Ortsverband Zirndorf

von Günther Keller, Franktionsgeschäftsführer

Bericht aus dem Stadtrat

Eingangs stellte der Bürgermeister unter Mitteilungen nur die Termine bis Monat April für das Jahr 2020 vor, am 01. Mai 2020 trifft sich der neugewählte Stadtrat zu seiner konstituierenden Sitzung.

Der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Zirndorf Dieter Sieber gab einen sehr ausführlichen und interessanten Bericht über das Jahr 2019. Nach einigen einleitenden Worten berichtet dieser zunächst von den Tätigkeiten, Aktivitäten und einzelnen Gruppen des Seniorenbeirats. Die Stadträte waren überrascht über so viele Initiativen die in verschieden Gruppen angeboten werden. Er gab zudem einen Ausblick auf das kommende Jahr, in dem der Seniorenbeirat der Stadt Zirndorf ein 20-jähriges Bestehen begehen wird. Aus diesem Anlass sollen eine Festschrift und ein neuer Seniorenwegweiser aufgelegt werden. Er bedankt sich abschließend bei Erstem Bürgermeister, der Stadtverwaltung sowie allen Stadträten für die gute Zusammenarbeit.

Beschlussfassung über den Stellenplan der Stadt für das Jahr 2020

CSU-Fraktionsvorsitzender Udo Nürnberger bedankte sich zunächst bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltes. Er monierte den verspäteten Zugang des Stellenplanes, den nicht vorhandenen Vorbericht und das hierdurch bedingte Informationsdefizit sowie der Verpflichtung der Stadträte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Er verweist in Bezug auf den Stellenplan auf die diesbezügliche Beschlussfassung im Rahmen der Hauptausschusssitzung vom 08.10.2019 und die Forderung seiner Fraktion vom 20.10.2019 auf Vorlage des Stellenplanes. Udo Nürnberger bittet insbesondere um Erläuterung der Notwendigkeit der Stellen-Mehrbedarfe, Ursula Rauch schließt sich dem an.

Ebenso kritisiert er den verspäteten Zugang des Wirtschaftsberichtes des Bibertbades und bittet hier Fragen aus dem Gremium zuzulassen. Daraufhin stellte der stellvertretende Kämmerer Werner Bauer eine Aufstellung des Personalamtes bzgl. zusätzlicher Stellenbedarfe vor. Er konnte die gestellten Fragen der Fraktionen nicht alle klar erklären und die Diskussion wurde sehr emotional.

Zur Klärung weiterer Fragen unterbricht der Bürgermeister um 17.27 Uhr für zehn Minuten die Sitzung, um die zuständige Bearbeiterin des Personalamtes per Telefon anzufordern.
In der Zwischenzeit beantwortet Werkleiter Timo Schäfer einige Fragen der Stadtratsmitglieder Ines Spitzer und Florian Schemm zum Wirtschaftsplan des Bibertbades; einige ungeklärte Fragen sollen im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet werden.

 Nach deren Erscheinen erläutert Ulrike Kühner nun die Hintergründe für die einzelnen Stellenmehrungen. Im Anschluss beantwortet sie Nachfragen der Stadtratsmitglieder Udo Nürnberger und Florian Schemm nicht vollständig. So waren bereits im Jahresverlauf drei Stellen genehmigt, der vorliegend Stellenplan wies aber 4,64 Stellen aus. Was sehr ärgerlich war ist, dass von Frau Kühner zwei Folien mit den erhöhten Personalbedarf vorstellt wurden, in der die Mehrung von 1,64 Stellen erwähnt worden war. Die Inhalte dieser Folien kannte bis dato kein Stadtrat.

Auf Wunsch der CSU-Fraktion wird im Anschluss um 18.11 Uhr die Sitzung nochmals für einige Minuten unterbrochen. Nach intensiver Diskussion  der CSU Mitglieder erklärte Fraktionsvorsitzender  Udo Nürnberger,  dass – auch auf Grund der verspäteten Information - eine Stellenmehrung nicht gewünscht sei und kritisierte die die mangelhafte Informationen,  insofern werde der Stellenplan von der CSU Fraktion abgelehnt.

Stadtratsmitglied Ines Spitzer betont vor Eintritt in die Abstimmung, dass seitens der CSU-Fraktion konsequent keine Stellenmehrung gewünscht sei, sondern vielmehr Synergieeffekte in der Verwaltung in Form von Umsetzungen etc. geprüft werden sollten, weiter beanstandete sie, die Differenzen bei den vorgelegten Zahlen.
Im Anschluss lässt der Vorsitzende über den folgenden Beschlussvorschlag bezüglich des Stellenplans abstimmen:
Das Gremium beschließt:

Der Stellenplan für die Stadt Zirndorf und das BibertBad Zirndorf für das Haushaltsjahr 2020 wird wie vorliegend beschlossen.
Dieser Beschluss wurde mit 17 zu 13 Stimmen abgelehnt und somit der Stellenplan 2020 durchgefallen.

