Ortsverband Garching

Newsletter

Informationen aus dem Stadtrat

Newsletter aus der konstituierenden Stadtratssitzung – öffentlicher Teil - vom 12. Mai 2020, 19:30 - 21:16

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Begrüßung des neuen Stadtrates

Der Vorsitzende begrüßte die Damen und Herren des neu gewählten Stadtrates. Anschließend gibt der Vorsitzende den Stadträten und Stadträtinnen einen kurzen Ausblick auf die Arbeit der Legislaturperiode 2020 – 2026. 

Dr. Gruchmann weist darauf hin, dass der Haushalt u.U. aufgrund Corona durchaus geringer ausfällt. Aber die Kommune muss mutig voran schreiten und neue Projekte angehen, ggf. auch mit Krediten: Feuerwehrhaus, Sanierung Grundschule Ost, neue Kinderbetreuungseinrichtung, Volkshochschule, Familienzentrum (ggf. externer Partner, damit Haushalt nicht belastet wird) etc.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm dies zur Kenntnis.

 

Top 3 - Vereidigung des neuen Stadtrates 

Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) sind alle neu gewählten Stadtratsmitglieder
in der ersten, nach ihrer Berufung stattfinden öffentlichen Sitzung, in feierlicher Form zu vereidigen.

Der Vorsitzende bat die neu in den Stadtrat gewählten Stadtratsmitglieder

  • Norbert Fröhler

  • Sefika Seymen

  • Daniela Rieth

  • Felicia Kocher

  • Christian Nolte

sich von ihren Plätzen zu erheben, um zusammen die Eidesformel nachzusprechen: 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann. Die vorstehend Genannten, erstmals in den Stadtrat gewählten Personen leisten den Eid.

 

Top 4 - Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen

Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/innen. Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden sollen. Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters Dr. Gruchmann sind auf Grund der Aufgabenfülle zwei Bürgermeister/innen erforderlich.

Die weiteren Bürgermeister/innen sind Ehrenbeamte/innen der Stadt. Zum zweiten und dritten Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl zum Ersten Bürgermeister/in erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss für die Legislaturperiode 2020- 2026 neben dem Ersten Bürgermeister zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister/innen aus seiner Mitte zu wählen.
Mit der Gegenstimme Norbert Fröhler stimmten alle zu.

 

Top 5 - Wahl des Zweiten Bürgermeisters/der Zweiten Bürgermeisterin

Für die Wahl des weiteren Bürgermeisters/in gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Gültig sind demnach nur solche Stimmzettel, die eindeutig ein positives Votum für eine bestimmte Person erkennen lassen.

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so wird eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern/innen mit den höchsten Stimmenzahlen durchgeführt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Für den Wahlvorgang ist das Wahlgeheimnis zu wahren. Zum Wahlvorstand wird Sylvia May bestimmt. Als Wahlvorschläge für die Wahl des Zweiten Bürgermeisters/in gehen ein:

  • Jürgen Ascherl (wurde von Dr. Gruchmann vorgeschlagen)

Nachdem keine weiteren Wahlvorschläge eingehen, wird der Zweite Bürgermeister in geheimer Abstimmung gewählt. Jürgen Ascherl wird mit 20 Stimmen Zustimmung gewählt, 1 ungültige Stimme und 4 Gegenstimmen.

 

Top 6 - Wahl des Dritten Bürgermeisters / der Dritten Bürgermeisterin

Für die Wahl des weiteren Bürgermeisters/in gilt Art. 51 Abs. 3 GO. Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Gültig sind demnach nur solche Stimmzettel, die eindeutig ein positives Votum für eine bestimmte Person erkennen lassen.

Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so wird eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern/innen mit den höchsten Stimmenzahlen durchgeführt. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Für den Wahlvorgang ist das Wahlgeheimnis zu wahren. Zum Wahlvorstand wird Sylvia May bestimmt. Als Wahlvorschläge für die Wahl des Dritten Bürgermeisters/in gehen ein:

  • Dr. Joachim Krause (vorgeschlagen von Jürgen Ascherl)

  • Daniela Rieth (vorgeschlagen von Dr. Adolf, wobei Dr. Adolf noch anmerkte, dass mit Dr. Krause eher Stillstand sei)

Nachdem keine weiteren Wahlvorschläge eingehen, wird der Dritte Bürgermeister/in geheimer Abstimmung gewählt. Dr. Krause wird mit 19 Stimmen gewählt, 1 Stimme ungültig, 4 Stimmen für Rieth.

