Ortsverband Seukendorf und Hiltmannsdorf

Ausbau der vorhandenen Mittagsbetreuung

in Verbindung einer Teilsanierung der Sporthalle des SV Seukendorf

Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die Gemeinde Seukendorf die vorhandene Mittagsbetreuung in Verbindung mit einer Teilsanierung der Sporthalle des SV Seukendorf realisiert.


Sachverhalt:
Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.

(vgl. Bayerisches Staatsministerium für Familie Arbeit und Soziales)

Aktuell wird die jetzige Mittagsbetreuung in der Sporthalle sehr gut von den Kindern angenommen. Der Schulbus bringt die Kinder nach dem Unterricht sicher zur Turnhalle auf Grund der einfachen Anfahrt in Verbindung mit einem kleinen Stück zu Fuß bis zur Halle.


Die Kinder stürmen meist sofort die Halle und toben sich erst einmal aus, bevor es ans Essen und dann die Hausaufgaben geht. Diese Möglichkeit der uneingeschränkten Bewegung egal wie das Wetter ist, ist ideal für unsere Schulkinder.


Die Abholung der Kinder von den Eltern ist durch die sehr gute Erreichbarkeit ob mit dem PKW dem Rad oder zu Fuß sehr gut gegeben.
Nachdem die Sporthalle erst vor kurzem mit einer neuen Heizung ausgestattet wurde, macht es für uns Sinn den Sportverein weiterhin mit dem Vorhandensein der Mittagsbetreuung finanziell zu unterstützen.


Die Sporthalle des SV Seukendorf könnte im Rahmen der Anbaumaßnahmen einer Mittagsbetreuung gleichzeitig energetisch saniert werden. Aktuell sind die Fenster undicht um nur einen Schwachpunkt zu nennen. Ebenso müsste der Hallenboden und die Sanitären-Anlagen saniert werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration stellt hierfür Fördermittel bereit.


https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/sportstaettenbau/index.php


Nachdem unsere Sporthalle auch von Schulen genutzt wird, wäre zu prüfen inwieweit es zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde - als Schulträger - gehört für die Bereitstellung von Sportraum für den Schulsport zu sorgen.


Die Aufgaben der Kommunen verändern sich durch die demografische Entwicklung und ein geändertes Freizeitverhalten der Bevölkerung sowie durch weitere gesellschaftspolitische Fragen und Zielsetzungen.


Kultur und Sport sind Bereiche der Daseinsvorsorge, die zum Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung zählen. Die Attraktivität einer Kommune hängt ganz wesentlich auch von den kulturellen und sportlichen Einrichtungen und ihrer Angebote ab.


Die Vereine sind wesentliche Bausteine für ein attraktives gesellschaftliches Geschehen in der Gemeinde. Sie ermöglichen eine Vielfalt an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten sowie die soziale Einbindung in die örtliche Gemeinschaft.
Durch die planbaren Baumaßnahmen würde die Gemeinde unseren Sportverein und die Jugendentwicklung in unserer Gemeinde weiter Förden und voranbringen.


Wir hätten somit noch eine fristgerechte Umsetzung der Mittagsbetreuung und gleichzeitig unseren Sportverein eine Basis für die Zukunft gelegt.


Wir bitte um die Unterstützung der Gemeinderäte für unsere Kinder und Jugend.