Finanzplan der Stadt Zirndorf für das Jahr 2020
Im Gegensatz zum Stellenplan gab es zwar auch einige kritische Abfragen. Der Beschuss den Finanzplan zu genehmigen wurde mit 24 zu 6 Stimmen angenommen.

Beschluss über Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2020
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Stadt Zirndorf und den Eigenbetrieb BibertBad für das Haushaltsjahr 2020 wird wie vorliegend beschlossen. Dieser Beschluss wurde mit 23 zu sieben Stimmen angenommen.

Überplanmäßige Ausgaben für die Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten
Durch den 4. Abschlag der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG in Höhe von 2.449.856 Euro sowie den 4. und letzten Abschlag der Bundesmittel in Höhe von 10.883,75 Euro entstehen 7.650.000 Euro überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 599.270,69 Euro. Überplanmäßige Ausgaben in einer Größenordnung von über 125.000 Euro sind vom Stadtrat zu beschließen.
Grund für die überplanmäßigen Ausgaben ist die Einführung der Elternbeitragspauschale im April 2019, deren Gesamtsumme in Höhe von rund 600.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 noch nicht einkalkuliert werden konnte.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist problemlos über die überplanmäßigen Einnahmen bei der Haushaltstelle für die einbezogene Förderung 0.4642.1710 gewährleistet.

Ohne Diskussion wurde einstimmig beschlossen:
Die überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 599.270,69 Euro werden genehmigt. Dem Deckungsvorschlag über die Mehreinnahmen beider betreffenden Haushaltsstelle wird zugestimmt.

Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zirndorf mbH am 25.11.2019
Bereits einen Tag vor der Stadtratssitzung hatte der Aufsichtsrat der WBG Zirndorf sowie anschließend die Gesellschafterverammlung die Jahresabschlüsse, Verteilung des Bilanzgewinns und über den Gesamtbetrag der Darlehen einstimmige Beschlüsse gefasst. Ferner musste der Gesellschaftervertrag der WBG Zirndorf geändert werden. In diesem Jahr musste der Stadtrat im Nachgang diese Beschlüsse bestätigen.
Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Jahr 2018  634.760,28 Euro der der Rücklagenzuführung zugeschlagen wird.
Der Gesamtbetrag der erforderlichen Darlehen beträgt  19.364.000 €, der für die Maßnahmen eines Neubaus in der Breslauer Straße 34, Sanierung der Gebäude Bergstraße 2 -8 und Breslauer Straße 25-55 erforderlich sind. 
Mit Beschluss des Aufsichtsrates aus den Sitzungen vom 18.10.2019 und 25.11.2019 empfahl der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung die vorgestellten Anpassungen zu beschließen.

Vertreter der Stadt bei der Gesellschafterversammlung
Es wurde vorgeschlagen Herrn Verwaltungsfachwirt Martin Fenn - bei seiner Verhinderung Herrn Werner Bauer - zu beauftragen, die Stadt bei der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung zu vertreten und im Sinne der Beschlüsse des Stadtrates zu handeln.
In der sehr lebhaften Diskussion empfahl der CSU-Fraktionsvorsitzende Udo Nürnberger dem Grunde nach einer Vertagung des Beschlusses, nachdem der Jahresabschluss noch nicht eingesehen werden konnte. Timo Schäfer erklärt, dass das Verfahren analog der Vorjahre erfolgt. Er erläutert auf Nachfrage auch die Hintergründe für die Änderung des Gesellschaftervertrages.
Florian Schemm kritisiert, dass er einen Jahresabschluss, den er noch nicht gesehen habe, nicht feststellen könne. Es folgt im Gremium eine kurze sehr intensive Diskussion.  Stadtrat Günther Keller brach eine Lanze für die WBG Zirndorf. So wurde schon bei den zurückliegenden Verfahren der letzten Jahre gehandelt. Die Kritik seiner Fraktionskollegen sei aber berechtigt, denn ein Stadtrat kann eigentlich nur über Zahlen anstimmen die er kenne. Günther Keller weiter, gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der WBG, empfiehlt als Kompromissvorschlag die Annahme des Beschlussvorschlages und verweist auf die einstimmige Beschlussfassung des Aufsichtsrates, in welchem auch Mitglieder des Stadtrates vertreten sind. Er bittet für das kommende Jahr um Klärung, ob es rechtlich erforderlich sei, den Stadträten für die Beschlussfassung die Unterlagen in Form des Jahresabschlusses zur Verfügung zu stellen.
Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, stellte daraufhin der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

1. Der vom VdW Bayern geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zirndorf mbH zum 31.12.2018 wird festgestellt.

