GPA Botschaft der Woche

Ausbildungsvergütung für Heilmittelerbringer

In den Heilmittelerbringerberufen muss die Zahlung einer Ausbildungsvergütung verpflichtend sein!

Erläuterung:

Heilmittelerbringer, also Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure, medizinische Bademeister oder Podologen, leisten Enormes für die Gesundheit der Menschen. Leider ist der Fachkräftemangel in diesem Bereich ebenfalls massiv. Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, hat der Freistaat Bayern seit dem Schuljahr 2018/2019 das Schulgeld abgeschafft. Dies reicht aber nicht aus. Künftig muss auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Hier ist der Bund in der Pflicht, eine solche verpflichtend zu zahlende Ausbildungsvergütung so rasch wie möglich in den einschlägigen Berufsgesetzen zu verankern. Bis dahin muss eine solche Zahlung zumindest tarifvertraglich abgesichert werden. Die entsprechenden Tarifsteigerungen müssen durch die Krankenkassen refinanziert werden. Ziel ist es, dass wieder mehr junge Menschen einen dieser Berufe ergreifen, um die gesundheitliche Versorgung in Bayern auch künftig sicherzustellen. Eine älter werdende Gesellschaft hat nämlich auch einen höheren Bedarf an Leistungen von Heilmittelerbringern.