Fünf Wege aus der Krise

Pschierer: Zweites Rettungspaket für deutsche Unternehmen

Die Mittelstands-Union (MU) setzt sich für ein weiteres Rettungspaket für Unternehmen in Deutschland ein. Der MU-Landesvorsitzende Franz Josef Pschierer begründet die Notwendigkeit: „Das Wiederanfahren der Wirtschaft wird in zahlreichen Branchen viel Zeit in Anspruch nehmen. Wir wollen den Unternehmen eine Brücke bauen, um die Krise zu überstehen.“ Die bisherigen Hilfen seien für viele Unternehmen nicht ausreichend. „In manchen Branchen drohen die mittelständischen Strukturen komplett wegzubrechen“, so Pschierer.

Die MU schlägt gemeinsam mit ihrem Bundesverband, der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Deutschland (MIT), fünf Komponenten vor, um den Rettungsschirm zu erweitern. Für Unternehmen, die 2019 Gewinne erwirtschaftet haben, soll die Möglichkeit einer Corona-Rücklage geschaffen werden. Im Sinne einer steuerfreien Rücklage sollen die Gewinne aus 2019 gemindert werden. Auch sollen der Rücktragszeitraum und das Rücktragsvolumen erhöht werden.  Außerdem muss die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Mai entfallen. Seit 2005 sind Unternehmen verpflichtet, die Sozialabgaben nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zu zahlen. Pschierer: „Die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialabgaben sorgt nicht nur für mehr Liquidität sondern schafft auch unnötige Bürokratiekosten ab.“

Die MU fordert für weitere Hilfen für Unternehmen, die besonders stark von der Krise betroffen sind. „Viele Unternehmen erzielen auf Grund politischer Entscheidungen momentan keine oder nur geringe Einkünfte. Ihre Fixkosten müssen sie jedoch weiterhin zahlen. Vor allem Messebauer, die Gastronomie und Reisebüros sind davon besonders stark betroffen“, so Pschierer. Unternehmen, deren Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist, sollen Anspruch auf die Hilfen haben. „Der Zuschuss soll einen Teil der Fixkosten abfedern und als Besserungsschein ausgestellt werden. Das heißt: Wenn das Geschäft wieder läuft, sind die Unternehmen verpflichtet, für zehn Jahre einen Teil des Gewinns an den Staat zurückzuzahlen“, erklärt Pschierer. Vor etwa einem Jahr trat die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Kraft. MU und MIT fordern, die Richtlinie schnellstmöglich in deutsches Recht umzusetzen. Die EU ermöglicht mit der Richtlinie beispielsweise, Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung auszusetzen. Pschierer: „Die schnelle Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht ist ein wichtiger Baustein, um Unternehmen in der Krise zu helfen.“ Zusätzlich soll ein spezielles „Winterschlaf-Verfahren“ den Unternehmen ein erleichtertes Insolvenzverfahren ermöglichen, um nach der Krise wieder weiterarbeiten zu können.