Bundeswahlkreis Hof

Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB

Dr. Hans-Peter Friedrich: Sofortprogramm für Unternehmen jetzt!

Die deutsche Wirtschaft steht enorm unter Druck. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher ein Sofortprogramm für Unternehmen. Dazu erklärt der hochfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Friedrich:

Nach der langhaltenden Corona-Pandemie und den außenwirtschaftlichen Verwerfungen durch den Krieg in der Ukraine steht die deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen: Die wachsende Inflation, Energie- und Rohstoffkrise sowie massive Störungen in den Lieferketten sind Belastungen für unsere Unternehmen, die auf Dauer nicht durchzuhalten sind.

Die Wachstumskräfte schwinden und es droht eine Wirtschaftskrise. Dies scheint die Ampel-Regierung jedoch nicht zu erkennen und lässt wertvolle Zeit verstreichen, statt zu handeln.

Um die Krise zu überwinden und die wirtschaftspolitischen Weichen für eine leistungsfähige Zukunft zu stellen, müssen wir den Unternehmen dringend Liquidität geben und ihnen Handlungsspielräume zurückgeben. Wir müssen die Unternehmen wieder in die Lage versetzen, zu investieren, innovativ zu sein und Arbeitsplätze zu schaffen.

Daher fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, rasch ein Sofortprogramm für Unternehmen auf den Weg zu bringen.

Dazu gehört insbesondere die Abmilderung der hohen Energiepreise, indem wir

● die Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den unionsrechtlich zulässigen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung absenken;

● zeitlich befristet die Energiesteuer auf die übrigen Energieerzeugnisse auf das unionsrechtliche Minimum absenken;

● die Einführung eines Industriestrompreises zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Energieversorgung von produzierenden Unternehmen prüfen;

● die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent absenken und dafür die soweit notwendigen Zustimmungen bei der Europäischen Kommission erwirken. Damit wird insbesondere das Verbraucherklima gestärkt.

Dazu gehören aber insbesondere auch steuerliche Erleichterungen durch

● verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine temporäre „Turboabschreibung“, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus setzt;

● verbesserte Verlustverrechnungen, beispielsweise durch eine dauerhafte Ausweitung des Rückzahlungszeitraums auf mindestens drei Jahre über die Krisenjahre 2020 bis 2022 hinaus.

Einen entsprechenden Antrag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er wird am Donnerstag im Plenum diskutiert.