 

Top 7 - Vereidigung der weiteren Bürgermeister / Bürgermeisterinnen

Zweite und Dritte Bürgermeister/innen werden nach Art 27Abs. 1 KWBG vereidigt.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.

Die Gewählten erhoben sich von ihren Plätzen und leisteten den Eid: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Top 8 - Beschluss über Satzung (Hauptsatzung) 

In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) werden u.a. die Zusammensetzung des Stadtrates, die Bildung und die Größe der einzelnen Ausschüsse, die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der beamtenrechtliche Status des Ersten sowie der weiteren Bürgermeister festgelegt.

Der vorliegende Entwurf orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und ist gleichzeitig eine Fortschreibung der bisherigen Hauptsatzung. Er wurde mit den Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld der Sitzung in vorliegender Form abgestimmt.

Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind die Aufnahme eines Ferienausschusses und die Herabsetzung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, des Werkausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses von bisher 14 auf 13 Mitglieder. Analog wird der Ferienausschuss mit 13 Mitgliedern besetzt.

Die Entschädigungen der Stadtratsmitglieder wurden belassen wie bisher.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die beiliegende Satzung der Stadt Garching b. München zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2020.

 

Top 9 - Erlass einer Geschäftsordnung

Jeder Stadtrat, ungeachtet der Größe der Stadt, ist zum Erlass einer Geschäftsordnung verpflichtet. Er hat darüber zu Beginn einer jeden Wahlperiode Beschluss zu fassen. Der Mindestinhalt muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Art. 45 GO) enthalten.

Darüber hinaus gehende Regelungen sind zulässig. Die Geschäftsordnung kann jedoch keine den Kommunalgesetzen entgegenstehende oder dort nicht zugelassene Abweichungen enthalten. Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung (GeschO) orientiert sich an der "Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte" des Bayerischen Gemeindetages sowie an der bestehenden Geschäftsordnung der Stadt Garching b. München.

Er berücksichtigt die in der letzten Legislaturperiode eingetretenen Rechtsänderungen und wurde bezüglich Begrifflichkeiten angepasst. Im Sinne der Fortentwicklung des Rechts, der tatsächlichen Übung des Stadtrates und veränderter Abläufe in der Verwaltung, wurden Bestimmungen überarbeitet, neu aufgenommen, gestrichen und Zuständigkeiten neu formuliert. Auch wurden Anmerkungen des kommunalen Prüfungsverbandes zur bisherigen Geschäftsordnung aufgenommen. (Befugnisse des Ersten Bürgermeisters bzgl. EWG) und Wertgrenzen neu definiert.

Der Entwurf der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020-20206 wurde im Rahmen eines Termins zwischen Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Verwaltung vorbesprochen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, die in Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020-2026. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Top 10 - Bekanntgabe der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter / Stellvertreterinnen

 

Die einzelnen Fraktionen benennen ihre Fraktionsvorsitzenden / Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertretung. Es werden benannt:

CSU

  • Fraktionsvorsitzender / Fraktionsvorsitzende: Jürgen Ascherl
  • stellv. Fraktionsvorsitzender / stellv. Fraktionsvorsitzende: Albert Biersack und Salvatore Disanto

SPD

  • Fraktionsvorsitzender / Fraktionsvorsitzende: Dr Götz Braun
  • stellv. Fraktionsvorsitzender / stellv. Fraktionsvorsitzende: Dr. Ulrike Haerendel

Bündnis 90 / Die Grünen

  • Fraktionsvorsitzender / Fraktionsvorsitzende: Dr. Hans-Peter Adolf
  • stellv. Fraktionsvorsitzender / stellv. Fraktionsvorsitzende: Feilica Kocher

FW- Unabhängige Garchinger

  • Fraktionsvorsitzender / Fraktionsvorsitzende: Florian Baierl
  • stellv. Fraktionsvorsitzende r/ stellv. Fraktionsvorsitzende: Harald Grümwald

Bürger für Garching

  • Fraktionsvorsitzende r/ Fraktionsvorsitzende: Norbert Fröhler
  • stellv. Fraktionsvorsitzender / stellv. Fraktionsvorsitzende: Alfons Kraft

FDP

  • Ansprechpartner: Bastian Dombret

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm dies zur Kenntnis.

