Ortsverband Wartenberg

Ulrike Scharf im ZDF bei Markus Lanz

Wir reden hier von Leben und Tod

CSU-Ministerin Ulrike Scharf (Archivbild): In der jüngsten Lanz-Sendung zum Thema Abtreibung zitierte die CSU-Ministerin aus dem Grundgesetz. (Quelle: imago-images-bilder)

Aus t-online.de:
CSU-Ministerin Ulrike Scharf in der ZDF-Sendung von Markus Lanz.

Gäste:

  • Karl Lauterbach, SPD-Bundesgesundheitsminister
  • Mariam Lau, "Zeit"-Redakteurin
  • Dr. Alicia Baier, Gynäkologin
  • Ulrike Scharf, Bayerische Familienministerin (CSU)

Konkret bedeute die gesetzliche Regelung, dass sie als Ärztin auf ihrer Website lediglich angeben dürfe, dass sie Abtreibungen vornehme – jegliche weiteren "korrekten und sachlichen Informationen" über den Eingriff seien ihr jedoch verboten.

Online-Angaben über die Methode oder darüber, bis zu welcher Schwangerschaftswoche sie einen Abbruch vornehme, seien beispielsweise nicht erlaubt. Frauen werde so eine Hürde gestellt, wenn es darum gehe, eine Ärztin für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden, erklärte Baier. Sie müssten in einer ohnehin schwierigen Lage Praxen abtelefonieren, um herauszufinden, welche für sie infrage kommt.

In diesem Zusammenhang verwies sie auch darauf, dass es immer weniger Mediziner gebe, die bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Das Problem werde in Zukunft "immer schlimmer" werden, weil viele dieser Ärzte bereits in fortgeschrittenem Alter seien und bald in Rente gingen.

CSU-Ministerin Scharf: "Wir reden hier von Leben und Tod"

Die Bayerische Familienministerin Ulrike Scharf stimmte Baiers Forderung einer Abschaffung von Paragraf 219a nicht zu. Sie verwies auf das "austarierte System", das nach einer jahrzehntelangen Debatte die rechtlichen Fragen rund um Schwangerschaftsabbrüche regele. "Wir reden hier von Leben und Tod", so Scharf. Schließlich gehe es gleichermaßen um die "Selbstbestimmung der werdenden Mutter" und das "Lebensrecht des ungeborenen Kindes".

An der Bezeichnung "Kind" störte sich Gynäkologin Baier in diesem Zusammenhang, wie sie in ihrer prompten Reaktion deutlich machte. In einer öffentlichen Debatte seien "präzise Begriffe wichtig", so die Ärztin und klärte auf: Bis zur neunten Schwangerschaftswoche spreche man von einem Embryo, danach von einem Fötus und von einem Kind erst ab der Geburt.

Den Begriff "Kind" im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verwendeten Abtreibungsgegner, um Emotionen zu erwecken, die die Debatte verwässerten, so Baier.

Baier: Kollegen haben Angst vor Anfeindungen

"Sie argumentieren zu medizinisch", befand Scharf angesichts der Belehrung. "Ich glaube, sie müssen erst einmal das Grundgesetz lesen", riet sie Baier mit speziellem Verweis auf Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Scharf stellte auch klar, dass aus ihrer Sicht "Rechtssicherheit" herrsche. Außerdem verwies sie darauf, dass die Erneuerung des Paragrafen 219a, die 2019 in Kraft trat, Ärzten ermögliche, sich in eine Liste aufnehmen zu lassen, in der auch die Methode des Schwangerschaftsabbruchs erfasst werde.

Diese Liste sei "völlig unvollständig", entgegnete Baier. Aus ihrer Sicht hänge das damit zusammen, dass ihre Kolleginnen Angst vor Anfeindung und Stigmatisierung hätten.

Unterstützung in diesem Punkt bekam Baier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der hatte 2018 an der Überarbeitung von 219a mitgewirkt und gab bei Lanz unumwunden zu: "Der Kompromiss hat nicht funktioniert, die Kollegin hat recht."

Lauterbach: "219a gehört so abgeschafft"

Die Ärzte-Liste, auf der auch die Abtreibungsmethode angegeben werde, "wirkt wie ein Pranger", so der Mediziner. Schwangerschaftsabbrüche sollten aus seiner Sicht behandelt werden, wie jeder andere medizinische Eingriff auch. Die Folgen des Paragrafen 219a geben dem Thema laut Lauterbach jedoch "den Geruch, das ist eine unseriöse Sache".

Lauterbachs deutliches Urteil: "219a gehört so abgeschafft, das funktioniert nicht!" Auch dass der berühmte Paragraf 218 noch einmal zur Diskussion gestellt wird, schloss er nicht aus. Dieser regelt, dass ein Schwangerschaftsabbruch zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar ist, wenn sich die Frau vorher beraten lässt.