Bundeswahlkreis Hof

Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB

Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB: Alleinerziehende jetzt stärken!

Der Deutsche Bundestag debattiert heute über einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit dem sie mehr Entlastung für Alleinerziehende fordert. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete
Dr. Hans-Peter Friedrich:

Alleinerziehende tragen oft alleine die doppelte Verantwortung. Sie arbeiten nur in Teilzeit, um für ihre Kinder dazu sein, und kommen finanziell dann kaum über die Runden. In der aktuellen Situation, in der die Lebensmittel immer teurer werden und die Heizkosten steigen ebenso wie der Sprit fürs Auto – in dieser Situation müssen wir Alleinerziehende stärken.

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Juli 2021 zeigt, dass beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden als einkommensarm gilt und mit ihren Kindern in prekären Verhältnissen lebt. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellen wir Familien und die kleinen Einkommen auch in Zukunft in den Mittelpunkt unserer Politik. Es darf nicht sein, dass Alleinerziehende von Armut bedroht sind. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, in dieser besonderen Situation Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Lage Alleinerziehender auch schon kurzfristig zu verbessern:

● Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist auf 5.000 Euro anzuheben – er wurde zuletzt im Jahr 2020 auf 4.008 Euro angehoben; perspektivisch ist eine Umwandlung des Entlastungsbetrags in einen Steuerbetrag, das heißt Abzug von der Steuerschuld, zu prüfen.

● Das Kindergeld sollte nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden - derzeit wird beim Unterhaltsvorschuss noch das volle Kindergeld angerechnet.

● Ein kurzfristiger und unbürokratischer Kinderbonus in Höhe von 150 Euro würde kurzfristig entlasten.

● Der Freibetrag für Alleinerziehende im Wohngeldgesetz in Höhe von derzeit 1.320 Euro orientiert sich seit der Novelle 2016 am steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Eine Anhebung dieses Freibetrags ist dagegen seit 2016 nicht erfolgt. Angesichts der derzeitigen Situation ist es nunmehr dringend angezeigt, auch den Freibetrag für Alleinerziehende im Wohngeldgesetz anzuheben.