Botschaft der Woche

Refinanzierung von Tarifsteigerungen für MFAs und ZFAs

Tarifsteigerungen für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA und ZFA) müssen durch die Krankenkassen refinanziert werden.

Erläuterung:

Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist leider nicht Realität. Fakt ist, dass Ärztinnen und Ärzten, die ihren MFA bzw. ZFA die steigenden Tariflöhne zahlen, diese Tarifsteigerungen nicht von den Krankenkassen ersetzt erhalten. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen also höhere Arbeitsentgelte für die bei ihnen angestellten MFA bzw. ZFA aus der eigenen Tasche bezahlen. Und das auch dann, wenn die MFA und ZFA nach den geltenden Tarifverträgen einen Anspruch auf die höheren Entgelte haben.
Auch und gerade im Bereich der MFA und ZFA nimmt der Fachkräftemangel immer dramatischere Formen an. Zur notwendigen Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds gehört auch eine angemessene Bezahlung. Deshalb ist es ein Muss, dass das ärztliche Honorar entsprechend erhöht wird und die Krankenkassen die Tarifsteigerungen refinanzieren. Und es ist ernst: In Ballungsräumen haben bereits Arztpraxen geschlossen, weil sie keine MFA mehr finden.