Kreisverband Schweinfurt-Stadt

Neues aus den Ortsverbänden

OV Schweinfurt West: Nach Neuwahl nunmehr mit 66% Frauen im engeren

v.l.n.r.: Ferdinand Heil, Kilian Hartmann, Arno Barth, Thomas Gareiß, Tajana Neugebauer, Karl-Heinz Wittstadt, Annika Gareiß, Linda Schäfer, Reimund Maier, Rüdiger Köhler

Der Umbau des Ortsvorstandes der CSU in Schweinfurts Westen hat erheblich an Fahrt aufgenommen. Nach der Neuwahl sind zwei Drittel der Positionen im engeren Vorstand in weiblicher Hand. Dies sei ohne “Frauenquote und Parität” geschehen, sagte der alte und neue Ortsvorsitzende Thomas Gareiß mit einem Augenzwinkern. Die CSU ist als bürgerliche Partei alleine dem Leistungsgedanken verpflichtet.

Mit Angelika Rudolph und Jutta Schmid als stellvertretende Vorsitzende, Linda Schäfer als Schriftführerin und Annika Gareiß als Digitalbeauftragte sind gleich vier engagierte Frauen auf den Zug des Ortsverbandes aufgesprungen, die in Schweinfurt sicherlich noch Einiges bewegen werden. Im engeren Vorstand dabei ist auch Oliver Schulte als Schatzmeister des Verbandes. Ergänzt wird der Vorstand von fünf Beisitzern, namentlich Kilian Hartmann, Ferdinand Heil, Reimund Maier, Karl-Heinz Wittstadt (als Behindertenbeauftragter) und die neu in den Vorstand gewählte Tatjana Neugebauer.

Für eine rege Diskussion auf der Ortshauptversammlung sorgte das Aufregerthema die “Neufassung des Bundestagswahlgesetzes” durch die Berliner Ampelregierung. Bei aller Sympathie für eine Verringerung der Anzahl der Bundestagsmandate sieht der seinerseits rechtskundige Ortsvorsitzende die “Abhalfterung der Direktkandidaten” durch eine ominöse Hauptstimmendeckung als verfassungsrechtlich äußerst problematisch an. In Wahlkreisen mit engem Wahlkreisergebnis zieht dann an Stelle des siegreichen Direktkandidaten bzw. Direktkandidatin der Listenkandidat einer anderen Partei von ganz wo anders her in den Bundestag ein. Der Wahlkreis bleibt dann schlechtesten Falls im Bundestag gänzlich unvertreten. Dem Integrationspostulat, das das Bundesverfassungsgericht dem Wahlrecht auferlegt hat, ist damit in keiner Weise Rechnung getragen. Das Verfassungsgericht wird deshalb Gelegenheit zur rechtlichen Beurteilung erhalten, so der Vorsitzende.