Ortsverband Seukendorf und Hiltmannsdorf

Antrag: Satzungsänderung

Gartenwasseruhr

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Seukendorf, speziell
§10 Absatz 4, Satz 3


In der vorher genannten Satzung heißt es:

„Der Einbau der 2. Wasseruhr hat ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas, Wasser und Installationshandwerks zu erfolgen…..“


Wir stellen den Antrag diesen Passus zu überarbeiten und den eigenständigen Austausch einer geeichten Wasseruhr dem Gebührenpflichtigen zu ermöglich. Wir sehen hier keine Notwendigkeit, dieses Vorgehens, da es auch aktuell mehr als schwierig ist einen Installateur für eine derartige Aufgabe zu bekommen.


Der Markt Dietenhofen hat hier eine sehr praktikable Lösung geschaffen, welche durch den schlanken Prozess auch unsere Verwaltung entlasten könnte.


dietenhofen.komxformularcenter.de/beantragung-auf-genehmigung-einesgartenwasserzaehlers