2. Der Verteilung des Bilanzgewinnes und der Festlegung des Gesamtbetrags der Darlehen wird zugestimmt.

3. Der Änderung des Gesellschaftsvertrages wird zugestimmt. 

4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der WBG wird für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

5. Herr Verwaltungsfachwirt Martin Fenn - bei seiner Verhinderung Herr Werner Bauer - wird beauftragt, die Stadt bei der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der WBG am 25.11.2019 zu vertreten und im Sinne vorstehender Beschlüsse zu handeln.
Der Beschluss erhielt 29 Ja Stimmen und eine Neinstimme von Stadtrat Florian Schemm. 

Aufstellung eines Bebauungsplanes für Mehrfamilienwohnhäuser auf dem Grundstück Gemarkung Leichendorf, Falkenstraße in Anwanden; Aufstellung im beschleunigten Verfahren.
Der Antragsteller hatte beantragt, die benannten Grundstück die Errichtung von zwei Baukörpern mit einer jeweils maximalen Länge von 25 m als Mehrfamilienwohnhäuser. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Anwanden Süd“ welcher beispielsweise auch ein Baufenster mit einer Länge von 25 m vorsieht. Der Bebauungsplan soll eine maximal zweigeschossige Bauweise und ein Satteldach vorsehen. Die Höhenentwicklung der Gebäude wäre im Rahmen der Bauleitplanung zu begrenzen, gleiches gilt für die Längenentwicklung sowie die Dach Form der Gebäude. Sämtliche Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Bauamtsleiter Gerhard Klein erklärt auf Nachfrage von Stadträtin Ursula Rauch, dass der Flächennutzungsplan zunächst noch geändert werden müsse, nachdem die Fläche im Rahmen der Bauleitplanung zu Bauland zu erklären sei. Das Verfahren nach § 13 b sei ein legitimes Verfahren zur Umwandlung der Ackerfläche in Bauland, jedoch natürlich mit Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange.
Stadtratsmitglied Wolfram Schaa erhält den Vertagungsantrag seiner Fraktionskollegin aufrecht. Er begründet dies mit dem Vorrang von Innen- vor Außenentwicklung; zudem könnten dann seitens der Bauverwaltung die Forderungen der Fraktion überprüft werden.
Der Antrag lautete: Die Angelegenheit wird vertagt und ist dem Stadtrat nach Überprüfung der von der Fraktion gewünschten Forderungen durch die Bauverwaltung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In einer Kampfabstimmung gab es ein Patt mit 15:15 Stimmen. Somit war der Vertagungsantrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Nach einer seht intensiver Diskussion stellte der Bürgermeister den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Bauleitplanverfahren für den Wohnungsbau auf dem Grundstück Gemarkung Leichendorf durchzuführen. Es wird das Verfahren gemäß § 13b BauGB angewandt. Die Verwaltung wird beauftragt eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchzuführen sowie die maßgeblichen Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange frühzeitig um Stellungnahme zu bitten.
Vorher ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, welcher die Errichtung des Gehweges im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 774/4 Gemarkung Leichendorf sowie die anschließende Abtretung der Gehwegflächen an die Stadt Zirndorf vorsieht. Ebenfalls ist aufzunehmen, dass der Vorhabenträger sämtliche Verfahrenskosten übernehmen muss.

Dieser Beschlussvorschlag wurde bei 8 Neinstimmen mit 23 Jastimmen angenommen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks auf dem Grundstück Gemarkung Leichendorf, Am Steinacker, sowie Anpassung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich.
Der Grundstückseigentümer möchte auf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Leichendorf im Bereich Am Steinacker einen Solarpark errichten und beantragt hierfür die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Das Vorhaben wurde im Gremium zwar positiv gesehen, aber es stellten sich schon einige Fragen. Stadträtin Elke Zahl z.B. merkt jedoch kritisch an, dass hier die umliegende Bebauung durch die bekanntermaßen hohe Spiegelung solcher Anlagen beeinträchtigt werden könnte. Dies solle doch zunächst überprüft werden.
Der Vorschlag der Verwaltung lautete: Das laufende Bauleitplanverfahren (Aufstellungsbeschluss vom 22.12.2004) wird aufgehoben. Der Beschluss ist amtlich bekanntzumachen.
Der Stadtrat der Stadt Zirndorf beschließt auf Grundlage des Antrags des Vorhabenträgers einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Für den geplanten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird zudem die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 204 Gemarkung Leichendorf die entsprechenden Bauleitplanverfahren zur Errichtung eines Solarparks durchzuführen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu veranlassen.
Die Kosten der Verfahren hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Hierüber ist vorab ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Vor Satzungsbeschluss ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ein entsprechender Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB) zu schließen.

Für diesen Beschluss stimmten 27 mit Ja und 3 mit Nein.