 

 

Top 11 - Besetzung der Ausschüsse (einschl. Stellvertreter/Innen)

Nach Art. 33 Abs. 1 GO sind die Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis in den Ausschüssen vertreten. Die Verteilung der Sitze erfolgt gemäß der Geschäftsordnung nach Hare / Niemeyer. 

Bei Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses, des Ausschusses für Bau, Planung und Umweltschutz, des Werkausschusses sowie des Ferienausschusses mit 13 Ausschussmitgliedern ergibt sich folgende Anzahl an Ausschusssitzen: (Anlage1)

  • CSU: 4 / SPD: 3 / Bündnis 90 / Die Grünen: 2 / FW-Unabhängige Garchinger: 2 / Bürger für Garching: 1 / FDP: 1

Bei der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit 7 Mitgliedern ergibt sich folgende Anzahl an Ausschusssitzen (Anlage 2):

  • CSU: 2 / SPD: 2 / Bündnis 90 / Die Grünen: 1 / FW-Unabhängige Garchinger: 1 / Bürger für Garching: 1 / FDP: -

Von den Fraktionen werden folgende Ausschussmitglieder vorgeschlagen:

1. Im Haupt- und Finanzausschuss: Mitglieder (Vertretungsreihenfolge)

  • CSU: Ascherl (Biersack, Kick), Kink (Furchtsam, Biersack), Disanto (Furchtsam, Kick), Seymen (Kick, Furchtsam)
  • SPD: Karl (Braun, Haerendel), Naisar (Haerendel, Krause), Schmolke (Krause, Braun)
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Adolf (Kratzl, Kocher), Rieth (Kocher, Kratzl)
  • FW-Unabhängige Garchinger (UG): Baierl (Grünwald, Theis), Nolte (Theis, Grünwald)
  • Bürger für Garching (BfG): Fröhler (Kraft)
  • FDP: Dombret (Krause, Haerendel)

2. Im Werkausschuss:

Die Vertretung sowie die Stellvertretungsregelung im Werkausschuss ist identisch mit der Vertretung sowie der Stellvertretungsregelung im Haupt- und Finanzausschuss.

3. im Ausschuss für Bau-, Planung und Umweltschutz: Mitglieder (Vertretungsreihenfolge)

  • CSU: Ascherl (Seymen, Disanto), Kick (Disanto, Kink), Furchtsam (Disanto, Seymen), Biersack (Kink, Disanto)
  • SPD: Braun (Naisar, Karl), Haerendel (Karl, Schmolke), Krause (Schmolke, Naisar)
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Kratzl (Adolf, Rieth), Kocher (Rieth, Adolf)
  • FW-Unabhängige Garchinger (UG): Grünwald (Baierl, Nolte), Theis (Nolte, Baierl)
  • Bürger für Garching (BfG): Kraft (Fröhler)
  • FDP: Dombret (Schmolke, Karl)

4. Ferienausschuss:

Die Vertretung sowie die Stellvertretungsregelung im Ferienausschuss ist identisch mit der Vertretung sowie der Stellvertretungsregelung im Ausschuss für Bau-, Planung und Umweltschutz.

5. im Rechnungsprüfungsausschuss: Mitglieder (Vertretungsreihenfolge)

  • Vorsitzender: Grünwald (Kraft)
  • CSU: Seymen (Disanto), Kick (Biersack)
  • SPD: Karl (Haerendel, Dombret), Naisar (Dombret, Schmolke)
  • Bündnis 90 / Die Grünen: Kocher (Adolf)
  • FW-Unabhängige Garchinger (UG): Grünwald (Nolte, Theis)
  • Bürger für Garching (BfG): Kraft (Fröhler)
  • FDP: --

Gemäß Art. 103 Abs. 2 hat der Stadtrat den Leiter/in des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, Harald Grünwald zum Vorsitzenden / zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen. Sein/Seine Stellvertretung ist Alfons Kraft.

Der Stadtrat beschließt, die von den Fraktionen vorgeschlagenen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen in die Ausschüsse zu entsenden. In den Ausschüssen 1-4 führt der Erste Bürgermeister den Vorsitz. Alle Stadtratsmitglieder erhalten eine Liste über die Ausschussbesetzungen.

