Kreisverband Schweinfurt-Stadt

Stadtratssitzung 25.09.2018

Neues aus dem Stadtrat

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grünen

Ziel des Dringlichkeitsantrages war, die im Jahre 2016 beschlossene Änderung von Abschnitt III Ziffer 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Schweinfurt wieder aufzuheben mit der Folge, dass bei der Sportgala im November 2018 – im Gegensatz zu 2017 - wieder Sportler ausgeschlossen wären, die keinem Fachverband des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehören. Die Antragsteller Reginhard von Hirschhausen (Bündnis 90 /Die Grünen) und Dr. Thomas End (SPD) begründeten ihren Antrag wie folgt: „Der Versuch, Meisterschaften, die nicht vom Deutschen Sportbund ausgeschrieben wurden, in die Sportlerehrung der Stadt Schweinfurt einzubeziehen, hat sich nicht bewährt. Er führt zu deutlicher Unruhe unter den Sportlern und wird von den großen Vereinen der Stadt nicht akzeptiert“. Die CSU-Fraktion wiedersetzte sich dem Antrag vehement. CSU-Stadtrat Klaus Rehberger: “Mit Fairness und Respekt hat das nichts zu tun“.

Der Stadtrat sprach sich mit 35:7 Stimmen für die Beibehaltung der im Jahre 2016 beschlossenen (= bestehenden) Regelung aus. Somit wurde der Antrag abgelehnt.

Förderung innerstädtischer Investitionsvorhaben mit einem Zuschuss zur Stellplatzablöse/Herstellung eines Stellplatzes; Vorlage des Entwurfs einer Richtlinie

Der Stadtrat beschloss einstimmig die von der Verwaltung im Entwurf vorgelegte Richtlinie „Förderung innerstädtischer Investitionsvorhaben mit einem Zuschuss zur Stellplatzablöse/Herstellung eines Stellplatzes“.

Die Richtlinie tritt ab 01.01.2019 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, einen Investitionsanreiz zu bieten, minder genutzte Quartiere oder Anwesen zum Wohle der Innenstadt als Ganzes aufzuwerten. Der Zuschuss zu gewerblichen Vorhaben soll dazu beitragen, den Herausforderungen der Erhaltung und Steigerung der Attraktivität der Innenstadt gewachsen zu sein. Der Zuschuss bei der Schaffung von Wohnraum soll außerdem die gewünschte Belebung der Kernstadt fördern. Der maximale Förderbetrag liegt bei 25.500.—Euro pro Bauvorhaben und Baugrundstück. Förderfähig sind nur bauliche Maßnahmen mit einer Investitionssumme von mindestens 10.000.—Euro netto.

Beitritt zur Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.

Der Antrag von „proschweinfurt“ wurde mehrheitlich abgelehnt, da eine Zertifizierung der Stadt mit dem RAL Gütesiegel „Mittelstandsorientierte Kommune“ und die Mitgliedschaft bei der „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierter Kommunalverwaltungen e.V.“ keinen Mehrwert bringt. „Wir sind eine sehr unternehmerfreundliche Kommune. Die Mittelstandsunternehmer bescheinigen der Verwaltung der Stadt ein hohes Maß an Zufriedenheit auch in Bezug auf die Betreuung“ so Fraktionsvorsitzender Stefan Funk.

Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 05.11.2012 – zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2017 – wurde rückwirkend zum 01.01.2018 einstimmig aufgehoben.

Bayerische Landesgartenschau 2026

Mit 31:11 Stimmen beschloss der Stadtrat die Annahme des Zuschlages für die Ausrichtung der Bayerischen Landesgartenschau 2026 (dagegen stimmten die Stadträte der Schweinfurter Liste/Freie Wähler und der SPD).

Frau Stadträtin Dr. Schneider (Schweinfurter Liste) ist sich sicher, durch einen Bürgerentscheid die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 in Schweinfurt noch verhindern zu können. Wir – die CSU – sind uns ebenso sicher, dass sich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auf die Landesgartenschau 2026 und die vielen Besucher freuen und entsprechend votieren werden.