unternehmen jetzt größtmögliche Freiheit bieten, wie sie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überstehen können und sie dort, wo wir es können, bestmöglich unterstützen.“ In den vergangenen Wochen musste viele Betriebe das Arbeiten von zuhause realisieren, sofern es in deren jeweiligen Branche möglich war. Pschierer: „Die Vorteile, welche das Arbeiten von zuhause mit sich bringen kann, werden sicherlich künftig verstärkt genutzt. Das sollte aber immer noch im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern abgewogen und beschlossen werden. Verpflichtende Regeln greifen hier zu stark in persönliche und unternehmerische Freiheiten ein. Wie die Arbeit gestaltet wird, müssen die Beteiligten immer noch unter sich ausmachen können.“