 

Top 12 - Bestellung des weiteren Stadtratsvertreters / der weiteren Stadtvertreterin im ZV Staatliches Gymnasium Garching

Nach § 9 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung des Staatlichen Werner-Heisenberg-Gymnasiums, werden die Gemeinden in der Verbandsversammlung durch ihren Ersten Bürgermeister und je einen weiteren, vom Stadtrat bestellten Verbandsrat, vertreten. Die Amtszeit der Verbandsräte/Verbandsrätinnen und ihrer Stellvertrete/innen endet am 30.04.2014. (§ 9 Abs. 3 der Zweckverbandssatzung).

Vorgeschlagen werden:

  • als Verbandsrat / Verbandsrätin: Manfred Kick
  • als Vertretung: Dr. Ulrike Haerendel

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, als Vertretung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Staatliches Gymnasium Garching neben dem Ersten Bürgermeister Herrn Manfred Kick zum Verbandsrat/Verbandsrätin zu bestellen. Als Stellvertretung wird Dr. Ulrike Haerendel benannt.

 

Top 13 - Bestellung des weiteren Stadtratsvertreters / der weiteren Stadtvertreterin im ZV Staatliche Realschule Ismaning

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes staatliche Realschule Ismaning, werden die Gemeinden in der Verbandsversammlung durch ihren Ersten Bürgermeister und je einen weiteren vom Stadtrat bestellten Verbandsrat vertreten. Die Amtszeit des jetzigen Verbandsrates und der Stellvertretung endet nach Art. 31 Abs. 4 KommZG mit Ende der Wahlzeit.

Vorgeschlagen wird

  • als Verbandsrat/Verbandsrätin: Dr. Gerlinde Schmolke 
  • als Vertreter/Vertreterin: Michaela Theis

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, als Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Staatliche Realschule Ismaning neben dem Ersten Bürgermeister Dr. Gerlinde Schmolke zum Verbandsrat/ Verbandsrätin zu bestellen. Als Stellvertretung wird Michaela Theis benannt.

 

Top 14 - Bestellung der städtischen Vertretung für die "staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Paar-, Familien-, Lebens- und Sexualberatung"

Die Stadt Garching stellt für die „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (§ 219 StGB), Paar-, Familien-, Lebens- und Sexualberatung“ eine Vertretung (§ 5 der Verbandssatzung).

Vorgeschlagen werden

  • als Verbandsrat/Verbandsrätin: Sefika Seymen
  • als Vertretung: Dr. Gerlinde Schmolke

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, als Vertretung für die Verbandsversammlung der „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen (§ 219), Paar-, Familien-, Lebens- und Sexualberatung“ Sefika Seymen zum Verbandsrat/Verbandsrätin zu bestellen. Als Vertretung wird Dr. Gerlinde Schmolke benannt.

 

Top 15 - Bestellung der Vereinsmitglieder des Kultur,- und Musikvereins

Es wird vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gleichzeitig Mitglieder des Kultur- und Musikvereins Garching e. V. sind.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, als Mitglieder des Kultur- und Musikvereines Garching e.V. die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vorzuschlagen. Über die Aufnahme entscheidet gem. § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung der Vorstand.

 

Top 16 - Bestellung der weiteren Städtevertretung im Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete

Nach § 5 Abs. 1 der Vereinssatzung des Vereines zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V., besteht die Mitgliederversammlung aus drei Vertretern der Landeshauptstadt München und je zwei Vertretern der übrigen Mitglieder.
Vom Stadtrat ist deshalb neben dem Ersten Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter, eine weitere Vertretung zu bestellen. Die Stimmen der Stadt (für jedes angefangene Tausend der Einwohner eine Stimme), sind gebündelt vom gesetzlichen Vertreter der Stadt abzugeben.

Vorgeschlagen werden:

  • Vertreter / Vertreterin: Dr. Joachim Krause
  • Stellvertretung: Dr. Hans-Peter Adolf

BESCHLUSS

Der Stadt beschloss, als Vertretung für die Mitgliederversammlung des Vereines zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. neben dem Ersten Bürgermeister als gesetzlichen Vertreter Dr. Joachim Krause als weitere Vertretung zu bestellen. Als Stellvertretung wird Dr. Hans-Peter Adolf bestellt.

