Ortsverband Kitzingen

Bayerische Wirtshausförderung

Freistaat Bayern fördert kleine Gastronomiebetriebe

MdL Barbara Becker
MdL Barbara Becker

Die zweite Runde des Gaststättenmodernisierungsprogramms ist gestartet. Anträge können die vielen kleinen Wirtshäuser, Heckenwirtschaften und Gastronomiebetriebe in unserer Region ab sofort wieder stellen“. Dies teilte die Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Kitzingen, Barbara Becker (CSU). Eile ist dabei geboten, denn in der zweite Förderrunde werden maximal 200 Förderanträge bewilligt und für jeden Regierungsbezirk gibt es ein fixes Kontingent.

Mit dem Programm unterstützt der Freistaat Bayern Modernisierungsmaßnahmen um die Wirtshauskultur zu stärken und die Wirtshäuser als Ortsmittelpunkte dauerhaft zu erhalten.

„Gerade bei uns im ländlichen Raum mit vielen kleinen Orten und Ortsteilen ist das Wirtshaus ein wichtiger Treffpunkt für unsere Bevölkerung. Es dient als Heim für Vereine, schlicht, das Wirtshaus ist ein Ort an dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gelebt wird und Austausch stattfindet.“, so Barbara Becker. Die CSU-Abgeordnete aus Wiesenbronn weist darauf hin, dass die Idee des Förderprogramms von Franz Josef Pschierer, MdL, stammt und in seiner Zeit als bayerischer Wirtschaftsminister geplant und durchgesetzt wurde.

Kleinere Gasthäuser außerhalb von Großstädten mit unter 100.000 Einwohnern unterstützt der Freistaat Bayern je nach Jahresumsatz mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent bei ihren Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

      Konkret bedeutet das: Bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz von unter 500.000 Euro sind Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 % möglich. Liegt der Jahresumsatz höher, sind bis zu 30% möglich. Zudem liegt die absolute Fördergrenze bei 200.000 Euro pro Betrieb in 3 Steuerjahren und es gibt eine Mindestinvestitionssumme von 20.000 Euro.

Gaststätten mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz ab einer Million Euro sollen von der Förderung ausgeschlossen sein. 

Der Antrag ist grundsätzlich online auszufüllen und auch elektronisch einzureichen. Ein ausgedruckter und unterschriebener Antrag muss zudem bei der Regierung von Unteranken in Würzburg eingereicht werden.

Alle wichtigen Informationen und die Möglichkeit zur Antragsstellung sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern/ zu finden.