 

Top 17 - Bestellung der Vertreter/ Vertreterin der Stadt im Kuratorium der Jugendbürgerhäuser Garching und Hochbrück

Nach Ziffer 2.1 der von Stadtrat anerkannten Heimverfassung entsendet die Stadt Garching neben dem Ersten Bürgermeister vier Vertreter/Vertreterinnen in das Kuratorium der Jugendbürgerhäuser Garching und Hochbrück. Gleichzeitig sind 4 Stellvertreter/Stellvertreterinnen zu benennen. Vorgeschlagen werden:

Vertreter/ Vertreterin

  1. Sefika Seymen
  2. Dr. Götz Braun
  3. Felicia Kocher
  4. Michaela Theis

Stellvertreter/ Stellvertreterin

  1. Manfred Kick
  2. Bastian Dombret
  3. Daniela Rieth
  4. Christian Nolte

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschließt, neben dem ersten Bürgermeister die vom Stadtrat vorgeschlagenen Vertretungen und Stellvertretungen.

 

Top 18 - Bestellung des städtischen Vertreters/ Vertreterin im Heideflächenverein

Nach § 7 Abs. 1 der Vereinsatzung des Heideflächenvereines Münchner Norden wird dort jedes Mitglied von seinem gesetzlichen Vertreter und bis zu zwei weiteren Personen vertreten.
Die Stimmabgabe kann für jedes Mitglied nur einheitlich erfolgen. Dazu hat der Stadtrat am 21.09.1990 einstimmig beschlossen, neben dem Ersten Bürgermeister zwei weitere Stadtratsmitglieder zu bestellen. Vom Stadtrat sind deshalb erneut neben dem Ersten Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter zwei weitere Vertreter / Vertreterinnen zu bestellen.

Vorgeschlagen werden:

  1. Vertreter / Vertreterin Stellvertretung Naisar / Kraft

  2. Vertreter / Vertreterin Stellvertretung Biersack / Kink

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschließt Rudi Naisar und Albert Biersack als Vertreter / Vertreterin zu bestellen. Die Stellvertretung für Hr. Naisar ist Hr. Kraft und für Hr. Biersack ist Hr. Kink.

 

Top 19 - Weiterbeschäftigung des Fahrradbeauftragten

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.06.2015 beschlossen, Herrn Rudi Naisar in Ergänzung zur Verwaltung bis auf weiteres als Fahrradbeauftragten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses einzustellen.

Da Herr Naisar aufgrund seiner Mitgliedschaft im Stadtrat diesbezüglich auch eine Schnittstellenfunktion zwischen Verwaltung und den städtischen Gremien innehat, wurde das Beschäftigungsverhältnis in gegenseitiger Absprache bis zum Ende dieser Legislaturperiode, also dem 30.04.2020, befristet.

Herr Naisar ist auch in der kommenden Legislaturperiode 2020 – 2026 wieder im Stadtrat vertreten und er hat sich bereit erklärt, das Amt des Fahrradbeauftragten zu den bisherigen Bedingungen weiter auszuüben. Aus Sicht der Verwaltung wird ebenfalls vorgeschlagen, dass Herr Naisar das Amt des Fahrradbeauftragten der Stadt Garching wie gehabt fortführt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, Herrn Rudi Naisar weiterhin als Ergänzung zur Verwaltung als Fahrradbeauftragten zu beschäftigen.

 

Top 20 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Erbbaurechtsvertrag mit der Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim für die Bebauung an der Telschowstraße/Niels-Bohr-Straße und mögliche zukünftige Nutzungsmöglichkeiten

Der Stadtrat hat am 23.04.2020 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit über den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim für die Bebauung an der Telschowstraße/Niels-Bohr-Straße und mögliche zukünftige Nutzungsmöglichkeiten, einstimmig beschlossen.

Der Erbbaurechtsvertrag wurde noch nicht unterzeichnet, sollte aber nach Freigabe im Grundbuch erfolgen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 14 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 15 - Sonstiges; Anträge und Anfragen

  • Anfrage CSU – Ascherl, ich rege an, dass wir uns Gedanken machen sollten, aufgrund der Coronakrise die Garchinger Gastronomiebetriebe durch z.B. Gutscheinaktionen zu unterstützen. Eine Möglichkeit wäre z.B. Helfern die sich in der Coronakrise besonders hervor getan haben, Gastrogutscheine zu geben.

  • Anfrage Grüne, Rieth, Verwaltung sollte bei unseren eigenen Garchinger Geschäften, z.B. Schreibwaren einkaufen.

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